Ein 40-Tonner muss ordentlich geparkt werden, sei es während einer kurzen Pause oder über die Nacht. Wo Sie stehen dürfen und wo nicht
Wegen der strengen Lenk- und Ruhezeiten gibt es nur wenig zeitlichen Spielraum. Es müssen Pausen erfolgen, der LKW muss immer wieder stehen. Doch einen Platz zum Parken zu finden, wird immer schwerer: Die Autobahnrastplätze sind zu bestimmten Tageszeiten randvoll, Städte und Gemeinden legen immer mehr Durchfahrverbote fest und den LKW abends mit nach Hause zu nehmen, ist der Nachbarn wegen meist auch keine gute Idee.
Grundsätzlich gelten für LKW die "normalen" Parkverbote. Wobei es sich immer dann ums Parken handelt, wenn man länger als drei Minuten hält oder das Fahrzeug verlässt. Geparkt werden darf grundsätzlich nicht: Hinter Kreuzungen und Einmündungen, auf schraffierten Flächen, vor Grundstücks ein- und -ausfahrten, vor, auf oder hinter (Bus-)Haltestellen, über Kanaldeckeln, vor Feuerwehrhydranten, auf Gehwegen oder vor Bordsteinabsenkungen, auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Fahrstreifenbegrenzungen.
Erlaubt ist es auf allen ausgewiesenen Parkflächen für LKW und ansonsten überall, wo andere nicht behindert oder belästigt werden und wo kein Hinweisschild das Parken verbietet. Die wichtigsten Fragen zum Thema Parken haben wir hier zusammengestellt.
Kann ich, wenn meine Lenkzeit um ist und alle Plätze belegt - im Notfall also - auf der Zu-/Abfahrt der Autobahnraststätte parken?
Nein. Halten und Parken auf Autobahnen ist gesetzlich unzulässig. Das gilt auch für die Zu- und die Abfahrten, diese dienen allein dem Fahrverkehr. Dort ist die Situation besonders gefährlich, da infolge der hohen Geschwindigkeit auf der Autobahn hier oft noch oder schon wieder schnell ein- und ausgefahren wird.
Darf ich den LKW auf einem Supermarktparkplatz abstellen?
Auf Privatgrundstücken (Supermarktparkplätze) darf man nur nach Absprache länger stehen. Hat man einen guten und erlaubten Platz gefunden, z.B. auf einer Zufahrt zum Autobahnzubringer, im Industriegebiet, auf einem Parkstreifen, darf man dort parken. Für Anhänger ohne Zugmaschine (auch Wohnwagen) gilt die Einschränkung, dass sie nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle stehen dürfen. Es sei denn, es wurde ausdrücklich erlaubt. Außerdem gilt für LKW-Parker, was für alle gilt: platzsparend parken. Wer unnötigerweise zu viel Platz blockiert, kann ein Bußgeld kassieren.
Darf ich am Autohof auf dem Tankstellengelände halten oder parken?
Grundsätzlich ja. Das muss aber mit dem Pächter abgesprochen werden. Wichtig ist, dass durch das Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden. Das Tankstellengelände selbst gehört jedenfalls nicht mit zur Autobahn.
Ich wohne in einem reinen Wohngebiet. Darf ich meinen LKW übers Wochenende dort parken?
Nach dem Gesetz ist das regelmäßige Parken mit LKW ab 7,5 t und mit Anhängern ab 2 t innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt auch, wenn man dort wohnt.
Lediglich das "ausnahmsweise Parken" ist erlaubt. Zum Beispiel, wenn man überraschend abends spät zurück kommt und am nächsten Morgen gleich früh wieder los muss. Oder wenn man das Fahrzeug wegen der Ladung ausnahmsweise einmal die ganze Nacht im Auge behalten will/muss. Parkt man ab und zu, immer an anderen Tagen und nicht mehr als ein bis zwei Tage pro Woche dort oder probiert andere "Verwirrungstricks", dann nützt das in der Regel nichts: Auch das würde unter den Begriff des regelmäßigen Parkens fallen.
Nach Meinung einzelner Gerichte kommt es auch nicht darauf an, dass die Gegend "offiziell" als Wohngebiet ausgewiesen ist. Auch Gebiete, die "ihrem äußeren Anschein" nach primär dem Wohnen dienen, fallen darunter.