analog: Die Schaublätter jeden Tag lediglich von 0 - 24 Uhr zu verwenden (ich fahre z.B. um 06:00 Uhr von der Firma weg und fülle wie gewohnt mein Schaublatt aus, auf der Rückseite ziehe ich einen Strich bei der Ruhezeit (Bett) von 00:00 bis 06:00 Uhr. wenn ich dann um 17:00 Uhr wieder aufhöre und das Schaublatt entnehme, schließe ich das Schaublatt wie gewohnt ab und zeichne auf der Rückseite von 17:00 Uhr bis 00:00 Uhr einen Strich bei der Ruhezeit (das kann man natürlich auch erst am nächsten Tag vor Fahrtantritt machen).
Für Samstag und Sonntag fülle ich am Montag jeweils eine Scheibe aus auf dem mein Name und das Datum des betreffenden Tages steht und auf der Rückseite von 00:00 bis 24:00 Uhr ein Strich beim Bett angeführt ist.
ich hoffe jetzt wurde es verstanden
lg
PS: das ist die "hohe Schule" der EG-VO, das grenzt schon an Perfektionismus.