Lkw-Beförderung bald ohne Weiterbildung möglich?

  • Früher galt: Gelernt ist gelernt. Hatte ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein in der Tasche, hatte er freie Fahrt. Doch sind diesen Zeiten eigentlich vorbei. Derzeit müssen Berufskraftfahrer noch Qualifikation und Weiterbildung nachweisen und diese regelmäßig erneuern. Geht es nach dem EU-Parlament, könnte sich dies jedoch ändern:!:

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    Grundqualifikation ist bislang notwendig:!:

    Der bloße Führerschein reicht heutzutage nicht aus, um Berufskraftfahrer zu sein. Vielmehr stellt das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) analog der EU-Richtlinie 2003/59 Vorgaben auf, die eingehalten werden müssen. So müssen neben dem Führerschein, eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen erbracht werden. Innerhalb von fünf Jahren müssen mindestens 35 Unterrichtsstunden in Form von eintägigen Schulungen absolviert werden. Zum einen soll die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr erhöht und zum anderen die Fahrweise wirtschaftlich verbessert werden. So wurden in der Vergangenheit mit qualifizierten Fahrern mehr Sicherheit und mehr Wirtschaftlichkeit erreicht.

    Quelle: https://www.logistik-watchblog.de/recht/1287-lkw…terbildung.html

    Meine Meinung:

    Ich musste zwei Jahre vor der Pension noch diesen Schwachsinn C 95 absolvieren. Ist vielleicht sinnvoll für Anfänger, aber das war´s meines Erachtens auch schon.:rolleyes:

    Alle 5 Jahre C 95 zu wiederholen, ist doch nicht mehr als Geldschneiderei. :thumbdown:

  • Alle 5 Jahre C 95 zu wiederholen, ist doch nicht mehr als Geldschneiderei.

    Im Prinzip hast du recht. Schade um die verlorene Freizeit.
    Finanziell ist es aber zum Glück so, dass der Unternehmer die Kosten tragen muß.

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