LKW Fahrer vor Gericht

  • Fahrer vor Gericht :!:

    Parken in der Zufahrt :!:

    Timo* hat seine Pause auf der Zufahrt zu einem Feuerlöschteich verbracht und wurde angezeigt. War das nun Parken auf der Autobahn oder daneben:?:

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    Montagabend: Ich sitze mit Rechtsanwalt Bert Hüttemann noch in der Autobahnkanzlei in Mellingen. Bert muss übermorgen in Sachsen einen Fahrer wegen einer angeblichen Nötigung verteidigen. Der Fall ist ein Klassiker: Pkw bremst Lkw aus, Lkw-Fahrer bringt Ärger via Lichthupe zum Ausdruck, Pkw-Fahrer erstattet prompt Anzeige wegen Nötigung. Während der Kollege und ich diskutieren, geht plötzlich die Tür in der Autobahnkanzlei auf. Es ist 21.00 Uhr. Ein Bär von Mann mit einer MAN-Jacke steht im Eingangsbereich. Timo* heißt er. Man sieht ihm an, dass er unter Zeitdruck steht. Mein erster Gedanke ist, dass der garantiert ein Problem mit den Lenkzeiten hat. Stimmt aber nicht – Parken auf der Autobahn wird ihm vorgeworfen.

    Anwalt klärt, was alles Teil der Autobahn ist....

    Einspruch hat er selber eingelegt, der Gerichtstermin ist übermorgen. Da kann er nicht. Seit heute früh weiß er, dass er übermorgen um 10.00 Uhr in Wien laden soll. Kurz und gut: Er kann den Termin nicht wahrnehmen und fragt mich, ob ich das nicht für ihn übernehmen kann. Ich sage zu. Um 11.00 und 11.30 Uhr habe ich am selben Tag sowieso an genau diesem Gericht zu kämpfen. Nur einen Haken hat die Geschichte. Zwar kann ich in Doppelfunktion auftreten und Timo sowohl verteidigen als auch vertreten. Aber der Richter muss dem zustimmen. Dafür muss ein Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht gestellt werden. Ich lasse mir die entsprechenden Vollmachten unterzeichnen und wir sprechen die Strategie ab. Timo erklärt mir, dass da neben der Autobahn eine Einbuchtung gewesen sei. Die habe er für seine Pause genutzt – das sei immer noch besser, als sich die Lenkzeiten kaputt zu machen. Ich verspreche ihm, dass ich mir die "Einbuchtung" morgen angucke und danach zum Richter gehe, um persönlich den Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht inklusive Vollmacht abzugeben. Um 21.30 Uhr sitzt Timo wieder am Steuer und hat eine große Sorge weniger.

    Richter mit gesundem Menschenverstand:thumbup:

    Was Timo als Einbuchtung beschrieben hat, entpuppt sich als eine 20 Meter breite und 10 Meter Tiefe Einfahrt zu einem Löschteich. Vor dem Einschlafen besorge ich mir noch einmal den gängigen Verkehrsrechtskommentar zu der relevanten Frage: voll drauf oder neben der Autobahn? Ich vertiefe mich erneut in den Gesetzestext. Paragraf 18 StVO regelt, was man auf Autobahnen darf und nicht darf. Komisch, der Gesetzgeber macht einen Unterschied zwischen Seitenstreifen und Autobahn. Sind sie doch nicht Teil der Autobahn, die Seitenstreifen? Die Frage bleibt einem neuen Tag vorbehalten. Ich bin todmüde. Fest steht: Die Einfahrt zum Löschteich ist nicht nur neben der Autobahn, sondern neben dem Seitenstreifen – der anerkanntermaßen kein Teil der Fahrbahn, aber wahrscheinlich Teil der Autobahn ist.

    Das Ergebnis ist auf jeden Fall am nächsten Morgen nach ein paar Schluck Kaffee sonnenklar: Die Löschteicheinfahrt ist neben der Autobahn und nicht darauf!:rolleyes: Eine Nacht drüber zu schlafen, hilft eben manchmal. Genauso klar ist auch die Antwort des Richters auf den Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht. Dem Antrag gibt er auf seiner Elektropfeife kauend so ganz nebenbei und emotionslos statt. Ein Gespräch über die Rechtslage des Falles lehnt er ab. Er vertröstet mich auf den nächsten Tag. Aber er grinst dabei. Wer ihn kennt, der weiß, dass das zweierlei bedeuten kann. Entweder: "Wie kann man nur in so einem Fall Einspruch einlegen, das ist doch aussichtslos?!" Oder: "Wie kann man nur so einen Fall zur Anzeige bringen, da kommt doch eh nix bei raus?!"

