Beiträge von krotti

    Hab im Internet von VDO ein APP für die Parkplatzsuche gefunden. Je mehr mitmachen umso besser wird es funktionieren.

    Bin gerade bei meinen Reisen am Testen. In Österreich fehlen noch die Teilnehmer. Schaut Euch das mal an:

    TruckYa

    auf meinem S4 geht es super.


    LG
    Krotti

    Liebe Trucker, eine "ungewöhnliche" Umfrage:

    ich hab so als "Nebenhobby" ein paar Bienenstöcke und bin sozusagen auch ein Nebenerwerbsbauer. In den Medien konnte man die Diskussion über Bienensterben, Maisanbau (Gifte) usw. verfolgen. Ein Kollege hat mich daraufhin informiert, dass in Österreich wesentlich weniger tote Insekten auf der Windschutzscheibe sind als noch vor einigen Jahren.
    Ich hab das auch beobachtet, dachte mir aber das hängt mit der aerodynamik der neuen PKW zusammen.
    Nachdem LKW die Scheibe noch immer ziemlich gerade haben daher meine Anfrage über Eure Erfahrungen und gibt es Unterschiede in den Länder (angeblich darf der "Osten" diese Insektizide nicht ausbringen.

    Würde mich über Rückmeldungen freuen.

    Euer Krotti

    Arbeitsbereitschaft gilt als Lenkzeitunterbrechung. Versucht mal am Tacho auf "Bereitschaft" zu stellen. Nach 15 Minuten zählt es als gültige Lenkzeitunterbrechung! (Nicht als Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, die muss nach spätestens 6h mindestens 30 Minuten sein.
    Deshalb schaltet der Tacho im 2-Fahrerbetrieb im 2.ten Schacht auf Bereitschaft um. Warum das Ganze? Hab ich mich auch lange gefragt. Ist eine Feinheit die wenige wissen. Es gibt den Durchrechenzeitraum für die Arbeitszeit (Lenken + Arbeiten) von 48h im Schnitt über 17 Wochen - In Ö. nach Kollektivvertrag Transport auf 26 Wochen erhöht. Wenn man auch "Bereitschaft" verwendet dan erhöht sich die Durchschnittszeit auf 55h.
    Wir derzeit, meines Wissens nicht oder kaum kontrolliert.

    Wenn man das beherscht gibt es fast den Doktor...

    Stimmt genau, meiner Meinung gibt es bald eine 2-Klassen Tachogemeinschaft.
    Aber auch kurz rangieren geht sich aus.


    Einige "Chef´s" sind auch schon am umrüsten. Die ca. 600,-- Euronen zahlen sich sicher aus. Mehr Lenkzeit und auch weniger Strafen.

    Hab gesternn gerade einen "Vergleich" gemacht: Ergebniss 66 (!) Minuten mehr Lenkzeit pro Tag, d.h. 5 Stunden mehr fahren in der Woche - das ist in diesem spez. Fall 2 Touren mehr.

    Der Austausch würde sich in kürzester Zeit rechnen.....

    Liebe Grüße


    Krotti

    Eigentlich dachte ich auch was für ein Scheiss wieder auf Euch zukommt. Aber jetzt habe ich schon einige Geräte getestet.

    Beide Herstellen haben die neue EU-VO Nr. 1266/2009 schon umgesetzt. Neue Fahrzeuge werden schon seit dem Sommer damit ausgeliefert.

    Wie kann Man(n) diese erkennen? - Beim VDO Druckerklappe auf, dann - je nach Einbau - mit freiem Auge oder mit Spiegel den Rel. 1.4 abfragen.
    Der Stonridge muss auf der "Eingabetaste" OK stehen, bzw es steht auf der Druckerklappe.

    Die neuen Tacho´s erfassen die Zeiten anders. Nun müssen die Geräte die Minuten aufschlüssen, wenn mehrere Tätigkeiten innerhalb von 60 Sekunden ausgeübt wurden.
    Das heißt, wenn ein Lenker 29 Sekunden lang fährt und dann 31 Sekunden steht, wird die Minute nicht als Lenkzeit berechnet.

    Bei einigen Vergleichen habe ich Lenkzeiterhöhungen zw. 20 und 90 Minuten herausbekommen. Entscheidend ist auch dass Man(n) auch später die Pause machen kann, oder weniger Vergehnen aufscheinen.

