Wochenendruhezeit

  • Ich bin mit meiner Wochenarbeit momentan komplett aus dem trott, und steh gerade ein wenig zwecks Wochenendruhezeit an & hoffe jemand kann eine übersichtliche Antwort geben...

    Folgendes:
    Mo-Di normal gearbeitet, Mittwoch früh 1ne Fuhre, dann 12h Pause gemacht und Mittwoch abends um 21Uhr mit Nachtbaustelle begonnen bis
    Donnerstag um 8 Uhr früh.
    Do-Fr wurde die Baustelle um 1 tag verschoben auf die Nächte Fr-Sa & Sa-So!
    Genehmigung fürs Wochenendfahrverbot habe ich gerade bekommen.
    Meine Frage nun:
    Stehe seit Donnerstag um 8Uhr und werde heute abend um 20Uhr (Pause gesamt 36h) wieder beginnen.
    Also habe ich schon eine verkürzte We-Ruhezeit gemacht und das Rad mit 6 neuen Schichtzeiten beginnt von vorne.
    Rein theoretisch darf ich nun wieder 6mal bis nächsten Donnerstag eine neue Schichtzeit beginnen.
    Wie lange muß nun die nächste Wochenendruhezeit genau sein inkl. nachholen der verkürzten?
    Und was wäre, wenn ich von Sonntag 8 Uhr früh bis Montag 8 Uhr nochmal 24h zusammenkommen?

    Vielleicht kann mir jemand von euch eine "übersichtliche" Antwort ohne Paragraphen usw. geben..so im Sinne von zB. "spätestens Donnerstag mußt du eine Pause von mind. 70h einlegen".

    Habe mich noch nie wirklich mit Wochenendarbeit beschäftigt, und sobald man aus dem "normalen" Tag-Wochen-rad herausfällt ist die Fülle an Informationen zwecks Ruhezeit am Wochenende momentan nicht zu überblicken.

    Danke im vorraus..
    Pashy

  • Von SO auf MO wäre eigentlich wieder eine verkürzte WE-Ruhezeit.
    ABER auf eine Verkürzte muss eine normale ( 45 St ) Ruhezeit kommen.
    Also nach 6-Schichten 45 (+9 von Verkürzter) oder 45 stunden und bei der nächsten wöchentlichen RZ 24+9 ( wieder Verkürzt )
    oder eben 45+9.
    Die fehlenden Stunden ( 9 ) müssen an eine andere mindestens 9-stündige Ruhepause angehängt werden
    und nach spätestens3 Wochen konsumiert werden.

    Wenn Du allerdings von SO auf MO mindestens 18 Stunden zusammenbringst hast Du hier eine verkürzte Tägliche Ruhezeit + die fehlenden 9 Stunden von der
    Wöchentlichen Ruhezeit. Somit ist nach 6 Schichten nur eine normale Wöchentliche Ruhezeit ( 45 St ) zu konsumieren.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

    Einmal editiert, zuletzt von road01 (28. August 2015 um 14:28)

  • Genau das wollte ich vermeiden...des zeitenwirrwarr..ich blick jetzt noch weniger durch..

    Aber es hat sich etwas geändert..

    Habe nachher bei Arbeitsbeginn 36h Pause gehabt...
    Heute auf morgen fahre ich...Morgen um ca. 9Uhr mache ich Feierabend/Wochenende bis Montag...
    Alsoooo...wie lange müßte jetzt Samstag vormittag bis SMontag die Ruhezeit sein, damit ich wieder im gewohnten rad bin?
    Bzw. wann spätestens und wie lange müsste die nächste Wochenruhe sein?

    Ich muß dazu sagen..mit dem Thema habe ich mich noch nie wirklich beschäftigt, da ich die letzten 10 Jahre in der regel immer am Wochenende zuhause war....Und wenn ich mal ab & an Samstag arbeite, mache ich mir keinen Kopf darüber, weil ich die 2 darauffolgenden Wochenenden dann sowieso wieder wie gehabt von Freitag nachmittag bis Montag früh mache, und dadurch automatisch etwaige verkürzungen locker herein hole.