    Die Spannung steigt. Wie wird das Gericht die Autobahnfrage beurteilen? Am nächsten Morgen um 10.10 Uhr weiß ich mehr. Die Sitzung ist nämlich nach ein paar Minuten schon beendet. Ich habe meine Argumente mit Elan vorgetragen. Der Richter hat mich angeschaut und gesagt: "Sauber herausgearbeitet, aber eigentlich doch sonnenklar. Aber herzlichen Dank, Herr Verteidiger! Sie haben meiner Meinung, die auf gesundem Menschenverstand beruht, juristisches Futter gegeben. Wie kann man so was nur zur Anzeige bringen. Das ist neben der Autobahn und nicht drauf! ;) Ich stelle das Verfahren ein." Demonstrativ lässt er seinen Kugelschreiber auf den Fußboden fallen. "Sehen Sie", meint er, "so einfach ist das. Kein Mensch käme auf die Idee zu sagen, der Stift läge jetzt auf dem Richtertisch." Ich wünsche mir, dass solch gesunder Menschenverstand in der Justiz weiter verbreitet ist. Nachdem ich Timo informiert habe, rufe ich Bert an. Der ist auch gerade auf Wolke 7. Die angebliche Nötigung seines Mandanten wurde sanktionslos vom Tisch gewischt. Na also, läuft doch!

    https://www.eurotransport.de/news/fahrer-vo…rt-9834728.html

  • super das du das postest, man hlaubt ja garnicht was heute schon alles zur anzeige gebracht wird, wir denken solche Sachen gibt's nur in Amerika, wie man sieht gibt's solche Sachen auch bei uns, Wahnsinn,

    für was man sich da zeitnehmen und Geld aufwenden muss.

    von der schererein ganz abgesehen.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel


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    Ein PKW-Fahrer fährt mit seinem Kraftfahrzeug auf der BAB5 und kollidiert auf Höhe Karlsruhe mit einem LKW. :rolleyes: Dieser sei ihm aufgefahren, behauptet der Fahrer. Weiter beschreibt der PKW-Fahrer, dass er aufgrund der konkreten Verkehrssituation sein Fahrzeug abbremsen musste. Daraufhin fuhr ihm der LKW-Fahrer hinten auf.X/ Zudem sei der LKW-Fahrer zu schnell gefahren, und er habe den notwendigen Sicherheitsabstand zu ihm nicht eingehalten. :huh: Die Schuldfrage ist für den PKW-Fahrer damit klar.:/ Diese Auffassung vom Unfallgeschehen konnte der LKW-Fahrer indes nicht bestätigen. Seiner Darstellung nach wechselte der PKW-Fahrer von der linken über die mittlere zur rechten Fahrbahn. Dort habe der PKW-Fahrer sein KFZ plötzlich abgebremst bis er zum Stehen gekommen sei. Trotz seiner sofortigen Reaktion habe er anschließend den Verkehrsunfall nicht mehr vermeiden können, schildert der LKW-Fahrer. Es steht Aussage gegen Aussage.

    Dashcam klärt auf:!:

    Da der PKW-Fahrer und der LKW-Fahrer den Unfallhergang völlig unterschiedlich wiedergegeben hatten und sich außergerichtlich nicht einigen konnten, eskalierte der Fall gerichtlich. Vor Fahrtantritt installierte der LKW-Fahrer eine Dashcam, die das Unfallgeschehen aufgezeichnet hatte. Mit Bezug auf diese Aufzeichnungen war es für den Disponenten völlig klar, dass sein Speditions-Mitarbeiter für den Auffahrunfall nicht verantwortlich gewesen sei.

    Nichtsdestotrotz zog der PKW-Fahrer vor das Landgericht (LG) Regensburg, um Schadensersatz in Höhe von 14.941,77 EUR vom Transportunternehmen einzuklagen. Er hatte die rechtliche Auffassung vertreten, dass die Aufzeichnungen, die der Disponent zur Entlastung seines Fahrers vorgelegt hatte, aus rechtlichen Gründen nicht verwertet werden dürfen. Das LG beauftragte einen Sachverständigen, der sich mit den Aufzeichnungen befasste. Letztlich bestätigte der Sachverständige, dass der LKW-Fahrer den Auffahrunfall zutreffend beschrieben habe, denn die ausgewerteten Dashcam-Bilder belegten die Unfallschilderungen des LKW-Fahrers, so der Gutachter gegenüber dem Richter am LG. Im Ergebnis hatte das LG die Klage des PKW-Fahrers gänzlich abgewiesen. Dieser legte jedoch Berufung ein. Dort vertrat er noch einmal die Position, dass die Bilder aus der Dashcam aus rechtlichen Gründen nicht als Beweise verwendet werden dürfen.

