Brüssel - EU

  • Neue EU-Verordnung


    Ab Januar Punkte aus Brüssel Ab Januar 2017 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft :!:


     Im äußersten Fall droht Entzug der Zuverlässigkeit :!:  Die Kontrollstatistik des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) für 2015 ist durchaus besorgniserregend. ?( Insgesamt wurden 511.592 Lkw kontrolliert, 203.019 oder fast 40 Prozent aus Deutschland und 308.573 oder rund 60 Prozent aus dem Ausland.


    Obwohl also in der Summe mehr Lkw aus dem Ausland kontrolliert wurden, liegen in den meisten Kategorien deutsche Frachtführer und deren Fahrer vorne. :/  
    Erschreckend: Insgesamt macht das nicht ordnungsmäßige Verwenden von Fahrerkarten oder Schaublättern mit 49,84 Prozent den größten Anteil aus, dabei wurden 57.010 deutsche und 26.981 ausländische Fahrer erwischt :!:  Das ist ein kein gutes Vorzeichen für das kommende Jahr. :nein:

    Zum 1. Januar 2017 tritt die neue EU-Verordnung zum Risikoeinstufungsverfahren, längst auch als sogenannte Todsündenliste bekannt, in Kraft :!:  In der Liste sind rund 130 Verstöße aufgeführt, dabei zählt etwa der Missbrauch von Fahrerkarten zur Gruppe der schwersten Verstöße. Die Liste beruht auf der Verordnung (EU) 2016/403 der Kommission vom 18. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die zur Ab­erkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können. Diese Zuverlässigkeit ist wie die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung des Verkehrsleiters Bedingung für die Erteilung einer Transportlizenz :!:
    Der Verkehrsleiter wird von einem Unternehmen des gewerblichen Güter- oder Personenverkehrs benannt und hat die Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens inne. Dazu zählt unter anderem die Disposition von Ladung und Fahrpersonal ebenso wie die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung.

    http://www.eurotransport.de/news/neue-eu-v…el-8590618.html

  • Entsenderegelungen in Österreich EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

    Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mitteilt, hat die Europäische Kommission Ende April 2017 ein formales Vertragsverletzungsverfahren gegen das österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) im Straßentransportsektor eingeleitet.

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    Das seit Januar dieses Jahres geltende Lohn- und Sozialdumping-Gesetz (LSD-BG) soll das Lohn- und Sozialdumping unterbinden und gilt sowohl für inländische als auch ausländische Unternehmen bei einer Entsendung oder Überlassung von Mitarbeitern:!: Im Transportbereich sind lediglich reine Transitfahrten davon ausgenommen, ansonsten muss für jede Fahrt die Mitarbeiterentsendung angemeldet werden.:thumbup:

    Nach Angaben des Verbands hat die Kommission entschieden, Österreich einen Brief als ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens zu übersenden. Die österreichischen Stellen haben nunmehr zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. Die EU Kommission unterstelle insbesondere, dass die Anwendung der österreichischen Maßnahmen auf den internationalen Verkehr, der keinen wesentlichen Beitrag zur österreichischen Wirtschaftsleistung liefert, nicht gerechtfertigt sei, da er unverhältnismäßige administrative Belastungen für die betroffenen Unternehmen darstelle und damit gegen die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes verstoße:!:

    Parallel zu diesem Verfahren sei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Klage eines slowenischen Transportunternehmens gegen die Republik Österreich vorgelegt worden. Der EuGH soll klären, ob einige mit dem LSDB-G in Kraft getretene gesetzliche Neuregelungen mit der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vereinbar sind.:/

  • Blog zur neuen Straßeninitiative Transport soll endlich fairer werden:!:

    EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc stellte in Brüssel zusammen mit Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen die lang erwartete Straßeninitiative vor. Sie sprechen von substantiellen Verbesserungen.:!:

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    Zwölf Uhr mittags am 31. Mai in Brüssel. Endlich ist es soweit. Eigentlich. Denn wie mir die erfahrenen Korrespondenten hier im großen Pressesaal der EU-Kommission sagen, weiß man an einem Mittwoch, wenn am Vormittag die gesamte Kommission tagt, nie genau, wann es losgeht.

    Die Erwartungen sind groß. Die EU-Kommission will endlich ihre Straßeninitiative vorstellen. Bis zuletzt wurde zwischen den Kommissarinnen Violeta Bulc (Verkehr) und Marianne Thyssen (Beschäftigung) vor allem um die sozialen Aspekte des europäischen Straßengüterverkehrs gerungen, der neue französische Präsident Emmanuel Macron soll, so übereinstimmende Quellen vor Ort, noch mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verhandelt haben, heißt es. Es ging dabei um die Frage des Mindestlohns. Denn hier machen einige Länder, was sie wollen. Die Kommission ist darüber nicht begeistert.

    Fünf Tage Kabotage

    Grundsätzlich, das stellen die beiden Kommissarinnen klar, fallen auch LKW-Fahrer unter die Entsenderichtlinie, allerdings mit Besonderheiten des Sektors Transport. Das soll nun zu folgender Lösung führen: Die Kabotage wird auf fünf Tage in einem Land beschränkt, dafür ohne Limit bei den Fahrten an sich. Das soll die Leerfahrten weiter reduzieren. Dafür müssen die Fahrer im Rahmen dieser Kabotage den in den Ländern gültigen Lohn bekommen. Bei internationalen Transporten sollen die Fahrer, die maximal drei Tage in einem Land unterwegs sind, aus der Entsendung entfallen. Die Kontrolle soll verschärft, bürokratischer Aufwand verringert werden.