    Auch bestehende Systeme können ümgerüstet werden. Kostenpunkt pro Fahrzeug ca. € 650,-- + neue Eichung. Meiner Meinung zahlt sich das sicher aus.

    Der "ungeliebte" Stoneridge hat derzeit etwas die Nase vorn. Alle Nachteile sind weg.
    Automatische Frage wenn die Karte neu gesteckt wird, was war die nichtaufgezeichnete Zeit? - einfach "Pause" dücken-OK Nachtrag fertig!
    Am Stonridge kann ich mir ausserdem die Tages-Lenkzei am Display abrufen.
    Und zuletzt der 3-Monatige Download ist extrem schnell. Habe einen Tacho mit VDO-Key in 5 Minuten heruntergeladen.

    Weiter Infos natürlich gerne über mich.


    LG
    Krotti

    Das BMVIT hat – endlich! - einen Erlass herausgegeben, in dem zu vielen Problemen im alltägli­chen Gebrauch in der Handhabung des digitalen Kontrollgerätes, der Lenk & und Ruhezeiten, der Dokumentation der wöchentlichen Ruhezeit usw., aufgrund von Sozialpartner-Interventio­nen, Stellung genommen wird.


    Mit diesem Erlass konnte in vielen Bereichen eine deutliche Verbesserung (im Sinne von Verein­fachung) für die Praxis erreicht werden.


    Der Erlass behandelt folgende Problemkreise:


    1. Abnahme von Fahrerkarten (Gründe für Abnahme, Folgerungen für Weiterfahrt)

    2. Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006: Es ist von nun an möglich, dass „unter außergewöhnlichen Umständen“ Bestätigungen „über lenkfreie Tage“ auch via Email oder per Fax im Rahmen einer Kontrolle übermittelt werden können.

    3. Anfertigung von Ausdrucken auf Verlangen der Kontrollorgane obwohl der Fahrer bei der Kontrolle die Fahrerkarte ausgehändigt hat: Es wird klar gestellt, dass ein Lenker, im Rahmen einer Kontrolle, nicht die letzten 28 Tage auszudrucken hat, sondern er mit der Aushändigung seiner Fahrerkarte seiner Mitführverpflichtung entspricht.

    4. Schaublatt/Ausdruck/Formblattsicherstellung zur Analyse

    5. Dokumentation der Wochenendruhe: Es wird klar gestellt, dass bei einer Kontrolle nicht das Formblatt über die lenkfreien Tage zur Dokumentation der Wochenendruhe ver­langt werden darf. ACHTUNG – es werden jedoch stattdessen andere erforderliche Dokumentationsanforderungen für analoges und digitales Kontrollgerät festgelegt, um Anzeigen vorzubeugen. Die in den Punkten 5.2.2. und 5.2.3.2. diesbezüglich nicht ganz eindeutigen Anforderungen bedeuten laut Nachfrage beim BMVIT Folgendes:

    Wenn ein Fahrer seine tägliche Arbeitszeit beendet hat und darauffolgend eine wöchentliche Ruhezeit beginnt, dann ist dies auf dem Schaublatt handschriftlich vom Lenker zu vermerken und zu unterzeichnen:

    Bsp.: Fahrer entnimmt das Schaublatt um Freitag 16 Uhr (=Beginn der wöchentlichen Ruhezeit) => handschriftlicher Vermerk auf dem Schaublatt: Beginn wöchentliche Ruhezeit, Freitag, Datum, 16:00 Uhr und unterzeichnet dies.
    Montags darauf 7 Uhr = Ende der wöchentlichen Ruhezeit: der Fahrer vermerkt auf dem Schaublatt vom vorigen Freitag: Ende wöchentliche Ruhezeit, Montag, Datum, 7 Uhr und unterzeichnet dies ebenfalls. Somit ist eine lückenlose Aufzeichnung der wöchentlichen Ruhezeit gewährleistet.

    Beim digitalen Kontrollgerät ist – sofern ein Nachtrag über mehrere Tage nicht möglich ist – gleich, mittels Ausdruck vorzugehen, und auf dem Ausdruck der entsprechende Vermerk vorzunehmen und vom Lenker zu unterzeichnen.

    Wenn der Lenker ständig mit demselben Fahrzeug fährt und der Kilometerstand bei Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit ident ist, ist nach Punkt 5.2.1. keine zusätzliche Dokumentation erforderlich.