    Beweis im Einzelfall:!:

    Letztlich scheiterte der PKW-Fahrer mit seiner Berufung und nahm diese aus Kosten- und fehlenden Erfolgsaussichten zurück. :thumbup:

    Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg schloss sich am 10. August 2017 in seinem Hinweisbeschluss der Rechtsauffassung des LG an (AZ: 13 U 851/17).

    Das Bildmaterial als Beweis zuzulassen, sei das Ergebnis einer „umfassenden Interessen- und Güterabwägung“, die unter „Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalles“ getroffen worden sei, so das OLG. Deshalb könne ein Beweisverwertungsverbot weder mit dem Recht auf „informationelle Selbstbestimmung noch aus dem Kunsturheberrecht“ oder aus Datenschutzgründen begründet werden.

    Weiter meinte das OLG, dass die Dashcam-Aufzeichnungen nicht in die „Intim- oder Privatsphäre“ des PKW-Fahrers eingegriffen haben. Zudem dürfte auf der Basis „unwahrer Behauptungen“ seitens des PKW-Fahrers nicht der LKW-Halter zum Schadensersatz verurteilt werden. Dieses Argument rechtfertige den „sehr geringen Eingriff in die Interessen“ des PKW-Fahrers, dass das Unfallgeschehen vom LKW-Fahrer bildlich festgehalten wurde, so das OLG. Die Videoaufzeichnungen seien auch nicht gezielt gegen einzelne Verkehrsteilnehmer gerichtet worden und bilden lediglich für kurze Zeit kleine Fahrzeugbewegungen ab, was nicht unzulässig gewesen sei, so das OLG in seiner weiteren Begründung.

    https://www.dvz.de/rubriken/land/…weismittel.html

    Gruß Hisco

    Einmal editiert, zuletzt von hisco (20. Februar 2018 um 21:41)

  • Fiesta-Fahrer bremst Brummi aus: Irrsinnige Verfolgung auf der A4:!:

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    Düren. „Unsäglich und fern von Gut und Böse“: So viel Fassungslosigkeit ist selten im Bericht einer Polizeibehörde zu lesen.:huh: Der hollywood-reife Auftritt eines Fahranfängers am Donnerstag auf der A4 war es, das die zuständige Autobahnpolizeibehörde Köln zu diesem Urteil brachte. Der Dürener hatte sich mit einem niederländischen Lkw-Fahrer eine regelrechte Schlacht auf der Straße geliefert.:whistling:

    Gegen 7.40 Uhr wollte der 18-Jährige mit seinem braunen Ford Fiesta bei Düren auf die A4 in Richtung Aachen fahren. Dort herrschte dichter morgendlicher Berufsverkehr. Mittendrin, auf der rechten Spur: Ein niederländischer Mercedes-Sattelschlepper, am Steuer ein 54-jähriger Fahrer.

    „Aufgrund der belegten Mittelspur konnte ich nicht nach links ausweichen, um dem Fiesta das Einfädeln zu ermöglichen“, gab der 54-Jährige später zu Protokoll. Darüber geriet der Ford-Fahrer derart in Rage, dass er Zeugenangaben zufolge den Lkw überholte, sich vor ihn setzte und nunmehr versuchte, diesen auszubremsen.:thumbdown:

    Der schwere Actros kommt zum Stillstand:!:

    Er sei mit etwa 85 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen, schilderte der Niederländer das weitere Geschehen. „Unmittelbar vor mir trat der Autofahrer immer wieder auf die Bremse.:rolleyes: Als ich mehrfach versuchte, auf andere Fahrstreifen auszuweichen, setzte der Fiesta sich immer wieder vor mich - quer über alle Spuren“.:thumbdown:


    Nach etwa sieben Kilometern brachte der junge Mann so die schwere Actros-Zugmaschine auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn zum Stillstand. Dann sei der junge Mann ausgestiegen, auf das Trittbrett des Führerhauses gesprungen und habe den Fahrer massiv - erst mit geballter Faust, dann mit einem Jagdmesser - bedroht, so der Niederländer.:sleeping:

    Als der 18-Jährige dann auch noch die Fahrertür mit dem Messer zerkratzt habe, so erläuterte der Lkw-Fahrer, habe er Gas gegeben. Rechts über den Seitenstreifen sei er mit seinem Lastwagen am Ford vorbeigezogen, wobei der Sattelschlepper rechten Außenspiegel und Stoßfänger des Kleinwagens abriss.:thumbup: Er habe sich aus der bedrohlichen Situation befreien wollen, erklärte der Trucker.;)

    Schlangenlinien über drei Spuren:!:

