Über 800.000 Euro weniger Strafe für Spediteur

  • Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die
    Strafe in einem Arbeits-Prozess gegen einen Spediteur gegenüber der
    Erstbehörde um über 800.000 Euro reduziert, so eine Aussendung am
    Montag. Statt 824.250 muss der Unternehmer nur 4.000 Euro zahlen.

    Der Unternehmer soll bei der Beschäftigung ungarischer
    Lkw-Fahrer im Jahr 2014 gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
    verstoßen haben. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hatte die hohe
    Strafe verhängt, weil im Zusammenhang mit der Beschäftigung von 1.099
    Personen entgegen den Bestimmungen des aktuellen
    Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes bestimmte Unterlagen nicht am
    Firmensitz zur Kontrolle bereit gehalten worden seien. Für jeden
    einzelnen betroffenen Arbeitnehmer gab es eine Strafe - so kam die hohe
    Summe zustande.

    Antrag auf Streichung des StraferkenntnissesDer
    Unternehmer rief das LVwG an und beantragte die ersatzlose Streichung
    des Straferkenntnisses. Sein Argument: Es sei keine
    Arbeitskräfteüberlassung vorgelegen. Für das Gericht handelte es sich
    bei der Beschäftigung von Lkw-Fahrern des ungarischen
    Tochterunternehmens sehr wohl um eine Arbeitskräfteüberlassung an das
    oberösterreichische Mutterunternehmen.

    Auf den verhandelten
    Sachverhalt sei aber noch nicht das erst seit Jahresbeginn geltende
    Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, sondern das bis dahin
    geltende Arbeitskräfteüberlassungsgesetz anzuwenden. Dieses sieht
    allerdings unabhängig von der Zahl der überlassenen Personen eine
    einheitliche Geldstrafe zwischen 500 und 5.000 Euro vor. Das Gericht
    reduzierte unter Berücksichtigung der Straferschwerungs- und
    Milderungsgründe auf 4.000 Euro.

    Quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2836356/

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

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