  • Kurz und knapp
    Die zweiten 24std gelten nicht als Wochenendruhezeit
    Du musst 54h pause machen dann hast du die zeit ausgeglichen und eine wochenendruhezeit erledigt.

    Hoff das is verständlich.

    Life is a highway, I wanna ride it all night long

  • @Manu94, es gibt keine Wochenendruhezeit, diese heßt WÖCHENTLICHE Ruhezeit.
    und diese währe so möglich, wenn nicht zwei verkürzte hintereinander währen.

    @Pashman, Du benötigst 45 Stunden dann bist Du wieder im Rennen.

    Bringst Du 54 Stunden zusammen hast du die Zeit der Verkürzung auch schon hereingeholt.

    Diese 9 Stunden musst Du bis zum ENDE der 3. Woche in der die Verkürzung stattgefunden hat hereinholen.

    Sprich, wenn Du 45 Stunden Pause machst und dann Freitag abend abstellst und Montag morgen beginnst
    wirst Du wahrscheinlich auch 54 Stunden zusammenbringen und somit die fehlenden Stunden hereinbringen.

    Ich würde an Deiner stelle abwarten wann du Feierabend hast und dann ausrechnen wie
    die kommende Woche am besten läuft.
    Ob mit 45 oder 54 Stunden Pause, so bist Du wieder voll im Rythmus

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Jetzt is es verständlicher! Danke Kurt!

    So wie es aussieht hab ich Montag e Erholungstag! Mitn Kipper ist nichts und Container schaut diese Woche auch mau aus!
    Also pfeift alles ^^

  • Meine Wochenendruhezeit betrug letztens nur 42 sdt. 26 min, somit habe ich 2 std. 34 min. nachzuholen, was natürlich kein Problem darstellt :!:

    Ein Kollege meinte nun, es müssten 9 Std. nachgeholt werden, :think: denn eine verkürzte Wochenendruhezeit könne nur 24 oder 36 Std. betragen :!:

    Bislang hab ich es immer so gehalten, dass ich nur jene Zeit nachholte, welche auf die gesetzliche WRZ von 45 Std.fehlte :!:

    Hier teilen sich offenbar die Meinungen, :think: deshalb meine Frage an euch:Wie seht ihr das :?:

  • kann nicht nur, sondern ist so illegal !!!! Und das in jeder Branche.

    Jede 2. wöchentliche Ruhezeit MUSS mindestens 45 Stunden betragen.

    Die fehlende Zeit der verkürzten wöchentlichen RZ muss bis zum ende der 3.Woche,
    nach der verkürzten nachkonsumiert werden.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Nehmts den doch nicht ernst..keine Vorstellung im Newbie-bereich & bei jedem Beitrag ein Link für irgendeine andere handyhülle dabei... :thumbdown:

  • der ist schon weg, denke solche leute die denken das sie hier blöde postinks machen können und im Hintergrund Werbung machen wollen für ein zeugs was man sonnst nicht an den mann bringt brauchen wir hier nicht.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • EuGH-Urteil

    Lkw-Fahrer dürfen Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen

    Der Europäische Gerichtshof hat über die Arbeitsbedingungen von Lastwagenfahrern geurteilt. Künftig müssen sie während ihrer wöchentlichen Pause das Fahrzeug verlassen. images.jpg

    Lastwagenfahrer müssen regelmäßig eine Pause von mindestens 45 Stunden einlegen. Diese dürfen sie allerdings nicht in ihrem Lkw verbringen. images 03.jpg Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangem Rechtsstreit in Luxemburg.:/

    Vor mehr als drei Jahren hatte das belgische Transportunternehmen Vaditrans geklagt - denn in Belgien kann eine Geldbuße von 1800 Euro :huh: verhängt werden, wenn ein Fahrer die wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt.

    Der EuGH sollte über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.


    Aus dem Urteil geht hervor, es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern.:rolleyes: Dies wäre nicht der Fall, wenn sie die Pause im Fahrzeug machen würden.

    Allerdings dürfen die Fahrer ihre tägliche Ruhezeit von mindestens neun Stunden im Fahrzeug abhalten, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind.