    Damit ging die wilde Jagd genauso halsbrecherisch weiter wie zuvor. Der junge Dürener sprang wieder in seinen Wagen, nahm die Verfolgung auf, zog am Lastwagen vorbei und versuchte laut Zeugenangaben in Schlangenlinien über sämtliche drei Fahrspuren, den Sattelzug noch einmal zum Halten zu zwingen. Hinter dem Duo bildete sich derweil ein Stau, der schließlich sechs Kilometer Länge erreichte.:huh:

    Nach rund 17 Kilometern gelang es alarmierten Beamten der Autobahnpolizei, mit Streifenwagen die filmreife Situation zu beenden.:P Sie brachten beide Fahrer an der Raststätte Aachener Land zum Halten - ohne weitere Blech- oder gar Personenschäden.

    Für den 18-Jährigen war nicht nur die morgendliche Fahrt zu Ende. Seinen Führerschein behielten die Beamten gleich ein.:thumbup: „Ihm wurde ausdrücklich untersagt, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen“, sagte ein Polizeisprecher.:thumbup:

    Und das war nur der Anfang. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde Düren wurde über den Vorfall informiert. Darüber hinaus kommt auf den Mann nun ein saftiges Strafverfahren zu: wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es dürfte sehr lange Zeit dauern, bis er wieder ans Steuer seines Autos darf.

    Quelle: http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/region…er-a4-1.1871721

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    Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.:thumbup:Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.:thumbup:

    Damit hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht berücksichtigten diese.:thumbdown: Die Autos waren innerhalb einer Ortschaft beim Linksabbiegen auf zwei parallel verlaufenden Spuren seitlich zusammengestoßen. Im Streit stand, wer nun seine Spur verlassen hat.?(

    Der vom Amtsgericht Magdeburg beauftragte Sachverständige konnte den Unfallhergang nicht aufklären.:thumbdown: Auch Zeugenaussagen brachten keine weiteren Hinweise über den Unfallverursacher. Dem Kläger wurde daraufhin die Hälfte des Gesamtschadens als Schadensersatz zugesprochen. Dieser wollte jedoch weitere 1330 Euro erstreiten und verlangte, dass auch die Videoaufnahmen, die er mit seiner im Auto befestigten Dashcam angefertigt hatte, als Beweismittel zu verwerten.

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    Landgericht verwies auf Datenschutzbestimmungen:!:

    Das Landgericht Magdeburg lehnte dies jedoch ab und verwies auf ein Beweisverwertungsverbot. Datenschutzbestimmungen seien verletzt worden, weil die Dashcam ohne konkreten Anlass ständig den öffentlichen Raum gefilmt habe. Damit werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Verkehrsteilnehmern verletzt. Der BGH hob dieses Urteil nun auf und verwies das Verfahren an das Landgericht zurück.:thumbup:

    Eine Frage der Abwägung:!:

    Das Urteil bedeutet nicht, dass man automatisch immer filmen darf.:rolleyes: Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig.:thumbup: Diese Unzulässigkeit führe aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen, argumentierten die Richter des BGH. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

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    Dashcams immer beliebter:!:

    Der Begriff Dashcam setzt sich aus den englischen Worten "dashboard" (Armaturenbrett) und "camera" (Kamera) zusammen. In Deutschland sind erst wenige Autofahrer mit den kleinen Kameras an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett unterwegs. Doch Dashcams werden auch hierzulande immer beliebter: Einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom zufolge nutzen diese derzeit acht Prozent von 1000 befragten Autofahrern. Weitere 13 Prozent wollen das in Zukunft auf jeden Fall tun, 25 Prozent können es sich vorstellen. Für ein hilfreiches Beweismittel halten sie fast drei Viertel der Befragten.


    Quelle, Video und Mehr: http://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html

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    15 Radfahrer wurden durch Lkw-Fahrer allein in den wenigen Monaten dieses Jahres getötet.=O 2015 starben 72 Radfahrer durch Unfälle mit Lkw, 2014 waren es 75. Typisch ist ein Fall in Hamburg vor wenigen Tagen. Eine junge Mutter hat Grün, fährt im Vertrauen auf die Ampel los und wird von einem achtlosen Lkw-Piloten zermalmt. =O Was war passiert: Der Mann wollte rechts abbiegen und walzte dann über die Frau hinweg.X/

    Formulierungen wie Weichspüler:!:

    In der öffentlichen Wahrnehmung wird das wie folgt dargestellt: Ein Lkw habe die Frau "erfasst", ein Laster habe sie überrollt, schreibt etwa das Hamburger Abendblatt. Ebenfalls typisch für derartige Unfälle ist die Formulierung, der Fahrer habe die Frau "übersehen" und Schuld ist natürlich der tote Winkel. :whistling:

