Was sich im österreichischen Straßenverkehr ab 2018 ändert

  • Von den neuen § 57a-Vorschriften bis zur digitalen Vignette: Das sind die wichtigsten Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr ab 2018.

    Mit Ende 2017 sowie im Laufe des folgenden Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Darauf macht der ÖAMTC aufmerksam:

    Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr ab 2018:

    1 – Neue § 57a-Vorschriften

    Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für “normale” Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat. Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

    2 – eCall

    Ab 31. März 2018 müssen neu genehmigte Fahrzeugtypen der Klasse M1 und N1 über ein eCall-System verfügen – betroffen sind alle Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.

    3 – Mopedprüfung am Computer

    Voraussichtlich ab 1. März 2018 wird die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt. Anstatt des bisherigen Multiple Choice-Tests auf Papier sind die Fragen am PC zu beantworten, um Manipulationen weitgehend auszuschließen. Bestanden hat, wer 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet. Damit werden die Erteilungsvoraussetzungen für die Mopedklasse abermals an jene anderer Führerscheinklassen angeglichen.

    4 – Digitale Vignette

    Statt der Klebevignette kann seit heuer eine digitale Vignette über das Mautsystem der ASFINAG erworben werden. Der Preis ist gleich. Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen gilt die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf. Die automatische Kennzeichenerfassung bietet u.a. den Vorteil, dass im Falle eines Scheibenbruchs keine Ersatzvignette mehr nötig ist. Besitzer von Wechselkennzeichen benötigen nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette. Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls kann kostenlos eine Umregistrierung auf ein neues Kennzeichen vorgenommen werden. In der online für jeden zugänglichen Vignettenevidenz kann man durch Eingabe des Kennzeichens einsehen, ob ein Fahrzeug (z.B. Mietwagen) über eine digitale Vignette verfügt. Alle Informationen zur Digitalen Vignette haben wir hier für euch zusammengefasst.

    5 – Preiserhöhungen Vignette

    Gemäß der Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex werden die Vignettentarife angepasst und für 2018 um ein Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 87,30 Euro und jene für Motorräder 34,70 Euro.

    6 – Historische Fahrzeuge

    Historische Fahrzeuge müssen zukünftig auch in Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden – dafür sind das Genehmigungsdokument und das Fahrtenbuch vorzulegen. Außerdem können historische Fahrzeuge nun alternativ einzeilige Kennzeichen in der Größe der alten, schwarzen Kennzeichentafel bzw. zweizeilige im Format der alten, weißen Motorradkennzeichentafel beantragen.

    7 – Lkw-Fahrverbot im Burgenland – Verschärfung

    Ab 1. Oktober 2018 kommt es zu einer Verschärfung der bestehenden Lkw-Fahrverbote im Burgenland – die Klasse EURO II ist ab dann zusätzlich vom Fahrverbot erfasst. Mit heurigem Oktober trat das Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse EURO I in Kraft. Alle Fahrzeuge dieser Klassen, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, müssen mit einer entsprechenden Abgasklassenplakette versehen werden. Ausnahmen bestehen für Oldtimer sowie Kfz im Rahmen des Schaustellergewerbes.m

    https://autorevue.at/autowelt/neuer…senverkehr-2018

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • 4 – Digitale Vignette

    Statt der Klebevignette kann seit heuer eine digitale Vignette über das Mautsystem der ASFINAG erworben werden. Der Preis ist gleich. Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen gilt die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf. Die automatische Kennzeichenerfassung bietet u.a. den Vorteil, dass im Falle eines Scheibenbruchs keine Ersatzvignette mehr nötig ist. Besitzer von Wechselkennzeichen benötigen nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette. Alle Informationen zur Digitalen Vignette haben wir hier für euch zusammengefasst.

    Wir waren bei den ersten, meine Frau hat bereits im November 2017 die Digitale Vignette online geordert. :thumbup:

    Ein großer Vorteil, als Wechselkennzeichenbesitzer dürfen wir jetzt mit beiden Pkws die Autobahn benützen. :thumbup:

    Bei früheren Anfragen an die ASFINAG wegen unserem Wechselkennzeichnung, bekamen wir nur die lapidare Antwort, wer sich zwei Autos leisten kann, dem sollte auch der Kauf von zwei Vignetten möglich sein.:thumbdown: Unser Einwand dass wir ja eh nur mit einem Auto fahren können, wurde von Tisch gewischt. X(

  • Wir waren bei den ersten, meine Frau hat bereits im November 2017 die Digitale Vignette online geordert. :thumbup:

    Ein großer Vorteil, als Wechselkennzeichenbesitzer dürfen wir jetzt mit beiden Pkws die Autobahn benützen. :thumbup:

    Bei früheren Anfragen an die ASFINAG wegen unserem Wechselkennzeichnung, bekamen wir nur die lapidare Antwort, wer sich zwei Autos leisten kann, dem sollte auch der Kauf von zwei Vignetten möglich sein.:thumbdown: Unser Einwand dass wir ja eh nur mit einem Auto fahren können, wurde von Tisch gewischt. X(

    Ich finde lediglich die Jahresvignette als halbwegs gute Neuerung.
    Wer weiß den meißtens schon 2 Wochen vorher, dass er eine 10 Tages Vignette an einem bestimmten Datum braucht?
    Auch beim Gebrauchtwagenkauf ist die digitale Vignette nur zusätzliches Körberlgeld für unsre Asfinag!
    Kauft man privat oder beim Händler einen Pkw, der die geklebte Jahresvignette hat, darf man auch mit neuen Kennzeichen auf unseren Autobahnen fahren.
    Kauft man ein Auto, auf dessen Kennzeichen eine digitale Vignette gelöst wurde, "darf" man nach der Neuanmeldung erst recht wieder eine neue Vignette kaufen!
    Unterm Strich ist das digitale Zeug zwar super für Besitzer von Wechselkennzeichen, aber es gibt halt einfach mehr Gebrauchtwagenverkäufe als Wechselkennzeichen...Somit hat die Asfinag unter der Flagge "Modernisierung im digitalen Zeitalter" einen nicht ganz unbeträchtlichen Einnahmepunkt lukriert. Auf Kosten der braven Melkkühe des Staates...

  • ich denke auch das die dies genau durchgerechnet haben, und untern strich bleibt bei ihnen mehr hängen,

    die wechselkennzeichen besitzer haben klar einen vorteil, und es ist auch gut so,

    man sollte eben genau schauen was einen mehr bring

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