Manipulationen an LKW-Kontrollgeräten:

  • Der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei Bielefeld hat im laufenden Jahr 2018 bereits acht Fälle von manipulierten LKW aufgedeckt. Die betroffenen Unternehmen mussten dafür insgesamt 150.000 Euro bezahlen – eine Spedition wurde gleich zweimal erwischt.:huh:

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    Bei unseren Kontrollen haben wir festgestellt, dass die Unternehmen massiv mit immer detaillierteren Fachwissen in die Fahrzeugelektronik eingreifen.:huh: Zu dieser Erkenntnis kommt Polizeihauptkommissar Jens Bögeholz bei der Auswertung der bisher acht Fälle von Fahrzeugmanipulation. Wir haben aufgedeckt, dass den Fahrzeugen signalisiert wird, sie würden stehen, um so Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer zu umgehen.:/


    In sieben Fällen wurden Getriebesensoren durch gezielte Eingriffe manipuliert. Im aktuellsten Fall vom 05.11.2018 ist eine neue Qualität zu erkennen. Hier wurde mittels eines elektronischen Bauteils – in einer bislang unbekannten Art und Weise – in die Fahrzeugelektronik und die Software des digitalen Kontrollgerätes eingegriffen.


    Diese technischen Veränderungen entdeckten die Beamten bisher bei osteuropäischen Fahrzeugen aus Polen, Rumänien und Bulgarien, sowie einem Sattelzug aus der Türkei. Ein rumänisches Unternehmen geriet gleich zweimal in die Fänge der Kontrolleure.^^


    In zwei Fällen wurde gegen die Fahrer Strafanzeigen wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen gefertigt, da ihnen der Einsatz der Manipulationseinrichtung nachgewiesen werden konnte. In allen Fällen wurden die Fahrzeuge dieser Unternehmen bis zur Bezahlung der angeordneten Sicherheitsleistungen und des Rückbaues der Fahrzeugtechnik in einen ordnungsgemäßen Zustand stillgelegt.:thumbup:


    Die Gesamtsumme der Sicherheitsleistungen belief sich auf ca. 150.000 Euro,:huh: in den Einzelfällen zwischen 15.000 und 21.000 Euro.


    Die Suche nach den Manipulationsbauteilen und die Rückbauten in einen ordnungsgemäßen Zustand wurden in LKW-Fachwerkstätten in der Region durchgeführt.


    Um weiterhin für mehr Sicherheit auf den Autobahnen zu sorgen, werden die Experten der Autobahnpolizei auch in Zukunft den Güterverkehr ins Visier nehmen.

    Quelle: https://trans.info/de/manipulationen-an-lkw-kontrollgeraten-speditionen-mussen-blechen-119016#

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    Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.

    Seit einem halben Jahr werden wir Fahrer gedrängt, den Fahrtenschreiber immer wieder auf Bereitschaft zu stellen – egal ob es sich um Wartezeiten oder Ladezeiten handelt. Dazu gibt es eine schriftliche Anweisung. Falls wir die Anweisung nicht befolgen, würden wir eine Abmahnung bekommen.:/

    Da Sie inklusive Lenkzeit maximal zehn Stunden pro Tag arbeiten dürfen, kommt der Arbeitgeber zusammen mit Be-/Entladetätigkeiten oder sonstigen Arbeiten wohl nicht hin. Die Bereitschaftszeit dagegen zählt nicht zur Arbeitszeit, was bei entsprechenden Speditionen dazu führt, dass jedes Stehen und Warten als Bereitschaftszeit gewertet werden soll.

    Das ist aber falsch!

    Bereitschaftszeit liegt nur vor, wenn Sie vor Beginn derselben wissen, wie lange Sie warten müssen (§ 21a Abs. 2, S. 2, ArbZG). Wenn Sie einen Ladetermin um 14 Uhr haben und um 12 Uhr dort sind und sich anmelden, ist die Zeit nach Anmeldung bis zum Ladetermin nur dann Pause, wenn Sie tatsächlich nichts für Ihren Arbeitgeber tun.

    Es ist aber Bereitschaft, wenn gesagt wird, „Bleib mal hier, es dauert noch etwa 30 Minuten, bis du drankommst.“ Sind Sie um 14 Uhr da und Ihnen wird gesagt: „Noch nicht fertig. Ich kann nicht sagen, wann es so weit ist. Warte mal!“, ist das Arbeitszeit. Sie sollten aber Ihre Dispo informieren. Wenn der Disponent sagt: „Pause drücken“, fragen Sie, ob Sie auch Pause haben und wie lange.

    Eine Abmahnung ist unwirksam, wenn falsche Anweisungen unter Verstoß gegen das ArbZG vorgenommen werden.

    Quelle: https://www.eurotransport.de 00000g42.JPG

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