    Nein: Der 48-jährige Fahrer hat die Frau getötet und nicht der Lkw. Sicher nicht mit Absicht, aber aus Achtlosigkeit. Punkt.:/

    Wer guckt, übersieht keine Frau:!:

    Übersehen und toter Winkel sind nur ganz miese Ausreden.:huh: Niemand kann eine Frau auf einem Rad "übersehen". Übersehen kann man eine kleine Schnecke im Salat. Oder auch einen unbeleuchteten Radler in der Dunkelheit, aber keine Menschen am hellen Tag auf einem Rad auf einem Radstreifen. Übersehen ist nur die billige Lüge für "ich habe nicht hingesehen".:whistling:

    Einen toten Winkel neben dem Fahrerhaus gibt es eigentlich nicht. Je nach Modell sind sieben bis acht Spiegel an einem Lkw montiert. Drei bis vier allein an der rechten Seite, die alle Bereiche abdecken. Übersichtlich ist das allerdings nicht, die Spiegelgruppe muss man schon im Auge behalten. :rolleyes:

    Gegen die Theorie vom "toten Winkel" spricht eine andere Erfahrung, die jeder Radler kennt. Rücksichtloses Rechts-Abbiegen gibt es nämlich auch bei Pkw.X/ Die besitzen ganz gewiss keinen toten Winkel,?( die Fahrer achten eben nicht auf Radfahrer. :thumbdown: Nur sind ihre Fahrzeuge viel kleiner als LKW und Unfälle gehen meist glimpflicher aus, weil das Opfer nicht unter die Bodengruppe und vor die Räder rutschen kann.X/

    Wie kann man blind drauf losfahren:?:

    Doch angenommen, es gibt den toten Winkel im Lkw.:/ Was muss ein Fahrer machen, wenn er keine Sicht hat? Ganz einfach: Er kann nicht fahren oder wenn, dann nur mit äußerster Vorsicht.:whistling:

    Quelle: https://www.stern.de/auto/news/ausr…ln-7991356.html

  • Tanklaster-Brand:!:

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    "Held von Schrobenhausen" muss 3200 Euro Strafe zahlen:!:

    Ein Lkw-Fahrer lenkte 2017 seinen brennenden Tanklaster aus Schrobenhausen heraus.:thumbup: Jetzt ist er wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt worden.:huh:

    Er wurde als Held gefeiert - nun sitzt er auf der Anklagebank.:rolleyes: Dass der 50-Jährige, der einen brennenden Tanklaster aus bewohntem Gebiet bei Schrobenhausen in Oberbayern gesteuert hatte, mit dieser riskanten Fahrt sein Leben aufs Spiel setzte, das stellt der Vorsitzende Richter nicht infrage.X/ Aber es geht am Dienstag vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm um das, was zuvor passiert war. Ob der Mann das Manöver hätte verhindern können, weil es schon früh Alarmsignale gab. :/

    Das nämlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Fernfahrer vor: dass der Fahrer Probleme bemerkt habe und seine Fahrt hätte stoppen müssen. Die Behörde beschuldigt ihn der Brandstiftung und Sachbeschädigung. Das Gericht verurteilt ihn später zu einer Geldstrafe.:(

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    Es ist der 17. Juli 2017. Der Familienvater sitzt am Steuer seines Tanklasters. Das Wetter ist schön und der Mann routiniert. Seit 20 Jahren ist er nach eigenen Angaben Berufskraftfahrer, fast ebenso lang hat er Erfahrung mit Gefahrguttransporten. An jenem Julitag transportiert er mehr als 34.000 Liter Benzin und Diesel über eine Bundesstraße. Irgendwann hält er für eine Pause in einer Parkbucht.

    So schildert es der Verteidiger des Angeklagten in einer Erklärung zu Beginn des Prozesses, danach spricht der Mann mit Brille, rosa Hemd und Kinnbart auch selbst über die Ereignisse. Er sei ausgestiegen und habe Rauch im Bereich des hinteren linken Reifens bemerkt. Alarmiert ist er damals nicht. Der Fernfahrer geht davon aus, dass die Bremse heißgelaufen ist. Er will sich absichern und ruft seinen Arbeitgeber an, doch in der Firma erreicht er niemanden.

    Nach einiger Zeit verzieht sich der Rauch dann aber. Er steigt in sein Fahrzeug, fährt an, testet die Bremse. "Das hat einwandfrei funktioniert", erzählt der Angeklagte. Also setzt er seine Fahrt fort. Erst als etwa 20 Kilometer später der Reifen mit einem lauten Knall platzt, sei ihm bewusst geworden, dass dies ein Notfall ist. Kurz darauf schlagen Flammen hoch und der Mann ruft die Polizei.