    Ruhezeit im Hotel 

    Bei den Ruhezeiten soll es ebenfalls Änderungen geben: entsprechend der deutschen Regelung muss dann die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit entweder am Wohnort des Fahrers oder in einem Hotel verbracht werden. "Ein Übernachten an einem Ort mit sanitären Anlagen und geeigneter Schlafmöglichkeit ist alternativ möglich", räumt die EU aber ein. Wer als Fahrer auf dem Heimweg ist, darf noch bei einer gewissen Restlenkzeit bis nach Hause fahren, um eine Übernachtung unterwegs zu vermeiden. Insbesondere Fahrer aus Osteuropa sollen spätestens nach drei Wochen an den Standort des Unternehmens beziehungsweise ihrem Lebensmittelpunkt zurückkehren müssen.

    http://www.eurotransport.de/news/blog-zur-…en-8989025.html

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    Mobilitätspaket geht durch EU-Verkehrsausschuss. Auswirkungen auf Lenk- und Ruhezeiten sowie Kabotage und Entsenderichtlinie.

    22.01.2020 Carsten Nallinger

    Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat dem von EP-Vertretern und der EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelten Kompromiss zum sogenannten „Mobilitätspaket I“ zugestimmt. Das hat vermutlich Folgen für die Logistikbranche. :/

    Lenk- und Ruhezeit

    Der Passus zu den Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern wurde mit 27 gegen 17 Stimmen und mit fünf Enthaltungen angenommen. Der dann geltende Status quo sieht vor, dass Fahrer bei internationalen Verkehren in zwei aufeinanderfolgenden Wochen zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden außerhalb des Niederlassungs- und Wohnsitzlandes nehmen können. Eine Ausgleichsruhezeit muss allerdings direkt vor der regulären Ruhezeit in der dritten Woche erfolgen. Bei nationalen Verkehren bleibt die Regelung bestehen, dass es eine verkürzte und eine reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Zeitraum von zwei Wochen geben muss.

    Kabotage

    Hinsichtlich des Zugangs zum Güterkraftverkehrsmarkt und der Kabotage stehen 32 Ja- den 17 Nein-Stimmen gegenüber.:thumbup: Enthaltungen gab es keine. Demnach wären auch weiterhin innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagefahrten erlaubt. Danach muss sich allerdings eine „Abkühl-Phase“ von vier Tagen anschließen. Währenddessen ist eine Kabotage im gleichen EU-Staat verboten.

    Entsenderegelung

    27 Befürworter stehen wiederum 22 Gegnern bei der Richtlinie über die Entsendung von Lkw-Fahrern gegenüber. Auch hier gab es keine Enthaltungen. Die Entsenderegelungen gelten laut der vorherigen Einigung für Kabotage, den Straßenanteil des Kombinierten Verkehrs sowie für internationale Transporte. Ausgenommen sind hingegen Transit- und bilaterale Verkehre. Für Entsendungen innerhalb von Unternehmensgruppen gibt es wiederum keine Ausnahmen.

    So geht’s weiter

    Als nächstes muss das Abkommen nun durch das Europäische Parlament. :rolleyes: Außerdem muss der EU-Ministerrat noch zustimmen. ;) Erst dann tritt das Mobilitätspaket in Kraft.

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    Brüssel macht Druck, damit Lkw-Fahrer und andere Logistikmitarbeiter in der Corona-Krise problemlos die Grenzen innerhalb der EU überqueren können.

    31.03.2020 Regina Weinrich

    „Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, unaufwändige Schnellverfahren einzuführen, damit ein reibungsloser Grenzübertritt gewährleistet ist“, heißt es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde. Dies schließe „verhältnismäßige Gesundheitskontrollen“ ein. Es sei zwar verständlich, dass Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt wurden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, „doch systemrelevante Arbeitskräfte müssen ihren Arbeitsplatz trotzdem unbedingt ohne Zeitverlust erreichen können“.

    Mitgliedsstaaten in der Pflicht

    Der Kommission bleibt nur der Appell, denn sie ist nicht befugt, in nationales Recht oder in Maßnahmen zu Themen wie Gesundheit einzugreifen, Entscheidungen über eine Abriegelung oder zur Schließung der Landesgrenzen werden auf nationaler Ebene getroffen. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten in der vergangenen Woche allerdings erklärt, dass sie „mit Unterstützung der Kommission umgehend die Probleme angehen (werden)“.

    Keine Hindernisse in den Weg legen

    In neuen Leitlinien werden Arbeitskräfte mit „systemrelevanten Aufgaben“ aufgeführt, ausdrücklich wird der Verkehrssektor genannt, darunter Lkw-Fahrer, Lokführer oder Piloten. „Tausende von Frauen und Männern, die hart arbeiten, damit wir sicher und gesund bleiben und unser Tisch nach wie vor gedeckt ist, müssen auf ihrem Weg zur Arbeit EU-Grenzen überqueren“, schreibt die Kommission. „Wir sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass wir ihnen keine Hindernisse in den Weg legen, gleichzeitig müssen wir aber auch alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern.“

    Gesundheitskontrollen in der Kabine

    Bei Gesundheitskontrollen sollten die Mitgliedstaaten Grenzgänger und einheimische Arbeitskräfte gleich behandeln, betont die Kommission. Dabei gehe es im Wesentlichen um elektronisches Fiebermessen, bei dem beispielsweise Lkw-Fahrer ihre Kabinen nicht verlassen müssten. Fahrer mit erhöhter Temperatur sollten einer Behandlung zugeführt werden. Brüssel hatte bereits Leitlinien zu Vorfahrtsspuren – Green Lanes - für Lkw herausgegeben, die sicherstellen sollen, dass die EU-weiten Lieferketten im Binnenmarkt weiterhin funktionieren.

    Quelle: https://www.eurotransport.de/artikel/person…n-11156049.html

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