Bayern will wieder Grenzkontrollen in Suben

  • Aus Bayern kommt erneut der Wunsch, die Grenzkontrollen von der bayerischen A3 bei Pocking nach Suben zurückzuverlegen. Bei der derzeitigen Kontrollstelle käme es zu zu vielen Unfällen, heißt es von bayerischer Seite.

    Klaus Liebl von der Verkehrspolizei in Passau sagte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, der Autobahnabschnitt zwischen Suben und Pocking sei gefährlich, immer wieder ereigneten sich im Stau vor der Kontrollstelle schwere Unfälle.

    Grenzkontrollen am falschen Ort
    Für den Passauer Landrat Franz Meyer ist daher klar, dass der derzeitige Kontrollpunkt am falschen Ort ist. Er fordert daher die Rückverlegung der Grenzkontrollen an den Grenzübergang bei Suben, wo auch in Vor-Schengen-Zeiten die Pässe vorgezeigt werden mussten.

    Der Sprecher des Innenministeriums in Wien, Karl-Heinz Grundböck, sagt, dies sei eine Forderung, die immer wieder komme. Grundsätzlich sei aber zu sagen: „Wenn die deutschen Behörden beschließen, Grenzkontrollen durchzuführen, gehen wir davon aus, dass das auch auf deutschem Staatsgebiet erfolgt und nicht, dass deutsche Behörden auf österreichischem Staatsgebiet Grenzkontrollen in deutschem Interesse durchführen.“

    Vertrag aus den 1950er Jahren
    Der Chef der Bundespolizei Passau, Stephan Schrottenbaum, wiederum beruft sich auf einen Vertrag zwischen Österreich und Deutschland aus den 1950er Jahren „in dem geregelt ist, dass man auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates kontrollieren kann“.

    Rechtliche Prüfung
    Die Skepsis ist auf österreichischer Seite groß und sei auch bereits in den vergangenen Monaten zum Ausdruck gebracht worden, dennoch prüften derzeit Juristen die Möglichkeit von Grenzkontrollen bei Suben, sagt Ministeriumssprecher Grundböck. In den nächsten Wochen soll das Ergebnis der rechtlichen Prüfung vorliegen.

    Frage der AsylanträgeStaus würden sich wohl stärker auf die Innkreisautobahn verlagern. Das wäre eine mögliche Folge. Die andere wäre laut Grundböck: „Wenn ein Asylantrag in Österreich gestellt wird, zieht das auch das entsprechende Verfahren in Österreich nach sich.“

    quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2838600/

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