Coronakrise

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    Coronavirus: unsichere Lage beim Einsatz von Schwertransporten

    Steffen Bilger, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, antwortet auf Fragen der VR-Leser, ob auf einen Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten verzichtet werden kann.

    15.04.2020


    München. Angesichts der Corona-Krise bereitet den Fuhrunternehmen, die Großraum- und Schwertransporte durchführen, die Besetzung der Fahrzeuge Probleme. Laut den Erlaubnisbescheiden muss im Regelfall ein Beifahrer mit an Bord sein („Fahrauflage 21“). Damit besteht für Fahrer und Beifahrer eine Ansteckungsgefahr. Die Verbände der Großraum- und Schwertransporte hatten daher gefordert, stattdessen eine TÜV- und ISO-25051-zertifizierte, digitale Fahrtassistenz einsetzen zu dürfen. Damit könne sowohl die Verkehrssicherheit als auch der Erhalt und Schutz der Infrastruktur gewährleistet und gleichzeitig der LKW-Fahrer vor Corona geschützt und entlastet werden. Steffen Bilger, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, antwortete auf diese Forderung:

    Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat mit Schreiben vom 26. März 2020 die Länder gebeten, zu prüfen, ob unter bestimmten Umständen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bei Großraum- und Schwertransporten vorübergehend auf die Auflage 21 (Anordnung eines Beifahrers) verzichtet werden kann, sofern vertretbar. Einige Länder haben hierzu bereits Regelungen getroffen, die zugleich gewährleisten sollen, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Die Nutzung einer digitalen Fahrtassistenz wird seitens des BMVI unterstützt, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verpflichtend angeordnet werden und einen gleichwohl angeordneten Beifahrer nicht ersetzen.

    Wer haftet bei Schäden und werden die Lkw-Fahrer mal wieder alleine gelassen?

    Zudem stellt sich die Frage, wer denn für Schäden der Infrastruktur aufgrund des Aussetzens der Auflage 21 haftbar gemacht wird. Normalerweise sagt der Beifahrer dem Fahrer während der Fahrt an, welche Auflage für welchen Straßenabschnitt er zu beachten hat. Die Fuhrunternehmer fragen sich, wer bei Verzicht der Auflage 21 die Verpflichtung zur Umsetzung der Fahrauflagen hat und wer die rechtlichen Konsequenzen trägt, wenn es zu Schäden kommt. Zudem kritisieren sie, dass die Lkw-Fahrer mal wieder mit dieser Unklarheit alleine gelassen werden. Darauf antwortet Bilger:

    Die zuständigen Behörden entscheiden jeweils im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung, ob auf die Anordnung eines Beifahrers nach Auflage 21 der Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) verzichtet werden kann und welche Maßnahmen zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und der Infrastruktur erforderlich sind.

    Wenn die Behörden in der aktuellen Situation im Einzelfall auf die Anordnung eines Beifahrers verzichten, dann geschieht dies vor allem auch im Interesse der Gesundheit des Fahrers (und des potenziellen Beifahrers). Im Zweifel ist daher auch die Mitwirkung des Fahrers gefordert: Gegebenenfalls muss er mehr kurze Pausen einlegen, um sich die Auflagen des nächsten Streckenabschnitts einzuprägen.

    Bilger hat diese Antworten aus Anlass eines Interviews mit der VerkehrsRundschau zu den Folgen des Corona-Virus nachgeliefert. Das Interview finden sie hier als Film und hier als Podcast zum Nachsehen/Nachhören. (cd)

    Quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/co…en-2592714.html

  • Habe das gerade auf FB gefunden (von Markus Tscherne)

    Leider gibt es auch in Österreich immer mehr Betriebe denen die Gesundheit der LKW Chauffeure scheiß egal ist! Hier auch wieder bei diesem obersteirischen Betrieb wird dem Fahren das Benutzen der sanitären Einrichtungen untersagt und einfach am Firmengelände ein Dixiklo hingestellt, ohne dass die Chauffeure die Möglichkeit erhalten sich die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Also die derzeitigen Hygienebestimmungen gar nicht einhalten können und gleichzeitig dazu gezwungen werden wenn Sie diese Toilette benutzen müssen deren eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen!

    Ich bitte darum diese Beiträge oder solche Beiträge wie diesen vermehrt zuteilen und solche Firmen öffentlich an den Pranger zu stellen

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    Stress macht man sich zu 70% selbst!

  • und dieser Fahrer wurde auf FB auch bei den Kommentaren bedroht, das er dies öffentlich gemacht hat, das seine fa nie wieder aufträge erhalten soll, man soll froh sein das man fahren darf-

    wahnsinn

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • ja ich hab auch wieder Wasserkanister und seifenspender dabei.

    Händedesinfetionsmittel und desinfektions-spray hab ich eh immer dabei

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Wenn der Frächter Eier in der Hose hat lehnt er Aufträge von der Firma einfach ab. Dreckspack. Aber da ist Ihnen die bare Münze wieder wichtiger als der Fahrer.

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • in Deutschland wirst gestraft, wenn du beim fahren den mund nasen schutz trägst,

    bei uns, cz, sk usw wirst gestraft wenn du sie nicht trägst,

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • nein nicht wenn du alleine bist wenn du zuzweit im auto bist, bei uns musst an der grenze auh wenn du alleine im Auto bist eine aufhaben, weil sie fiebermessen, und das da die leute auch geschützt sind, die Österreicher messen von cz einreise nach Österreich, und die Tschechen messen wenn du von Österreich nach cz fährst, in cz wird auch bei jeder firme fiebergemessen, in Österreich nur bei ein paar firmen, und bei den firmen musst die ganze zeit wo du auf den gelände bist die Maske aufhaben, auch wenn du im lkw bist, wenn du sie runternimmst hast werksverbot.

    und da haben wir einige firmenwo wir laden oder abladen.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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