Angles Morts Hinweis

  • Hallo,

    ich bin Subunternehmer und habe am 21. eine Fahrt nach Frankreich. Wie ich gelesen habe, muss man seit dem 01.01. einen Totenwinkel-Hinweis auf dem Fahrzeug anbringen. Auf https://www.angles-morts-aufkleber.de/index.php könnte ich kurzfristig einen bestellen, bin mir allerdings unschlüssig, ob dieser den gesetzl. Anforderungen entspricht. Muss ich da auf irgendetwas bestimmtes achten? Kann mir das jemand sagen?

    Grüße

  • Kraftfahrzeuge sowie gezogene Fahrzeuge müssen auf der Rückseite des Fahrzeugs rechts von der

    Längsmittelebene und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden und mit Schildern versehen

    sein,

    - Für Kraftfahrzeuge: Schilder im ersten vorderen Meter des Fahrzeugs, ausgenommen verglaste Flächen, links

    und rechts und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden.

    - Für Sattelanhänger, die im Absatz 3..6 des Artikel R. 311-1 der Straßenverkehrsordnung definiert sind: Schilder,

    links und rechts, im ersten Meter hinter dem Achsschenkelbolzen des Fahrzeugs und in einer Höhe zwischen 0,90

    und 1,50 Meter über dem Boden.

    - Für die in Absatz 3.5 des Artikels R. 311-1 der Straßenverkehrsordnung definierten Anhänger: Schilder im ersten

    Meter der vorderen Karosserie des Fahrzeugs, links und rechts und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter

    über dem Boden.

    Das Zeichen ist so anzubringen, dass es unter allen Umständen sichtbar ist und die Sichtbarkeit der gesetzlich

    vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften des Fahrzeugs, die Sichtbarkeit der verschiedenen Leuchten und

    Signaleinrichtungen sowie das Sichtfeld des Fahrers nicht behindern kann.

    Quelle: WKO

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