Abfahrtskontrolle

  • Der BAG in :germany: nimmt jetzt auch vermehrt die Abfahrtskontrollen aufs Korn, denn bei den Zeiten werden die Damen und Herren ja kaum noch fündig :!:

    Wie wird dokumentiert :?:

    Kontrollgerät muss auf "Arbeitszeit" gestellt sein :!: Für die Dokumentation der Abfahrtskontrolle ist das Kontrollgerät zuständig, egal ob es ein analoges oder digitales Gerät ist :!: Es muss auf "Arbeitszeit" gestellt sein. Ist diese Aufzeichnung bei Fahrtbeginn nicht vorhanden, zählt das als sicheres Indiz, dass ihr diese Kontrolle nicht durchgeführt habt :!: Dann mahlen die Mühlen des Gesetzes. ?( Es fängt mit einer Verwarnung an und reicht bis in den Straftatenbereich, wenn nachgewiesen wird, dass ihr den Check nicht durchgeführt habt oder der Mangel bei einer entsprechenden Kontrolle hätte festgestellt werden können :!: Noch relevanter sind eventuelle Regressansprüche der Firma oder der Versicherungen :!:

  • 5 Minuten genügen, würd ich mal sagen

    in der Zeit hab ich meinen Rundgang erledigt :search: :search: und auch genug Luft gepustet zum Wegfahren (noch nie ein Auto mit soviel Luftverlust gehabt ?(?( ,
    aber nichts zu finden oder hören), a Stern hoit?????

    Franz

    Happy wife - happy life

    2 Mal editiert, zuletzt von körndlbomber (26. Oktober 2014 um 11:56)

  • Okay das es auf arbeitszeit stehen muss weiss ich nur meine frage ist wie lange ? ( 3mi , 5mi , 10mi , oder noch länger )
    Da sagt jeder nee andere zeit !

    5 Minuten genügen, würd ich mal sagen

    Ich liege da auch immer so bei 5 Min. :!:

    Aber wie nachstehend zu lesen ist, :think: sehen einige das mit der Zeitspanne anders - wie bei allem kann man halt auch das übertreiben...
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    Zunächst einmal: Eine gute Abfahrtskontrolle dauert mindestens 15 Minuten. Sie umfasst dann aber auch schon den "doppelten Rundgang", den Marsch um das Fuhrwerk einmal links und einmal rechts herum. Der Sinn dabei: Ihr erhaltet jeweils eine andere Sichtweise und könnt eventuelle Mängel besser erkenne :!: Defekte Lichter, kaputte Reifen, Luftdruck, "geschlitzte" Planen und so weiter. :rolleyes: Die Liste ist lang und jeder hat hier schon seine Erfahrungen gemacht :!: Ein guter Berufskraftfahrer kennt sein Fuhrwerk und weiß schnell, wo es mangelt. Doch Vorsicht: Lasst euch nicht von der Routine verleiten. Der Zeitaufwand ist bei der ersten Abfahrtskontrolle noch hoch und wird aber im Lauf der Zeit geringer :!:
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  • machst halt 10 min draus dan kien euch keina was ich als Logistiker machs so das ich Lkws vor abfahrt kurz kontrolliere weil wen schon sehe das was ned past las Lkw gar ned vom Hof zum glück hat die Speditio über anderes Tochterunternehm eigene Werkstatt die die von mo -sa besetz ist und wir haben ah Schlüssel das zb am we Lkw-faherer kleinigkeiten ah machen können

    habe rechrtsschreibproplem ah legasthien genant wen wasn ed leserlich ist eifach sagen dan probiers gern nochmals


    danke

    Einmal editiert, zuletzt von work4life (26. Oktober 2014 um 14:06)

  • Ja denke auch das so 5 Minuten genügen , wir haben ja auch noch eine schriftliche Abfahrtskontrolle ( für die Akten ) wenn ich nach der gehen würde , da bräuchte ich den halben tag :silent: :evolution:

    Jeder hat ein Laster, ich hab einen Großen :pleasantry:

  • @work4life
    bitte bemühe dich zumindest etwas mit Gross und kleinschreibung bzw Satzzeichen !!!!
    Deine Beiträge sind fast unleserlich !!!!!

    Legastenie: hat einer meiner Söhne auch, ich kenn mich damit also etwas aus !!!!!
    ABER mit ETWAS Willen bringst auch Du leserliche Sätze zusammen !!!!!!!!!

    Also bitte bemühe dich !!!!!!!!!!!!!