    In Deutschland wurde die EU-Verordnung schon seit Längerem so ausgelegt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Bei Verstößen sind dafür seit Mai Bußgelder fällig.

    http://www.spiegel.de/karriere/eugh-…-a-1184303.html

  • EuGH-Urteil zu Ruhezeiten: Lkw-Branche urgiert dringend Parkplätze:!:

    Eine Strafandrohung sei widersinnig, :thumbdown: denn den Lenkern bleibe nichts anderes übrig, als in der Kabine zu übernachten.?( Es fehlen nämlich sichere Aufenthaltsmöglichkeiten. Die Politik sei gefordert. :rolleyes:

    zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzlkw_1513859185966848.jpg

    Lkw-Fahrer dürfen ihre regelmäßige lange wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bei der heimischen Lkw-Branche sorgt das für Kopfschütteln, denn in der Realität hätten die Lenker keine andere Möglichkeit als in der Kabine zu übernachten, weil sie ihr Fahrzeug nicht verlassen dürften.

    "Nach wie vor fehlt eine flächendeckende Infrastruktur, also Stellplätze in ausreichender Zahl, die adäquat gesichert sind. :| Es ist widersinnig, Strafen zu manifestieren, wo Alternativen fehlen",:thumbdown: so Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer (WKÖ), am Donnerstag in einer Aussendung. Obwohl die Lkw-Branche allein in Österreich jährlich 1,3 Mrd. Euro für die Autobahnbenutzung zahle, gebe es viel zu wenig sichere Abstellplätze, warme und saubere Sanitäreinrichtungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für die Fahrer. Die Politik müsse rasch handeln.:rolleyes:

    https://diepresse.com/home/wirtschaf…end-Parkplaetze

  • Keine EU-einheitliche Kontrollpraxis

    jk.jpg

    Der belgische Hauptinspektor Raymond Lausberg, ( Bild rechts) Initiator des Verbot WE Ruhezeit im LKW.


    Beim 2. Forum für Fahrpersonalrecht der IHK Stuttgart diskutieren Experten unter anderem die europaweit unterschiedliche Kontrollpraxis beim Verbot der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw und deren Konsequenz für die Transportunternehmer:!:

    Nun also auch noch die Österreicher: Nach aktuellen Medienberichten hat das Transitforum Austria-Tirol das Verbringen der Ruhezeiten von Lkw-Fahrern in ihren Fahrzeugen mit dem Verweis auf eine EU-Verordnung als illegal bemängelt. “Weil dies entlang der Tiroler Inntal- (A12) und Brennerautobahn (A13) aber Usus sei, habe man die zuständigen hiesigen Behörden aufgefordert, diese Verordnung zu exekutieren.“ Eine weitere Pointe in der europaweiten Diskussion, ob der Artikel 8 Absatz 8 der VO (EG) 561/2006 es den Fahrern nun verbietet, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen – oder es nur erlaubt, dort die tägliche und die reduzierte wöchentliche Ruhezeit zu verbringen. Juristisch ist das ein Unterschied. :/

    Ausbleibende Richtungsentscheidung des EuGH:!:

    Doch während der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich aus welchen Gründen auch immer sehr viel Zeit lässt, der Ansicht des eigenen Generalanwalts das entsprechende Urteil folgen zu lassen, entsteht so in der Tat der von vielen Verbänden befürchtete Flickenteppich. Belgien, Frankreich und die Niederlande haben bereits eigene nationale Verbote erlassen, Großbritannien ebenfalls, aber mit der Einschränkung, dass Fahrer auf regulären Raststätten mit sanitären Einrichtungen durchaus ihre 45-StundenPause im Lkw verbringen dürfen. Wer soll da noch durchblicken?

    Verbot in Deutschland :/

    Auch in Deutschland gibt es seit dem 25. Mai 2017 ein nationales Verbot, das zumindest vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nach einer dreimonatigen Phase der Aufklärung seit September wirklich kontrolliert wird - allerdings unter erschwerten Bedingungen. Die Autobahnpolizei der 16 Bundesländer hält sich mit Kontrollen immer noch ziemlich zurück, was leider auch daran liegt, dass das Gesetz an sich sehr schwer zu kontrollieren ist, wie es Experten von Eurotransport bereits sehr ausführlich beschrieben haben.

