Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen 35 Std. Weiterbildung (Module) bis spätestens 10.09.2014 nachweisen.
Ein Bekannter meinte, 35 Std. Weiterbildung reichen, ein Ex Kollege wiederum sagt, eine Prüfung mit Lehrgang sei erforderlich.