• Hallo Leute, hab da mal eine blöde Frage an euch.

    Ich hab heut ein nettes Schreiben von der MA67 (Parkraumüberwachung) bekommen, in der sie mit zur Last legen, dass ich mit dem LKW in einem HV ausgen. Taxi gestanden bin. Und ich solle doch Stellung dazu nehmen.

    Erst einmal ja ich bin dort gestanden, und hatte ca. 0,8 - 1,5 t zum ausladen. Es gibt dort zwar auch eine Ladezone für Lastkraftfahrzeuge, aber die war zu dem Zeitpunkt durch PKW besetzt, ich weiß aber nicht ob die zu der Zeit noch aktiv war, oder nicht.

    Nun meine Frage, macht es Sinn da irgendwie zu kämpfen, oder soll ich es einfach hinnehmen?? Es war auf jeden Fall so dass es nie einen Engpass an Standplätzen für Taxler gegeben hat...

    lg Turbo

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • einspruch. auf jeden fall mit dem argument der belegten ladezone. ich mach bei sowas immer ein foto und ruf die 67er aktiv an, wennst glück hast, erwischt einen abschleppfetischisten, die sind dann innerhalb von 10 min. da.

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Ok aber zählt das Argument der Ladezone wenn die jetzt zB nur bis um 15 Uhr gilt und ich um 18 Uhr dort war??

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  • dann wirds schwer. also eher aussichtslos. aber trotzdem beeinspruchen. strafhöhe mildern und deine notlage schildern, chef im genick, kunde porös, und auf jammern machen. und wenn du 10 Euro sparst durch das eine mail.

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  • Das schlimme ist dass in dem schreiben ja nicht drin steht wie hoch die strafe ist, sondern eben nur dass ich dazu stellungnehmen kann/soll/muss

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  • du hast dort was abgeladen, also ladetätigkeit, wenns dort net zum parken oder halten zugelassen ist oder ladetätigkeit, und deiner Firma net zahlt für de strafe, weg von dort .

    einspruch soll Firma machen, strafe zahlen auch die, wieso du???

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  • du hast dort was abgeladen, also ladetätigkeit, wenns dort net zum parken oder halten zugelassen ist oder ladetätigkeit, und deiner Firma net zahlt für de strafe, weg von dort .

    einspruch soll Firma machen, strafe zahlen auch die, wieso du???

    Ich sehs genauso wie da Sigi!
    Verdienen tut ja auch deine Firma am zustellen der Ware!
    Wenn bei der Kundschaft nichts, oder nur unzureichend Platz ist, dann hat sich auch deine Bude zu kümmern!
    Wirst ja nicht quer über die ganze Straße gestanden sein und alles mutwillig blockiert haben...

  • Ok, naja mal schauen, wie gesagt ist erstmal ja "nur" eine "aufforderung zur Stellungnahme". Ich hab keine Ahnung wie es da dann weitergeht. Und was die Firma selber angeht, naja bei der bin ich ja seit 10.01. nicht mehr....

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  • Ok, naja mal schauen, wie gesagt ist erstmal ja "nur" eine "aufforderung zur Stellungnahme". Ich hab keine Ahnung wie es da dann weitergeht. Und was die Firma selber angeht, naja bei der bin ich ja seit 10.01. nicht mehr....

    Wenn deine Stellungnahme hieb- und stichfest ist und du wirklich nicht länger als zur Ladetätigkeit gestanden hast, :think: müsste das Verfahren eigentlich eingestellt werden :!:

  • Wenn die Ladezone nicht mehr gegolten hat...dann wird deine Firma das zahlen müssen!
    Denn dann zählen ja für dich die parkende pkw erst gar nicht!
    Dann musst du zu zeiten der Ladezone kommen. ..werden die sagen!
    Haben wir andauernd den schei.. :(
    ...obwohl das auch keine freie Zone garantiert wie wir wissen :( aber ich kann dann wenigstens argumentieren !!

  • Also, heute hatte ich Termin bei der MA67 zwecks Stellungnahme. Da ich ein kommunikativer Mensch bin, rede ich lieber mit Leuten als dass ich da Brieferl rumschicke. Und da es ja in dem Schreiben angeboten wird, nehme ich das dankend an.

    Erst einmal gilt zu sagen, dass ich mich für den ganzen Sch... bei einem Taxler bedanken darf, der mich bzw. denn LKW angezeigt hat.

    Regulär würde der Spaß €78,- kosten, allerdings gibt es dann auch noch die Möglichkeit die Anzeige in eine Organstrafverfügung umzuwandeln, dann kostet der ganze Spaß €48,-.

    Da ich mir ziemlich sicher bin, dass meine Ex-Firma das nicht gezahlt hätte (sonst hätte ich ja erst gar nicht dazu Stellung nehmen müsseb bei der MA) hab ich halt noch ein bischen auf die Tränendrüse gedrückt (momentan im KS, dann darf ich zum AMS, Frau in Karenz, 2 Kinder, eh kein Geld) und habs damit auf eine kostenlose Belehrung reduzieren können.

    Also Ende gut, alles gut. Und dass die Firma eine mittlere Katastrophe ist... naja das hab ich ja eh schon längst gewusst.

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • Und wieder ein Punkt mehr auf einer laaaangen Liste von Gründen, warum ich nicht in ein Taxi einsteige!

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