Hallo,
hat jemand vielleicht Erfahrung damit? Würde gerne eine Xbox im LKW betreiben;
Welche Wandler würden sich dafür eignen bzw. wieviel Saft verbrauchen Konsole und TV?
Lg
Beiträge von Joe Nie Cash
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Kann bitte jemand einen Link zu einem offiziellen slowenischen Fahrverbotskalender 2014 posten
hab heute selber was gefunden; falls es jemanden interessiert:
http://www.promet.si/portal/en/general-limitation-.aspx -
Sauber,jetzt sauft die Polizei auch schon!!! :baffle: :beer:
hehe, die saufen schon länger als du fährst :ätsch: -
hahaha; nur zur info: wer seine seitenscheiben mit verdunkelnder folie versieht muss mit 80.- Eiern strafe rechnen
so is es mir passiert - glaubt mir, da fühlt man sich ganz und gar nicht verarscht............ :friede:
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also meiner meinung nach machen die schriftart und die beiden adler das kraut fett.......
ansonsten würds vermutlich keine sau interessieren - aber dann kommt die anspielung auch nicht so durch :beer:ich persönlich finds unnötig sowas auf sein auto raufzukleben
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also in der praxis mach ich es nicht anders als lisi
wenn ich abends von meiner tour zurück komme, und mich am firmengelände befinde, ziehe ich die karte raus.
fürs anschließende waschen, tanken, reparieren etc. benötige ich ca. 1 stunde oder auch mehr.
da kommen dann max. 500 meter aufn tacho dazu; vielmehr gehts mir dabei aber um die tägliche ruhezeit....wo ist das gesetzlich geregelt mit dem kontrollgerät? bzw. was macht ein fahrer der mitn kranwagen im wald (auf privatbesitz) herumgurkt?
theoretisch braucht der dort nichtmal einen gültigen führerschein - und wer den nicht hat, hat auch keine fahrerkarte :ätsch: -
vielleicht könnt ihr mir helfen.....
ist es erlaubt einen lkw, der mit digi-tach ausgestattet ist, auf privatgrund ohne fahrerkarte zu lenken? also auch ohne unternehmenskarte bzw. werkstättenkarte
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aha, also das ist dann die anzeige bei der das gerät ca. 1 stunde nachrechnet....... :twoblatt:
war heute kurz drin - und sah nur bindestriche und das lenk-symbol......als nach einer knappen minute noch immer nix da stand, hab ichs aufgegeben.
.....also war es schon richtig - muss halt länger warten.
danke für die schnelle antwort!
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Hey jungs,
bin erst seit einer woche mit dem neuen digi-tacho von siemens vdo unterwegs.
gibts da eine möglichkeit die reine lenkzeit des aktuellen tages abzulesen??
ich glaub bald dass ich zu blöd bin für das gerät.... :chick: -
bin jetzt 2 wochen im krankenstand daheim gewesen weil nicht viel arbeit ist da ich mir urlaub aufheben will
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UND WAN WER UNSER FIRMA KENNT WIESTS GENAU WIE DIE IVECO SCHEISS HEISLN AUSSCHAUN
jeder kriegt das was er verdient! :lachen:
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heute morgen auf der A2 bei Velden:
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Pius-Institut Bruck/Mur
....da wo man reingekommen ist, kommt man auch wieder raus.....
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Hallo,
ich habe eine Frage zu den Lenkzeiten/Lenkpausen, und freue mich über jede antwort:
Bsp:
Ich beginne montag morgen um 06.00 uhr mit der arbeit und fahre 1,5 Std. mit dem lkw zu einer baustelle/ladestelle od. sonstiges.
ab 7.30 uhr bin ich mit diversen arbeiten beschäftigt, diese dauern genau 3 Std. an.Darf ich nun sofort, ohne pause, weiterfahren oder muss ich jetzt eine pause einlegen? (das digitale kontrollgerät zeigt eine lenkzeit von 1std 30min an)
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ich werd mir das snooper s7000 auch demnächst besorgen; habs am Freitag beim Scania in Villach um 499.- Euronen gesehen.
Hat's einer von euch irgendwo zu einem besseren Preis gesehen? -
ich hätte natürlich auch noch eine Frage zu dem C95-Thema.
Ich hab den CE Schein jetzt im August 2010 erstmalig erhalten - den praktischen Teil der C95 Prüfung hab ich mit der
"normalen" Führerscheinprüfung mitabsolviert.
So und nun hab ich mich bei der Landesregierung zur theoretischen Prüfung angemeldet.
Somit bin ich derzeit im Besitz der Lenkberechtigungen CE, jedoch ohne C95 Eintrag im Führerschein.Jetzt zur eigentlichen Frage:
Welche Strafbestimmungen treffen hier zu, wenn ich z.B. noch vor Ablegen bzw. Bestehen der theoretischen C95-Prüfung
einen LKW im gewerblichen Güterverkehr lenke?
Also klar ist, dass es nicht in die Strafbestimmungen des Führerscheingesetzes (§1/3 Lenken ohne Lenkberechtigung bzw.
Strafbest. nach §37) fällt. Es sind demnach keine Zwangsmaßnahmen (Abstellen des Fahrzeuges, Abnehmen der Schlüssel)
zulässig.
Es müsste demnach nach gewerberechtlichen Vorschriften bestraft werden - nur leider hab ich bis jetzt noch keine passenden
Gesetzesstellen finden können.Vielleicht weiß einer von euch eine Antwort.
Im Bundesgesetzblatt zur Grundqualifikation - Weiterbildung Berufskraftfahrer konnte ich auch keine Strafbestimmungen finden:
http://www.aisoe.org/fileadmin/DOWN…sverordnung.pdfMfG