Lkw-Verbot im Flachgau

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    Politik Lkw-Verbot im Flachgau: Land will trotz Widerständen hart bleiben Trotz der Kritik aus dem Nachbarbezirk Braunau bleibt das Land dabei: Nur noch Lkw mit Start oder Ziel in Salzburg sollen künftig auf der B156 unterwegs sein.

    Das Verbot soll den Schwerverkehr um zehn Prozent reduzieren.:/ Einen "Super-GAU" nennt Michael Mayrböck das geplante Fahrverbot für den Lkw-Transitverkehr auf der Lamprechtshausener Straße (B156) durch den Flachgau.

    Im Bezirk Braunau ist man nicht glücklich über das LKW-Durchzugs-Fahrverbot auf der B156. Es bringt gehörige Nachteile für die vielen Betriebe dort mit sich. Deshalb trafen die Landeshauptleute und Verkehrslandesräte von Salzburg und Oberösterreich zur Lagebesprechung zusammen.:rolleyes:

    FLACHGAU, INNVIERTEL. Man will gemeinsame Verkehrslösungen für die Region nördlicher Flachgau und Braunau finden.

    Quelle: https://www.sn.at/salzburg/polit…leiben-82383598 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2020

  • Jetzt setzt es das nächste LKW Durchfahrverbot, nach der Ennstalbundesstraße und B 156 Braunau – Salzburg, diesmal im Mühlviertel.

    Es sind nun mal zu viele Mautflüchtlinge unterwegs, im Mühlviertel baut man die S 10 großzügig aus, aber die Trucks benutzen von CZ kommend lieber die Mautfrei B 126 aber auch nach Deutschland die B 38 Freistadt - Rohrbach - Bayern/Passau.

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    Autor: Gernot Fohler aus Urfahr-Umgebung

    Das Land Oberösterreich will den 14%-Anteil an Mautflüchtlingen auf die Mühlviertler Schnellstraße S10 transferieren.

    URFAHR-UMGEBUNG. Umfangreiche Untersuchungen der Abteilung Verkehr des Landes OÖ betreffend dem LKW-Verkehr auf der B126 hätten detaillierte Ergebnisse hervorgebracht. Rund 13.100 Fahrzeuge sind somit auf dieser Landesstraße tagtäglich unterwegs. Der Schwerverkehrsanteil liegt hier bei 6,4%. Die meisten Lenker waren im Ziel- und Quellverkehr unterwegs. Allerdings resümiert die Untersuchung auch ein Verlagerungspotential von rund 14%.

    „Viele Schwerlastzüge die sich auf der B126 bewegen sind kein Ziel oder Quellverkehr in dieser Region und nützen die Strecke als Ausweichroute. Diese Mautflüchtlinge sollen im Zuge des Fahrverbots dorthin transferiert werden, wo sie hingehören. Das ist die Schnellstraße S10“, sagt FPÖ-Landesrat Günter Steinkellner. Um den Mautausweichverkehr zu unterbinden soll für die B126 folglich ein Durchfahrtsverbot für LKW erlassen werden.

    Regelung des Fahrverbots

    „Mit dem Fahrverbot sollen keine Einschränkungen für Oberösterreichs Handels- und Wirtschaftsbeziehungen einhergehen. Wir schauen hier über den Tellerrand hinaus und betrachten einen gesamtheitlichen Wirtschaftsraum und beziehen die tschechischen Gebiete in die Ausnahmebestimmungen mit ein. Mit einem fachlichen fundierten Entwurf vereinen wir sowohl den Anrainerschutz sowie das Vorgehen gegen Mautflüchtlinge“, fasst Steinkellner zusammen.

    Ab Zwettl

    Die Fahrverbotsregelung wird in Form eines Durchfahrverbotes auf der B 126 Leonfeldener Straße zwischen km 18,900 (Zwettl an der Rodl) und km 27,182 (Kreisverkehr Leonfeldener Straße, Böhmerwald Straße, Freistädter Straße, Weinzierler Straße und Gewerbepark, sowie zwischen km 28,299 (bei Bad Leonfelden) und km 32,838 (Staatsgrenze Weigetschlag), verordnet. Sofern nicht zum Ziel- und Quellverkehr zählend, dürfen Lastkraftfahrzeuge und Sattelkraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

    Ausnahmen

    Vom Verbot der Fahrten sind die tschechischen Bezirke Prachatice und Cesky Krumlov in denen be- oder entladen wird, (Ziel- und Quellverkehr) ausgenommen. Weitere Ausnahmen sollen für Fahrten mit Fahrzeugen des Straßendienstes, des Bundesheeres, der Pannen- und Abschleppdienste, des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie mit Fahrzeugen, die dem Einsatz in Katastrophenfällen und zu Schulungszwecken dienen, gelten. „Mit der vorgeschlagenen Variante betrachten wir einen ganzheitlichen Wirtschaftsraum und treffen eine faire Regelung. Diese dient dazu, Mautflüchtige auf das hochrangige Straßennetz zu bringen. Die Auswirkungen treffen im Wesentlichen den gebietsfremden, grenzüberschreitenden Verkehr. Von der Fahrverbotsregelung wird der heimische Inlandsverkehr kaum betroffen sein. Die Auswirkungen des Fahrverbots werden von der Abteilung Verkehr weiter konsequent beobachtet“, so Steinkellner.

    Was ist Ziel- und Quellverkehr?

    Unter Quellverkehr ist jener Verkehr zu verstehen, der seinen Ausgangspunkt innerhalb einem genannten Gebiete hat und aus diesen hinausführt. Zielverkehr ist jener Verkehr, der von außerhalb in ein Gebiet kommt und sein Ziel innerhalb diesem Gebiet hat. Vom Begriff Ziel- und Quellverkehr können auch Fahrten zum Zwecke der Durchführung von Be- oder Entladungen in den betroffenen Regionen umfasst sein.

    „Wir hoffen, dass diese Regelung schnell in Kraft treten kann und somit die Anliegergemeinden eine Reduzierung von mautflüchtigem LKW-Verkehr erfahren werden“, so Steinkellner abschließend.


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