    Lkw-Fahrer gesteht vor Gericht Fehleinschätzung ein:!:

    Der Vorsitzende Richter bohrt am Dienstag mehrmals nach. Ob dem Angeklagten vor seiner Pause und danach nichts aufgefallen sei. "Mir ist nichts aufgefallen, sonst hätte ich angehalten", betont der 50-Jährige. Damals hatte ihn ein Polizist mit dem brennenden Laster aus der Stadt gelotst. Der Tanklaster wurde außerhalb des Ortes von der Feuerwehr gelöscht. Die Polizei sagte danach, der Fahrer habe Mut bewiesen. Ein Radiosender kürte ihn zum Helden der Woche. Schrobenhausen wollte sogar eine Dankesfeier ausrichten.

    Vor Gericht zeigt sich der Mann selbstkritisch. Seine Einschätzung sei ein Irrtum gewesen, räumt er ein und sagt: "Ich bin froh, dass niemandem etwas passiert ist körperlich." Die Staatsanwältin rückt in ihrem Plädoyer zum Teil von der Anklage ab - sie fordert eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen wegen fahrlässiger Brandstiftung. Der Angeklagte wäre damit vorbestraft. Zudem beantragt sie einen Monat Fahrverbot. Zu hart, meint der Verteidiger. Er plädiert auf eine niedrigere Geldstrafe und darauf, vom Fahrverbot abzusehen.

    Am Nachmittag die Entscheidung: Das Gericht verurteilt den Mann wegen fahrlässiger Brandstiftung zur Zahlung von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro - also 3200 Euro. Vorbestraft ist der 50-Jährige damit nicht. Zudem wird ihm für einen Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Der Mann hätte erst weiterfahren dürfen, nachdem geklärt war, was die Ursache für den Rauch am Fahrzeug ist, begründete der Richter. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (Wera Engelhardt, dpa)

    Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Held-v…667456-amp.html

  • Als LKW Fahrer stehst du immer mit einem Fuß im Gefängnis, aber auch ein Strafe von € 3200,- ist nicht gerade wenig.:huh:?(X/

    106.jpg Als er gemerkt hat das mit der Bremse etwas nicht stimmt,:/ (die Erwärmung) hätte er öfter nachkontrollieren müssen, spätestens nach 5 km – 10 km. Ist zwar leichter gesagt als getan, z.B. Parkplatz oder Haltmöglichkeit.?(

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    Vor ein paar Tagen rief mich ein Lkw-Fahrer an und nahm Bezug auf meinen Bericht zum Thema „Tachomanipulation“ im Recht Aktuell des Magazins FERNFAHRER 7/2018. Er verwies mich auf einen spektakulären Fall eben von Tachomanipulation aus dem Raum Coburg und auf den entsprechenden Auftaktbericht der Verhandlung gegen den Unternehmer vor dem Landgericht Coburg.


    Am heutigen Freitag, dem 27. Juli, ist das Urteil der großen Strafkammer gefallen. Der Unternehmer erhielt ein Jahre und neun Monate Haftstrafe auf Bewährung (für drei Jahre) und muss 15.000 Euro Strafe an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Ermittler halten das angesichts des Ausmaßes des durch die Manipulationen wohl unrechtmäßigen erwirtschafteten Gewinns für einen Skandal mit einer falschen Signalwirkung. Der Fahrer ist entsetzt.:huh: Fakt ist: Das Thema Tachomanipulation wird dadurch nicht wirklich eingedämmt.:rolleyes:

    Der Kronzeuge begründet seine Tricksereien:!:

    Nun hat mich der oben erwähnte Fahrer, 49 Jahre alt und Fahrer seit 1992, der als Kronzeuge der ermittelnden Polizei selbst für das Unternehmen gefahren ist, über die Hintergründe aufgeklärt: Im Vorfeld des Verfahrens gegen den Unternehmer wurden bereits rund 15 Fahrer zu hohen Haftstrafen auf Bewährung und Geldstrafen bis zu 7.000 Euro verurteilt.:huh: Die meisten hätten, so wie er, das Unternehmen längst verlassen. Er selbst sei damals mit einem Kühlzug im internationalen Transport unterwegs gewesen. Mit zum Teil elf (!) verschiedenen Fahrerkarten, die es ihm ermöglicht hätten, 17 Stunden oder mehr am Stück zu lenken und dabei zwischen 24.000 und 28.000 Kilometer pro Monat irregulär „runterzureißen“. Dabei habe er natürlich gut verdient, netto um die 3.500 bis 4.000 Euro im Monat, grundsätzlich auf einem Tagessatz von 150 Euro basierend.

