• Hey Leute,

    ich steh grad irgendwie am Schlauch, und bei Dr. Google hab ich auch nicht wirklich eine befriedigende Antwort bekommen.

    Könnt ihr mir bitte mal erklären, wie das jetzt mit Lenk- und Ruhezeiten funktioniert, wenn man zu 2. unterwegs ist?

    Ja ich weiß, Schande über mein Haupt, weil ich es ja eigentlich in der Fahrschule gelernt hab... 8o

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • Servus Turbozwieback, images 2a.jpg ich bin ja bis 2014 oft im Zweifahrerbetrieb mit meiner Frau gefahren, damals war es so geregelt, jeder Fahrer durfte 3x die Woche 9 Std. und 2x 10 Std. fahren, wie beim Einmann-Betrieb. Nur die Einsatzzeit war auf 21 Std. gestiegen mit anschließender 9 stündigen Tagesruhezeit.:!:

    Nach 4,5 stündiger Lenkzeit konnte Fahrer zwei gleich übernehmen, denn die Lenkpause darf gegenüber der Tagesruhezeit im fahrenden LKW verbracht werden. Aber wie vorher schon gesagt nach 21 Std. muss der Truck stehen.

    Theoretisch darf man im Zweifahrerbetrieb 20 Std. bzw. 18 Std. ohne Pause fahren. :thumbup:

    Nach jeder 9 stündigen Tagesruhezeit beginnt die 21 stündige Einsatzzeit von neuem. :thumbup:

    Es gilt immer, nach spätestens 21 Std. EZ, 9 Std. Tagesruhezeit. :thumbup:

    Für die wöchentliche 45 stündige Ruhezeit ändert sich nichts, sie ist im Zweifahrerbetrieb genauso einzuhalten:!:

    Gruß Hisco

  • Und wie schauts aus, wenn fahrer 1 schon 3h unterwegs war und 2,5h FZ und 3h EZ verbraucht hat, und dann fahrer 2 dazu einsteigt?

  • Und wie schauts aus, wenn fahrer 1 schon 3h unterwegs war und 2,5h FZ und 3h EZ verbraucht hat, und dann fahrer 2 dazu einsteigt?

    Servus Andi alter elch_02a_H80.gif...Ich hab es immer so gemacht: morgens um 6 Uhr in Roitham gestartet, zum Chemiepark Linz laden und anschließend am Weg nach Westen ist dann meine Frau in Meggenhofen zugestiegen.=O

    Der Zweifahrerbetrieb bestand dennoch bereits ab 6 Uhr morgens bei meinem Einsatzbeginn:!:

  • Nein Hisco, nicht mal Theoretisch darf man solange unterwegs sein.

    Der KV und das AZG regeln auch die Pausenzeiten !!!!!

    Und eine Pause von EINER Stunde ist im KV festgehalten, diese darf nicht im fahrenden Fahrzeug stattfinden.

    Die Lenkpause des 2. Fahrers hingegen darf im fahrenden Fahrzeug abgehalten werden.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Nein Hisco, nicht mal Theoretisch darf man solange unterwegs sein.

    Der KV und das AZG regeln auch die Pausenzeiten !!!!!

    Und eine Pause von EINER Stunde ist im KV festgehalten, diese darf nicht im fahrenden Fahrzeug stattfinden.

    Die Lenkpause des 2. Fahrers hingegen darf im fahrenden Fahrzeug abgehalten werden.

    Servus road01...da kannst du schon Recht haben, es wurde ja vieles novelliert:!:

    Ich hab jetzt meinen damaligen Gesetzesauszug gefunden, nach dem meine Frau und ich bis 2014 gefahren sind, ich hatte aber nie Probleme bei Kontrollen.

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Das Bundesamt für Güterverkehr stellt unter http://www.bag.bund.de -> "Aktuelle Meldungen" Aktuelle Informationen zur Novellierung der EU-Sozialvorschriften vor.


    Stand: April 2007

    (Artikel 8 VO (EG) Nr. 561/2006) gelten für den Güterkraftverkehr sowie für den Personenbeförderungsverkehr folgende Sonderregeln:

    - Jeder Fahrer muss während eines Zeitraumes von 30 Stunden 9 zusammen = hängende Stunden als Tagesruhezeit nehmen.

    - Eine Tagesruhezeit kann auch bei einer Zweifahrerbesatzung nur im stehenden Fahrzeug genommen werden. Deshalb müssen zwei Fahrer die tägliche Ruhezeit gleichzeitig nehmen.

    - Lenkzeitunterbrechungen können bei einer Zweifahrerbesatzung im fahrenden Fahrzeug auf dem Beifahrersitz bzw. in der Kabine genommen werden. Der Fahrer muss nach 4,5 Stunden eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten (aufteilbar in Teilabschnitte von mindestens 15 Minuten gefolgt von mindestens 30 Minuten) einlegen.

    - Auch bei der Zweifahrer-Besatzung gilt die Regelung, dass die tägliche Lenkzeit für den einzelnen Fahrer 9 Stunden bzw. zwei mal wöchentlich 10 Stunden beträgt.
     
    - Das heißt, dass der LKW bzw. der KOM 20 Stunden ohne Unterbrechung gefahren werden kann.

    Gruß Hisco


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!