    Strafrecht gegen Ordnungswidrigkeitenrecht:!:

    Denn während etwa der belgische Hauptinspektor Raymond Lausberg auf Grund des dort geltenden Strafrechts effektiv kontrollieren darf, hat der Regionalkoordinator des BAG unter anderem für Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Thomas Fischer, durch das Ordnungswidrigkeitenrecht weitaus weniger Befugnisse und ist zudem durch eine eigene Handlungsanweisung der BAG-Zentrale in Köln, die die Schwächen des deutschen Verbotes auszugleichen sucht, gehandicapt.

    Wer zwischen den Zeilen lesen kann, wird bei der Antwort des BAG nach der gelebten Kontrollpraxis erkennen, dass in Deutschland schlicht nicht alle Möglichkeiten der Kontrolle ausgeschöpft werden können und es dennoch bereits rund 100 Beanstandungen bei Fahrern vornehmlich aus Osteuropa gegeben hat – bei all denen, die offensichtlich mehr als 45 Stunden auf einem Rastplatz Pause gemacht haben.

    https://www.eurotransport.de/news/zentrale-…en-9826520.html

  • Politiker wollen immer ihre Ideen durchsetzen.:thumbdown: Das Leben sieht aber manchmal anders aus. :thumbup: Keine Ruhezeit in der Kabine? Das Rezept ist genauso gut wie die Art und Weise, es zu umgehen. :rolleyes: Die einzige Frage ist, warum die Vorschriften, die eingeführt werden, den LKW-Fahrern das Leben schwerer machen.:whistling:

    Ruhezeit.jpg


    In Frankreich muss man mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro rechnen, wenn der Fahrer seine Wochenruhezeit in der Kabine verbringt. Was manche Transportunternehmen tun, um die Strafe zu vermeiden, erzählt uns ein polnischer LKW-Fahrer.^^

    Worum geht es eigentlich:?:

    In jüngster Zeit hat das Internet Bilder von Fahrern verbreitet, die in ihren Sattelaufliegern lagerten. Die Lkw gehörten zu einem bekannten europäischen Transportunternehmen. Und alles hat sich in Frankreich abgespielt, wo es seit 2014 verboten ist, die Wochenruhezeit in der Kabine zu verbringen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, kann sogar 30 000 Euro Bußgeld zahlen.

     Auch in Belgien und Deutschland sind solche Verbote in Kraft getreten.?(Italien und Großbritannien versuchen bereits diese Vorschriften einzuführen.=O


    Und zum Opfer fallen leider Fahrer, :thumbdown: obwohl die neue Gesetzesammlung ihre Arbeitsbedingungen verbessern sollte. :rolleyes: Wir sprachen mit dem Autor der besagten Fotos, einem polnischen LKW-Fahrer, der sich bereit erklärte, anonym darüber zu sprechen, was er in Frankreich gesehen hat und was in den letzten Monaten auf europäischen Parkplätzen passiert.:/

    Was sah der Fahrer in Frankreich?


    So sieht die Wochenruhezeit der Fahrer aus, die für ein französisches Unternehmen arbeiten – drei Container mit folierten Matratzen, die die Fahrer benutzen können, aber, wie ich gehört habe, nicht einmal die Folie entfernen dürfen?(. Ähnlich ist es auch in Deutschland und Belgien. Der Fahrer darf die Pause in seiner Kabine, die gut ausgestattet ist, nicht verbringen.:thumbdown: Wie ein Sklave muss er im Anhänger schlafen – kommentiert er die erwähnten Fotos.

    Sind solche Praktiken gang und gäbe?


    „Ich denke, der Ausmaß ist nicht so groß. Auf dem Parkplatz gab es mindestens 150 Lastwagen. Ich vermute, dass sie dort Hotelrechnungen verfälscht haben. So sieht es oft aus. Ich wurde persönlich von meiner Firma dazu aufgefordert: Pause 45h/66h in Frankreich nur ohne Karte. Dann muss man sich im Auto verstecken, denn auf den Parkplätzen werden Inspektionen durchgeführt. Wenn sie dich nicht erwischen, ist alles in Butter. Eigentlich dürfen sie keine Hotelrechnung verlangen, weil der Fahrer selbst entscheidet, was er in seiner Freizeit macht. Schlimmer ist, wenn er auf frischer Tat in der Kabine ohne Karte ertappt wird (750 Euro Bußgeld) oder mit einer eingeloggten Karte erwischt wird ( 3.000 Euro Bußgeld für das Unternehmen und 750 Euro für den Fahrer und wenn sich das wiederholt – 4.500 bzw. 750 Euro)”. :thumbdown:

    Was halten Sie von den Verboten, die von den westeuropäischen Ländern eingeführt werden?


