Abfahrtskontrolle

  • WOLKE - AMA wie wir es beim Bundesheer gelernt haben

    Ja eh...die machen alle 2 std Check ob alle lamperl gehen und 5 moi am Tog Autowaschen und wos was is no ois !!!!
    De hom jo a ka Hockn ned !!
    Ich war 1 Jahr als Korporal beim KUO eingeteilt...unpackbar....hat NULL mit uns da gemein X/
    Da bringen 5 Leute nicht meine Tagesleistung zamm! Da kann i leicht Checken..... ;)

  • In österreich ist schnee und eis von der plane räumen verboten wenn nicht geeignete sichheitseinrichtungen vorhanden ist.
    wenn man in österreich ohne gesichert zu sein raufsteigt und ihr stürzt ab, kosten bleiben bei euch hängen.
    in österreichischen gesetzt steht es so drinnen das mann die fahrweise so wählen muss das nichts runterfällt.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Das is ja auch das was ich nicht ganz verstehe. Ich mach jeden morgen den Check am Fahrzeug. Und danach sperre ich das Fzg auf und starte. Lampen sind eh komplett im Bc gecheckt, da muss i nix schauen. Aber Reifen, Kranverriegelung, Bordwände ect mach ich wenn i zum Fahrzeug komme und dann gehts los, und bis jetzt ka Probleme. Weil hab a kein Gesetz gefunden das ich es dokunentieren MUSS. Da wäre es echt ned schlecht wenn Marbin was dazu sagen kann.

    Was nicht umbringt mach Hart

  • Es steht schon drinnen, auch hast es normal in jeden arbeitsvertrag drinnen stehen. Solange du nicht auf arbeiten gestellt hast, hast keinen nachweis das du es gemacht hast.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Das ist richtig, bei uns gibt es keine Dokumentationspflicht der Abfahrtskontrolle.
    Wobei, wenn man genau ist, müssen sämtliche Zeiten, die außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden per Hand eingetragen werden.

    Da fällt dann auch die Abfahrtskontrolle rein - rein juristisch.

    LG

  • LKW-Fahrer muss Bremsscheiben nicht prüfen. :think:

    Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach LKW-Fahrer von der Verpflichtung frei, Bremsscheiben kontrollieren zu müssen. :!:

    Der Fall: Bei einer Verkehrskontrolle wird festgestellt, dass die Sattelzugbremsscheibe des rechten Vorderrads zwei durchgehende Risse aufweist :!: Dafür bekommt der LKW-Fahrer ein Bußgeld von 180 EUR. :/

    Der LKW-Fahrer kann keine Schuld erkennen und lehnt die Zahlung ab :!:

    Zu Recht :?: Die Antwort Ja :!: Der Fahrer wurde zwar zunächst vom Amtsgericht zur Geldbuße verurteilt :!: Er legte jedoch Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht
    (OLG) Düsseldorf ein. Das OLG entschied zugunsten des Fahrers (Urteil vom 28. Januar 2014 - AZ: IV-3 RBs 11/14 - rechtskräftig).
    Ein Fahrer müsse zwar stets vor Fahrtantritt die Verkehrssicherheit des LKW prüfen, beispielsweise ob die Bremsanlage funktioniere :!: Das habe der Fahrer gemacht.

    Er sei aber nicht verpflichtet, die Bremsscheiben durch die Löcher der LKW-Felgen vor Fahrtbeginn auf etwaige Risse zu überprüfen.
    Das überspanne die Sorgfaltsanforderungen an den LKW-Fahrer :!:

    Wie man da wohl in Österreich urteilen würde :?::?::?:

  • vor etlichen jahren.

    ein kollege musste den tank tauschen. der neue hatte einen verschluss ohne belüftungsbohrung - was aber kein mensch wusste. er tankt also 600 liter rein und fährt los richtung spanien. nach zwei tagen fällt ihm auf dass sein tank aussieht wie eine zerknüllte zigarettenschachtel. ;(

    der luftdruck aussen und der entstandene unterdruck im tank matchen sich da.


    er hatte dann eine nette schöne streiterei zwischen firma und werkstätte weil einer den schaden ja tragen muss. und wenn er ab und zu mal nachgesehn hätte wärs ja halb so schlimm geworden.
    :idknow:
    daher abfahrtskontrolle ist im eigenen interesse.

    :) i bins - da fohra
    du kannst erst danebenstehen wenn du dabei bist!

  • In Österreich wird so etwas schon lange eingestuft (Wir hatten schon vor langer Zeit so ein Verfahren).
    Der Sachverständige der Prüfanstalt entscheidet, ob der Lenker über einen Mangel Verantwortung hat oder nicht (mit dem Vermerk für den Fahrer erkennbar).
    Selbstverständlich würfelt er da nicht, bei manchen Delikten (sowie bei den Bremsscheiben) ist der Lenker nicht verantwortlich.
    Bei manchen Delikten (etwa bei den Bremsen selbst) manchmal, wenn zum Beispiel der Unterschied der Bremsleistung links und rechts so massiv ist, dass der Lenker gegensteuern muss, dann kann er sich nicht aus seiner Verantwortung entziehen.

    Aber defekte Lichter, abgelaufene Begutachtung oder Kontrollgerätüberprüfung, Sprung in der Scheibe usw. sind definitiv in der Verantwortung des Lenkers, aber das ist glaub ich eh jeden klar.

    LG

    Martin

  • Aktuell zur Jahreszeit, alle Jahre wieder:!:

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    Einfach und vor allem sicher soll mit Mauderers neuer Enteisungsleiter das Abräumen von Schnee und Eis vom LKW-Dach gehen. Die längenverstellbare Leiter lässt sich an die Höhe des LKW anpassen, ein Sicherungsgurt verhindert auch auf glattem Untergrund das Wegrutschen. Standplattform und Sprossen sind rutschfest ausgeführt, oben bietet ein Rückenschutzbügel zusätzliche Sicherheit bei den Räumungsarbeiten.


    Damit die LKW-Plane während des Enteisungsvorgangs nicht beschädigt wird, ist an der Leiter ein Planenschutzprofil angebracht. Nach dem Gebrauch lässt sich die Leiter auf die Maße L=2,12 x B=0,73 x H=0,23 m zusammenklappen und passt damit locker in dem Palettenkasten. Den Preis gibt der Hersteller, inklusive passendem Schneeschieber mit 920 Euro an, die sich aber zu 90 Prozent über das De-Minimis-Förderprogramm finanzieren lassen.


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