    Als Begründung für diese lebensgefährlichen Praktiken, die er mittlerweile, ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe belegt, bereut, sagt er, dass es nicht nur ums Geld gegangen sei, sondern, was ich nicht zum ersten Mal höre, auch „um eine gewisse Überheblichkeit gegenüber der Polizei“. Die Manipulationen, hier die vorsätzliche Nutzung fremder Fahrerkarten, seien ja überwiegend in der Nacht erfolgt, wo es so gut wie keine Kontrollen gibt.

    Quelle: https://www.eurotransport.de/artikel/tachom…r-10308378.html

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    Meinung: Der ukrainische Lkw-Fahrer, der Ende Dezember 2017 auf der A 61 eine Polizeistreife gerammt hat, wurde nun vom Landgericht Mönchengladbach zu fast drei Jahren Haft verurteilt.:huh:

    18.07.2018 Jan Bergrath

    Seit der ersten Kenntnis über den schlimmen Unfall auf der A 61 Ende Dezember, bei dem eine Polizistin ums Leben kam, habe ich über die Alkoholfahrt eines ukrainischen Lkw-Fahrers berichtet. In meinem letzten Blog dazu habe ich anlässlich des Prozessauftaktes den Fall noch einmal komplett aufgerollt. Laut eines aktuellen Berichtes der Rheinischen Post wurde der Fahrer nun vom Landgericht in Mönchengladbach zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.:/


    Ich kann nur hoffen, dass sich das Urteil bald abschreckend unter den Fahrern aus der Ukraine oder anderen osteuropäischen Ländern herumspricht. :rolleyes: Denn es vergeht keine Woche, dass in Deutschland nicht ein Fahrer aus diesen Ländern betrunken auffällt, zuletzt erst wieder ein Chauffeur aus der Ukraine mit knapp drei Promille an einem Freitagabend auf einem deutschen Speditionshof.:thumbdown: Für mich ist das auch ein akutes Warnzeichen für den extremen Fahrermangel im Gewerbe, der zu einer regelrechten Fahrermigration aus Osteuropa nach Deutschland führt. Das führt offenbar auch dazu, dass immer mehr Leute, jedenfalls aus diesen Ländern, hinter das Steuer eines Lkw kommen,:thumbdown: die dort mit ihrem Alkoholkonsum absolut nichts zu suchen haben.

    Quelle: https://www.eurotransport.de/artikel/betrun…g-10288212.html

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    Laut einem gerichtlichen Vergleich muss ein Lkw-Fahrer 400 Euro zahlen, weil er beim Kunden sechs Lkw-Reifen weniger abgeliefert hat, als auf dem Frachtbrief notiert.:whistling: Der Vorwurf der Unterschlagung ist zwar vom Tisch, nicht aber das grundsätzliche Problem der Fahrerhaftung bei Fehlmengen.:huh:

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    Jan Bergrath

    Eine meiner wiederkehrenden Rubriken im Magazin FERNFAHRER heißt „Recht Aktuell“. Oft tragen mir Lkw-Fahrer ihre juristischen Probleme vor, die sich im Straßenverkehr ergeben oder mit ihrem Arbeitgeber. Zusammen mit einem unserer Experten mache ich aus dieser realen Geschichte einen anonymisierten Fall mit Nutzwert für unsere Leserinnen und Leser. So wie kürzlich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Harry Binhammer, im Heft 3/2018: Angebliche Ladungsunterschlagung war das Thema, für die der Fahrer haften sollte.

    Vorwurf der Unterschlagung nicht bewiesen:!:

    Das war passiert: In der letzten Arbeitswoche dieses Fahrers – die Kündigung war von ihm selbst ausgegangen – sollen sechs Lkw-Reifen auf einer Tour zu einem Kunden in Süddeutschland nicht angekommen sein. Laut Transportunternehmer soll der Verlust aber erst drei Monate nach dem Ausscheiden des Fahrers durch den Kunden festgestellt worden sein.:whistling: Der Unternehmer forderte per Klage einen Schadensersatz von 1.274 Euro. :huh: Und die basierte auf einem entscheidenden Vorwurf, den der Fahrer vehement bestritt: "Dieser Verlust ist nur so zu erklären, dass der Beklagte die Reifen unterschlagen/veruntreut und selbst anderweitig veräußert hat.":rolleyes:

    Mittlerweile fand die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Koblenz statt. Der Fahrer wurde durch den DGB Rechtsschutz Koblenz vertreten und muss nun nach einem Vergleich 400 Euro in mehreren Raten zahlen. Der Vorwurf der Unterschlagung war wohl, wie im "Recht aktuell" vermutet, nicht zu beweisen.:/

