• Hallo :aloa: :austria:

    Ich fahre im Zustelldienst und habe daher keine durchgehende Lenkzeit. Wie muss man da genau die Lenkpausen / Ruhepausen einhalten?
    Wenn man 10 verschiedene LKW Fahrer fragt kriegt man 10 verschiedene Antworten :mauer: .

  • arbeitsInspektion verlangt nach. Spätestens 6 Stundn arbeits Zeit 30 min

    korrigiere: 60, 45 davon können aber auch lenkfrei sein

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Lenkpause wie schon beschrieben nach maximal 4,5 Stunden
    eine mindestens 45 minütige Pause !!!

    Kann aufgeteilt werden in einmal mindestens 15 minuten und einmal mindestens 30 minuten !!!

    Aber NUR in dieser Reihenfolge !!!!!!! erst 15 dann 30 nicht umgekehrt !!!!!!

    Hast Du nach 3 Stunden Fahrzeit Deine Pause voll, dann beginnt ein neuer abschnitt
    mit maximal 4,5 Stunden !!!!

    Also aufpassen wie Du Dir Deine Pausen aufteilst !!!!!!
    sonst könnte es Propleme mit der Einsatzzeit geben !!!!!!

    Punkto Arbeitsinspektorat heisst es,

    Bei einer Gesamtarbeitszeit länger als 6 Stunden ist eine unbezahlte Pause von 1 Stunde einzuhalten,
    welche in blöcken zu je 15 min geteilt werden kann. ( Über den ganzen Tag verteilt )

    Also wenn Du Deine Pausen ordentlich einteilst bist Du immer im Plan !!!!

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Gefunden im Fahrerhandbuch

    http://www.fuhrpark-service.at/Fahrerhandbuch…_Endfassung.pdf

    4.5. Ruhepause
    Die Tagesarbeitszeit ist spätestens nach 6 Stunden durch eine (unbezahlte) Ruhepause
    zu unterbrechen.
    Für Lenker von Kraftfahrzeugen beträgt die Ruhepause

    bei einer Tagesarbeitszeit von 6 bi
    s 9 Stunden mindestens 30 Minuten,

    bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten
    Der Kollektivvertrag für das Güterbeförde
    rungsgewerbe schreibt eine unbezahlte
    Ruhepause nach spätestens 6 Stunden im Ausmaß von 1 Stunde vor.
    Das Arbeitszeitgesetz regelt, dass die Ruhe
    pause in mehrere Teile von mindestens 15
    Minuten geteilt werden, wobei der erste Teil na
    ch spätestens 6 Stunden einzuhalten ist.
    Auch die kollektivvertragliche Ruhepause
    von 1 Stunde kann daher in mindestens 15-
    Minuten-Abschnitte (z.B. 4x15
    oder 1x30 und 2x15 oder 1x45 und 1x15) geteilt werden.
    Die Ruhepause oder Ruhepausenteile ka
    nn/können mit der Lenkpause oder mit Lenkpausenteilen zusammenfallen.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

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