Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet-

  • Die Regeln für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt ändern sich zum 1. Juli. Wer sich nicht daran hält muss mit Strafen rechnen.

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    Nach Informationen der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) gelten für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt ab dem 1. Juli die gleichen Vorgaben wie für den Gebrauch anderer elektronischer Geräte: Die Benutzung erfordert eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset. Damit endet die bisher in der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschriebene Übergangsfrist. 

    Wer ein Fahrzeug führt, darf demnach nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird muss und entweder 

    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder 

    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“ 

    Dies erfordert in der Regel eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset, so die BG Verkehr.

    Quelle: https://www.trucker.de/nachrichten/tr…t-endet-2633580

  • unten steht der betrag was sich die vorstellen, wahnsinn.

    Schluss mit der Nutzung von CB-Funkgeräten in Deutschland. In einem Monat werden die neuen Bestimmungen in Kraft treten.


    Autofahrer, die in Deutschland das CB-Funkgerät benutzen, müssen ab dem 1. Juli mit einer Geldstrafe rechnen.

    Im Oktober 2017 traten in Deutschland strengere Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damals wurde das Handyverbot eingeführt, nach dem die Benutzung von Handys, Smartphones, Smart-Uhren, mp3-Player, Tablets, Notebooks, Diktiergeräten und Discmans während der Fahrt nicht gestattet war. Die Änderung betraf auch CB-Funkgeräte, aber für diese gilt immer noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2020. Daher tritt das Verbot, CB-Funk während der Fahrt zu benutzen, in einem Monat gleichermaßen in Kraft. Die Verordnung erlaubt nur den kontaktlosen Betrieb der oben genannten Geräte – einschließlich des CB-Funks – ohne die Augen von der Straße zu nehmen. Vorausgesetzt natürlich, dass der Fahrer über die Ausrüstung verfügt, die dies ermöglicht.

    Die Bußgelder werden zwischen 100 und 200 Euro liegen. Darüber hinaus muss der Fahrer damit rechnen, dass ihm der Führerschein für einen Monat entzogen wird, wenn die Verwendung eines dieser Geräte zu einem Unfall und Sachschäden führt.


    quelle: https://trans.info/de/schluss-mit-der-nutzung-von-cb-funkgeraeten-in-deutschland-187209#

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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