das arbeitsverhältnis

  • ich bin jetzt 20 jahre als lkw chauffeur unterwegs. 8o habe in dieser zeit mehrmals aus den verschiedensten gründen den arbeitsplatz gewechselt.
    anfangs gabs den berufskraftfahrer nicht und ich war als hilfsarbeiter beschäftigt. später mit dem facharbeiterbrief hatte ich zwar kollektivliche bezahlung, am lohnzettel war ich aber als arbeiter benannt. auch im spezialtiefbau als lkwfahrer war ich gemeldet als arbeiter der bau-holz-branche.
    und auch jetzt bin ich als handelsreisender geführt. :Gasi:
    ich meine es erstaunt mich schon dass ich zwar den berufskraftfahrer haben muss um den job zu machen aber der arbeitgeber bestimmt unter welchem mäntelchen ich zb. pensionsansprüche stellen kann.
    gehts euch auch so oder sehe ich was falsch? :koffe:

    :) i bins - da fohra
    du kannst erst danebenstehen wenn du dabei bist!

  • Servus Grisi :aloa:

    Ich bin auch nicht als King eingestuft, :nein: was mich sehr sehr traurig stimmt. ;(

    Nein Spaß bei Seite, ich habe keine Berufskraftfahrerausbildung, bin aber laut Lohnzettel als Kraftfahrer Stufe 1 geführt, ich habe den gleichen Stundenlohn wie unsere Berufskraftfahrer nach Kollektivvertrag.

    Und über meine Bezahlung konnte ich mich noch nie beschweren,money dollars[1].gif wir bekommen jede Stunde bezahlt, natürlich auch das Wochenende :!:

    Komme ich zur Ladestelle, zur Reinigung oder steh ich am Terminal, so stelle ich den Sat-max.--IMG_6283.JPG--so heißt

    das Gerät, auf die ausgeübte Tätigkeit. Wenn ich fahre springt er automatisch nach einigen sec. auf Fahren und wenn ich abstelle auf Pause :!:

  • hallo hisco
    natürlich läuft bei mir auch alles korrekt ^^
    was ich meinte war mehr unsere berufsbezeichnung wird wohl eher von uns fahrern getragen. für den arbeitgeber genügt die bezeichnung: arbeiter mit facharbeiterausbildung.
    hab mich auch schon öfters gefragt wie die pension berechnet wird.nimmt man den stundenlohn oder gibts kategorisch mal für bestimmte arbeiter eigene tarife?
    :haue: ich weiss hab noch ein weilchen bis dorthin aber es interressiert mich doch etwas.

    :) i bins - da fohra
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  • Das Monatseinkommen zählt als Bemessungsgrundlage, wobei je nach Pensionsantritt unterschiedlich lange diese Moante als Grundlage herangezogen werden. Nachdem üblicherweise in Ö die Bezüge mit zunehmenden Alter steigen (und daher die älteren AN für die Firmen zunehmend zu teuer werden) ist jetzt noch mit einer höheren Pension zu rechnen (weil nur wenige Monate aus jungen Jahren dazuzählen), ab 2028 werden 40 Jahre als Bemessungsgrundlage genommen.

    Bei der PVA gibt es eine entsprechende Broschüre online.

    Stress macht man sich zu 70% selbst!

  • @ megatrans
    danke sehr. genau die antwort die ich suchte.
    die berufsbezeichnung spielt also nur eine rolle beim bewerben des arbeitsplatzes und als qualifizierung. :rolleyes:

    :) i bins - da fohra
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