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • den Rundgang nach dem Abladen hab ich mir beim Silofahren angewöhnt, un das nach jederLadetätigkeit

    2x Gummihammer verloren, Hakenschlüssel weg usw....

    da wird man dann genauer

    also: haben fertig abladen, wegräumen und dann noch bewußt und konzentriert eine Runde ums Fahrzeug, seitdem nichts mehr verloren und vergessen :thumbup:

    Franz

    Happy wife - happy life

  • In der früh Rundgangkontrolle ca. 5min..beim Kipper nach jedem abladevorgang und beim Container im Zuge der Wartezeit beim umsetzen am Terminal.
    Besonders wichtig die letzten 10 Jahre..mein gehör..schon so mancher verräterische Zischer, hat mich vor einem kaputten Federspeicher, reifen usw. gerettet :pfiff:

  • Soweit ich weiss, ist die Abfahhrtskontrolle zumindest in A - nicht exekutierbar !



    solange nichts passiert, :think: und wenn was ist, sind wir Fahrer ohnehin immer die Sündenböcke :!:

    "Vermeidbarkeit" oder "grobe Fahrlässigkeit"

    Die Stichworte hierzu lauten "Vermeidbarkeit" oder "grobe Fahrlässigkeit". Unter Umständen wird ein Gutachter eingeschaltet, um vielleicht eine grobe Fahrlässigkeit festzustellen :!: Dann steigt die Rechnung. Kurzum, die Abfahrtskontrolle ist für jeden Fahrer wichtig, um sich gegen Vorwürfe seitens seines Arbeitgebers oder der Kontrollbehörden (BAG, Polizei, Zoll, Berufsgenossenschaften) abzusichern :!: Sie ist ein erheblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit :!: Wer alles richtig machen möchte, kommt am besten mit einer Checkliste weiter, die zusammen mit den Verantwortlichen der Firma erstellen werden kann :!:

  • Wir müssen es machen weil chef schon strafezahlen musste.
    mach da auch ca 5 mal auch 10 und den rundgang beim abladen ohne dies.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Abfahrtkontrolle - ein Muss für alle Fahrer :!: Auf den Nachweis kommt es an ... :ok:

    Sicher, Zeit und Geld spielen auch in der Weiterbildung eine gewichtige Rolle, aber bei diesem Ergebnis stellt sich klar die Frage nach der Ausbildungs- oder Weiterbildungs-Qualität:
    Wie kommt es, dass Fahrer bei Lkw und Bus-Kontrollen heute nicht wissen, :rolleyes: dass eine mehrminütige Abfahrtkontrolle nicht nur ausgeführt sondern auch als "Arbeitszeit" vor der Abfahrt im Tachographen dokumentiert werden muss :!:

    Und das, wo diese Regelung nicht erst seit Änderung der Lenk- und Ruhezeiten am 11.04.2007 besteht – auch wenn sie vielleicht bis dato eher stiefmütterlich behandelt wurde:
    Zitat aus BGG 915 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal", GUV-G 915 (Stand: Oktober 2003, aktualisierte Fassung August 2012):

    "Nach § 36 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV/ GUV-V D29) hat der Fahrzeugführer deshalb zu Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten."

    Die Vorgehensweise ist klar vorgeschrieben: Der Fahrer legt als Erstes, zu Beginn seiner Arbeitsschicht, beim analogen ein Schaublatt bzw. beim digitalen Tachographen die Fahrerkarte ein, macht ggf. seine Nachträge, die ebenfalls von der Art des Tachographen unabhängig sind und stellt das Gerät anschließend auf Arbeitszeit :!:
    Erst danach beginnt er mit seiner täglichen Abfahrtkontrolle. Die Dauer einer Abfahrtkontrolle ist nicht festgelegt :!: Sie variiert je nach Fahrzeug und Aufbau, mit oder ohne Anhänger und z.B. der Jahreszeit.
    Das Dach des Aufliegers muss immer auf Gegenstände kontrolliert und davon befreit werden, :think: denn neben Schnee und Eis im Winter gibt es Stürme in jeder Jahreszeit. Leichte Äste können auf dem Dach des Lkw oder Anhängers liegen --Abfahrtkontrolle_LKW_Dach.jpg-- und zum tödlichen Geschoss auf der Autobahn werden :!:

    Nicht dokumentierte tägliche Abfahrtkontrollen kosten mind. 60 Euro pro Verstoß :!:

  • Wegen dieser 60 euro sollte mal marbin was sagen !!! Ich bin nat für den Fzg Check...eh kloa...aber wenn er nicht auf der Scheibe od der Karte dokumentiert ist, darf trotzdem nicht kassiert werden! Soweit mein Wissensstand !?
    Laut unserer Firma besteht keine Dokumentationspflicht ! (Nachfrage bei zust. Behörde ca 2013)
    Aber vielleicht hat sich ja was geändert !?

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