    Ich habe sowohl den Fahrer als auch den Arbeitgeber nachträglich dazu noch einmal befragt, und kann aus den Antworten der beiden nur auf ein über längere Zeit zerrüttetes Arbeitsverhältnis schließen, X/ was auf Seiten des Fahrers vor allem mit der Disposition zusammenhängen soll, über die er sich bei seinem Chef beklagt hätte. Was dieser wiederum nicht erkannt haben will.?(

    Vollkommen unterschiedliche Darstellung:!:

    Weiterhin stellen beide Seiten den Vorgang an der Ladestelle vollkommen unterschiedlich dar. Der Fahrer schildert, dass er dort gleichzeitig laden und die Gestelle mit den Reifen sichern musste, auch in regelmäßiger Zusammenarbeit mit einem der dortigen Staplerfahrer – ein in meinen Augen immer wieder praktizierter Umgang, um schlicht Zeit zu sparen. Der Arbeitgeber dagegen sagt, dass der Fahrer immer ausreichend Zeit gehabt hätte, die Reifen unterschiedlicher Größen zu zählen. Der Fahrer kontert, dass er erst nach Anmeldung vor Ort überhaupt erfahren habe, an welchem Tor er wie viele Reifen laden musste.

    Ebenso strittig ist die Frage nach dem fehlenden unterschriebenen Lieferschein. Der Fahrer will ihn am Ende der Woche – die zugleich das Ende des Arbeitsverhältnisses war – in seiner Mappe abgegeben haben. Der Arbeitgeber bestreitet das wiederum. Letzten Endes, so der Fahrer mir gegenüber, habe er vor Gericht ehrlich eingeräumt, dass er die Reifen nicht gezählt habe, weil er auf Grund der Situation vor Ort nicht dazu in der Lage war.

    Ich kann und will mir dazu kein abschließendes Urteil erlauben, zu weit liegen die beiden Schilderungen auseinander. Daher kann ich hier nur zusammen mit Harry Binhammer die grundsätzlichen Probleme in einem derartigen Fall zusammentragen.

    Der Frachtführer ist der Auftragnehmer:!:

    "Rein transportrechtlich ist der Frachtführer der Auftragnehmer", sagt Binhammer. "Ab Übernahme der Ware bis zu ihrer Abgabe haftet der Frachtführer für die Ware und zwar grundsätzlich, weil sie in seiner 'Obhut' ist." Gegenüber dem Absender (Auftraggeber) kann er sich nur von der Haftung befreien, wenn er alles getan hat, um einen Verlust zu vermeiden. Wenn er aber seine eigenen Fahrer nicht richtig anweist oder überwacht, wird er wohl gegenüber dem Auftraggeber haften. "Arbeitsrechtlich kann sich der Arbeitgeber, also der Frachtführer, dann möglicherweise gegenüber dem Arbeitnehmer schadlos halten, weil der seine Pflichten verletzt hat. Das kann zur Kündigung und zum Schadenersatz führen."

    Quelle und Mehr: https://www.eurotransport.de/artikel/haftun…n-10308149.html

  • Das Amtsgericht Brandenburg/Havel sprach den Lastwagenfahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig.

    Für den Tod an zwei Feuerwehrleuten ist ein Lastwagenfahrer (57) zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

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    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten gefordert. Der Angeklagte hätte bemerken müssen, dass er müde sei und reagieren müssen, so der Staatsanwalt vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel. Zudem forderte er den Erlass eines Haftbefehls. Als Grund nannte der Jurist Fluchtgefahr, da der 57-Jährige keine festen Bindungen und keinen Job habe.

    Angeklagter hatte gestanden

    „Ich bin allein für den Tod von zwei Feuerwehrleuten und die Verletzung eines weiteren Feuerwehrmannes verantwortlich“, hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger im Prozess vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel erklären lassen.

    Allerdings könne er sich an die Ereignisse kurz vor dem Unfall nicht erinnern. Daher könne er nicht ausschließen, dass er am Steuer kurzzeitig eingeschlafen war.

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    Laut Anklage soll der Berliner am 5. September 2017 mit seinem Sattelzug auf der Autobahn A2 mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Unfallstelle gerast sein. Dabei rammte er einen Polizeiwagen und zwei Feuerwehrfahrzeuge.

    Ein Feuerwehrwagen kippte um und begrub zwei Feuerwehrmänner (23, 38) unter sich. Ein weiterer Feuerwehrmann wurde schwer verletzt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Lastwagenfahrer übermüdet. Der 57-Jährige wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

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    Quelle: https://www.bz-berlin.de/tatort/mensche…r6zO2FKyILZOCwc

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