    6. Fragen der Ausnahmemöglichkeiten von der VO 561/2006: Klargestellt wird auch, dass die Verordnung 561/2006 auch für den „Werkverkehr“ gilt

    7. "Out of Scope“ Stellen des Kontrollgerätes

    8. Mischbetrieb (analoges und digitales Kontrollgerät)

    9. Toleranzen und Vorgehensweise bei Kontrollen

    10. Information der zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten


    Den vollständigen Erlass, sowie alle Beilagen findet Ihr hier:http://www.wko.at/wknoe/verkehr/rundmails_v7/ErlassVO561.pdf


    Alles Klar? - Ich schlage vor bei der Berufsfahrerweiterbildung ein Jusstudium anzuhängen

    Krotti

    Ein großer wurde hier noch nicht erwähnt. Interliner mit allen seinen Unterfirmen wie Bad Reichenhaller, Intermontana und auch "Filialen" in RU hat es erwischt. Zudem auch noch Privatkonkurse der Eigentümer Rumpelmayr. Auch ihr Hotel Häupl am Attersee hat es mithineingezogen.

    Bin gespannt wen es noch erwischt. Wundern würde mich nichts mehr.

    Krotti

    Hatte letzte Woche einen Mann von TOM TOM bei mir. Leider ist derzeit die Navigation nur in Verbindung mit TOMTOM Work erhältlich, d.h. nur mit TOMTOM Link - dann weiss der Chef immer wo man genau ist und kann auch Aufträge etc. schreiben. Ansonst würde die Trucknavigation "nur" € 159,-- Aufpreis sein - aber leider nicht möglich.

    Für "Alle" die es genau wissen möchte habe ich gute Nachrichten:


    TachoPlus – FreeDriver

    Der digitale Tachograph erschwert Berufskraftfahrern mit hoher Eigenverantwortlichkeit die Selbstkontrolle Ihrer Fahraktivitäten. Während man bei der Diagrammscheibe durch Sichtprüfung möglichen Verstößen und Übertretungen präventiv vorbeugen kann, fällt diese Möglichkeit ohne den Einsatz einer entsprechenden PC-Software vollständig weg.

    Dem Fahrerbleibt somit nur der Weg, eine entsprechende Auswertungssoftware käuflich zu erwerben, bzw. Ihren Arbeitgeber um einen Ausdruck der archivierten Aktivitäten zu bitten.

    Ab sofort steht die kostenfreie Version TachoPlus FreeDriver zur Verfügung. Diese Software, speziell auf die Belange der Berufskraftfahrer konzipiert, steht dem interessierten Fahrer zum kostenfreien Download und ohne jegliche Registrierung zur Verfügung. Einer Überprüfung der Daten der eigenen Fahrerkarte auf dem heimischen PC steht somit nichts mehr im Wege.

    Die Software ermöglicht das Einlesen, Analysieren (VO EU 561/2006 & 2002/15) und Ausdrucken der EU konformen *.DDD-Dateien von der Festplatte, USB-Stick oder Kartenleser. Verstöße werden unmittelbar nach dem Einlesen dargestellt.

    Das Programm FreeDriver gehört zur Produktfamilie TachoPlus, der professionellen Archivierungslösung für digitale und analoge Tachographendaten, welche mit über 11.000 installierten Lizenzen zu den führenden Systemen auf dem Markt zählt.

    Das kostenfreie Pro­gramm ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung. Es ist daher nur für angestellte Fahrer und nicht für selbstständige Einzelfahrer geeignet.

    Weitere Informationen und Downloadmöglichkeit erhalten Sie für Österreich unter http://www.fuhrparkprofi.at
    oder für Deutschland unter http://www.eh-systemhaus.de


    Also zum Teste freigegeben -

    Euer "Krotti"


    Tel./Fax: +43 (1) 6048619 (Fax DW 15)
    Mobil: +43 (664) 9200125
    e-mail: office@fuhrparkprofi.at
    web: http://www.fuhrparkprofi.at

    Hab mich mal wieder ins ADR eingelesen. Also der Reihe nach:
    1. Diese ist Gefahrengut der Gefahrenklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III, UN 1202
    2. Die Vorschriften des ADR 1.1.3.1 gelten nicht für: Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauchoder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmittel (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt .
    3. Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kohlenstoffen (Diesel)
    Die Vorschriften des ADR 1.1.3.3 gelten nicht für die Beförderung von in Behälterm von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb der Einrichtung dient.
    Der Kraftstoff darf in befestigten Behältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehälterm wie Kanistern befördert werden.
    Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten.
    Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden.

