Geplante Änderungen des Fahrpersonalgesetzes

  • "(1) Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal die
    regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Sinne von Artikel 4 Buchstabe h der
    Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 15. März 2006 nicht im Fahrzeug verbringt. Hierfür hat er die Arbeit
    der Fahrer so zu organisieren, dass das Fahrpersonal die regelmäßige
    wöchentliche Ruhezeit am jeweiligen eigenen Wohnort des Fahrers oder am
    Ort des Unternehmenssitzes und dort in einer festen Unterkunft
    verbringen kann.

    (2) Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten, die
    entgegen der Bestimmungen des Absatzes 1 verbracht wurden, gelten nicht
    als ordnungsgemäße wöchentliche Ruhezeit im Sinne von Artikel 4
    Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments
    und des Rates vom 15. März 2006."

    Quelle:

    http://www.eurotransport.de/news/geplante-…da-6793401.html

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Man sieht doch wo der LKW zugelassen ist und wo er sich befand, ist er nicht im Heimatland gewesen sollt das scho passen.

    Viele der osteuropäischen Driver fahren 3 Wochen am Stück und haben dann 1 Woche frei, in der sie nach Hause kommen :!:  

    Troll-Fahrer (Troll wurde ja von Wemmers/NL gekauft.)-NL Wemmers 4.JPG--haben ihren PKW am

    Lugmair´schen Standort geparkt :!:  Dort wechseln dann die Troll-Tankzüge alle 3 Wochen ihren Fahrer, man teilt sich also ein und dieselbe „Hütte“  :rolleyes: – etwas, das man als Fahrer auch erst einmal durchdrücken muss :!:  Die ständige Aus- bzw. Einräumerei würde mir zB. den allerletzten Nerv ziehen… :/

    Aber so erfüllen sie das Gesetz, das in Belgien und Frankreich schon seit einem Jahr kontrolliert wird. :thumbup:

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