    Politiker sagen, sie machen das, weil sie sich um Fahrer kümmern. Und die meisten von uns fahren neue, gut ausgestattete Lastwagen und würden lieber in unseren Kabinen Pausen machen als in heruntergekommenen Motels.;) In der Tat haben diese Verbote wenig mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu tun. :thumbdown: Sie sollen dazu führen, viele osteuropäische Transportunternehmen vom EU-Markt auszuschließen, fügt der Fahrer hinzu.:huh:

    Anmerkung der Redaktion:

    „Das ist Unsinn! Die Vorschriften, die den LKW-Fahrern helfen sollten, führen zu einer erheblichen Verschlechterung ihrer Lage.:thumbdown: Dazu kommt es aber, wenn Politiker, die nichts mit der Transportbranche zu tun haben und die Fahrer höchstens in Filmen gesehen haben, Gesetze verabschieden.=O Es ist auch nicht zu denken, dass gerade jetzt, wenn es an Fahrern mangelt, werden sie von den Arbeitgebern dazu gezwungen, unter solchen Bedingungen zu arbeiten”.:thumbdown:

    Quelle: https://trans.info/keine-pause-in…r-geht-es-74136

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    Die niederländische Regierung beschloss, dass Fahrer, die ihre 45-stündige Wochenruhepause in Lkw-Kabinen verbringen, mit einer Geldbuße von 1500 Euro bestraft werden.:whistling:

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    Auf diese Art und Weise reagierten die Niederländer auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH). Die Richter haben am Mittwoch entschieden, dass Lastwagenfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen.:whistling:

    Die EU-Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, mit welchen Sanktionen das europäische Recht auf ihrem Gebiet durchgesetzt werden kann, so der Gerichtshof.

    Die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments hat Anfang Dezember die Regierung dazu aufgerufen, solche Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit auf Parkplätzen verbessern. Unter anderem sollte eben die wöchentliche 45-stündige Pause in den Lkw-Kabinen verboten werden.:rolleyes:

     TLN: Holland darf nicht zum „Parkplatz Europas” werden:!:

    Der niederländische Unternehmerverband Transport en Logistiek Nederland (TLN) hat die Forderung begrüßt.:rolleyes: Die Gewerkschaft drängt seit einiger Zeit darauf, die wöchentliche Fahrerpause in den Lkw-Kabinen zu verbieten. :thumbdown:Der Verband erläutert, er will verhindern, dass die Niederlande zum „Parkplatz Europas” werden.:/

    In Belgien, Frankreich und Deutschland ist dieses Verbot vor einiger Zeit in Kraft getreten.

    Quelle: Wochenendruhezeit

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    Ende Januar hat das spanische Verkehrsministerium das Verbot der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in einem LKW angekündigt. Eine 45-stündige Pause in der Kabine sollte ab dem 1. Juli in Spanien bestraft werden. Dieses Datum hat sich geändert.;)


    Das Verbot einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der LKW-Kabine sollte in Spanien anhand einer Durchführungsverordnung zum Straßenverkehrsgesetz (ROTT) eingeführt werden. Nach dem Plan des spanischen Verkehrsministeriums sollte ROTT im ersten Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden und am 1. Juli in Kraft treten.


    Es stellt sich jedoch heraus, dass Spanien in diesem Jahr zu der Gruppe von Ländern, die Fahrer für eine 45-stündige Pause in der Kabine bestrafen, nicht dazuzstoβen wird.:thumbup: Die ROTT-Vorschriften und damit das genannte Verbot treten frühestens am 1. Januar 2019 in Kraft.

    Quelle: https://trans.info/das-verbot-ein…ft-treten-83208

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