    Als Firma gilt folgendes:
    Freistellungen gemäß ADR 1.1.3.1 c)
    Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmenge gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 (= 1000 Liter) nicht überschreitet. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhaltes verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für Klasse 7.
    Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung.

    Also kurz zusammengefasst:

    Privat max. 60 Liter in Kanister
    als Firma max 1000 Liter in max. 450 Liter "Gebinden".


    Alles aus meinem ADR Handbuch 2005.....

    Nachträglich eine schönes Fest und ein erfolgreiches 2008

    Euer Krotti[/i]

    Ich glaub ich muss mal wieder Aufklärungsarbeit leisten:

    1. Die neue Lenkzeitvorschriften gelten schon seit 11.4.2007

    2. Neu ab 1.1.2008 ist die Mitführpflicht der Tachoscheiben/Bescheinigung über lenkfreie Tage, etc. von 28 Tagen.

    3. Man darf länger als 9 Stunden arbeiten - im Normalfall 13 Stunden pro Tag (denn man(n) sollte ja 11h Ruhepause innerhalb von 24 Stunden haben; 3 x pro Woche kann man sogar 15 Stundn arbeiten.

    4. In diesem (Arbeits-) Zeitraum kann ich aber nur 9h lenken (2x pro Woche 10h)

    5. In 2 aufeinanderfolgenden Wochen aber nur insgesamt 90h Lenkzeit erlaubt. usw.


    Ich geb zur das ist alles ziemlich kompliziert, daher Angebot von mir: Bei einem Stammtisch oder bei mir im Büro (Freitag abend oder Samstag) Erklärung der Vorschriften (es gibt noch ein paar mehr ...) Man sollte ja etwas mehr als die Exekutive wissen OK


    LG und gute Fahrt ohne Kontrollen

    Krotti

    Muss wieder mal meinen Senf dazu geben....

    Ich bin der Meinung das da etwas hochgeschaukelt wird. Im Prinzip ändert sich nicht viel. Kurz Zusammengefasst:

    Die Pause nach 4 1/2h Lenkzeit kann nicht mehr in 3 Teilen (á 15 Minuten) gemacht werden, sondern darf nur auf 2 Teile ( 1.Pause mind. 15 Minuten - 2. Pause mind. 30 Minuten) aufgeteilt werden. Achtung: bei Beginn des letzten (2.)Teiles darf die Lenkzeit von 4 1/2h noch nicht überschritten sein. Nach der (45-minütigen) Pause fängt eine neue Lenkzeitperiode von 4 1/2 h an. - ALLES KLAR ???

    LENKZEIT: max. 9h pro Tag - 2x pro Woche 10h
    max. Lenkzeit pro Woche: 56h - aber in 2 Wochen max. 90h.

    RUHEZEIT: 11h pro Tag - 3x pro Woche Verkürzung auf 9h erlaubt (ab 11.4.07 ohne Ausgleich in der nächsten Woche)
    geteilte RUHEZEIT: man(n) kann auch die Ruhezeit teilen, dann aber insgesamt 12h - 1.Teil mindestens 3h, der 2.Teil mindestens 9h.

    Nach der Ruhezeit fängt ebenso ein neuer Durchrechenzeitraum an!

    (d.H. man kann auch mehr als 9/10h pro Tag (24h) fahren - z.B. 10h Lenkzeit - darin man ich 1 1/2h Pause machen = 11,5h + 9h (verkürzte) Ruhezeit = 20,5h bleiben noch 3,5h über; also dürfte ich hier 13,5h fahren ...)


    Also man kann schon einige km fahren...


    Wenn noch Fragen dann bitte posten - ich glaube da liegen viele Missverständnisse und Fehlinterprätationen auf der Straße.


    Euer

    "Fuhrparkprofi"

    Nachdem ich ganz neu hier im Forum bin möchte ich hiermit meinen ersten Beitrag schreiben.

    Wie bekannt sein sollte sind seit heute (11.4.2007) neue EU-Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten in Kraft. Eine genaue Aufstellung über Deffinitionen etc. ist auf meiner HP - http://www.fuhrparkprofi.at - zum Download bereit.

    Gleichzeitig möchte ich allen Truckern aus dem Forum meine Hilfe für unklarheiten beim digitalen Tacho, Ladungssicherung, Lenkzeiten usw. zur Verfügung.


    Gute Fahrt

    Euer

    Krotti