Sicherheit im Strassenverkehr

  • Straßenverkehr: Wenn Kopfhörer gefährlich werden

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    Mit lauter Kopfhörer-Musik riskieren Fußgänger und Radfahrer ihre Gesundheit gleich doppelt: Auf Dauer kann sie einen Gehörverlust verursachen - und zum Sicherheitsrisiko werden, wenn sie im Straßenverkehr ablenkt.

    Mit Musik auf den Ohren ist der Weg zur Arbeit deutlich weniger langweilig, aber unter Umständen auch gefährlicher. Denn wer sich mit Kopfhörer-Musik regelrecht zudröhnt, riskiert nicht nur die Gesundheit seines Gehörs, sondern bemerkt auch andere herannahende Verkehrsteilnehmer nicht - oder erst viel zu spät. Experten empfehlen deshalb: Runter mit dem Lautstärkeregler und in bestimmten Situationen ganz auf mobile Beschallung verzichten.

    Neben gesundheitsschädlichen Aspekten hat die Abschirmung mit Kopfhöhrern aber den Nachteil, dass neben störenden Außengeräuschen auch Wichtiges ausgeblendet wird. Gut abschirmende Kopfhörer senken die Lautstärke der Außenwelt alleine um 20 bis 25 dB, erklärt Zirkel - und das schon ganz ohne Musik. "Im Wald joggen kann man damit vielleicht noch gefahrlos, aber aufs Rad würde ich damit auf keinen Fall steigen."

    Ähnlich sieht das Andreas Hölzel vom ADAC. "Kopfhörer bedeuten schon eine Ablenkung", sagt der Verkehrsexperte. Die aktive und sichere Teilnahme am Straßenverkehr sei damit nicht mehr gegeben. Es kann damit zum Beispiel schnell passieren, dass man bei der Straßenüberquerung nicht mehr richtig nach links und rechts guckt.
    Je schneller unterwegs, desto schwerer wiegt die Ablenkung

    Grundsätzlich gilt: Je schneller ein Verkehrsteilnehmer unterwegs ist, desto schwerer wiegt die Ablenkung. Ein Radfahrer ist mit Kopfhörern also gefährdeter als ein Fußgänger, weil er in Gefahrensituationen oft viel schneller reagieren muss. Allerdings kommt es auch darauf an, was aus den Stöpseln oder Muscheln schallt. "Musik ist ja oft eher Berieselung", sagt Hölzel. "Aber in ein spannendes Hörbuch kann ich förmlich versinken."

    Gesetzlich verboten sind Kopfhörer aber nicht. Nicht nur Fußgänger, auch Rad- und sogar Autofahrer dürfen durchaus etwas auf den Ohren tragen. "Was verboten ist, ist die akustische Abschottung", erklärt ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe. Die Musik auf den Ohren darf also auf keinen Fall lauter sein als die Klingel oder das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer.
    Lärm kann gesundsheitsgefährdend sein

    Für gesundheitsgefährdenden Lärm gibt es eine klar Grenze: "Alles über 85 dBA ist schädlich", sagt Prof. Roland Laszig, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde und Ärztlicher Direktor der HNO-Universitätsklinik in Freiburg. Die Abkürzung dBA bezeichnet den wahrgenommenen Schalldruckpegel, gibt also Auskunft darüber, wie laut ein Geräusch im Ohr ankommt. Grundsätzlich gilt: Je näher Ohr und Lärmquelle aneinander sind, desto lauter. In-Ear-Kopfhörer hält der Arzt daher für gefährlicher als aufliegende Kopfhörer - schließlich befinden sie sich deutlich näher am empfindlichen Trommelfell.

    MP3-Player und Smartphones werden in Deutschland aber ohnehin nicht lauter als 85 Dezibel (dB), erklärt Michael Zirkel vom Branchenverband High End Society. Die Hersteller folgten damit einer EU-Richtlinie. Bei Abspielgeräten aus den USA sei dagegen oft erst bei 110 dB Schluss. "Dem sollte man sich auf keinen Fall länger als 15 Minuten aussetzen", warnt der Experte. Und bei Kopfhörern an der Anlage gibt es theoretisch kaum ein Limit: "Da kann ich mir theoretisch die Ohren wegblasen, wenn ich das möchte."

    Solche Lärmabenteuer können allerdings ernsthafte Folgen haben. Verantwortlich fürs Hören sind sogenannte Haarzellen im Innenohr. Kommt bei diesen mehr Lärm an, als sie verarbeiten können, schalten sie automatisch herunter - der Mensch hört schlechter. Fachleute sprechen von einem Temporary Threshold Shift (Temporäre Schwellenverschiebung, kurz TTS). "Den Effekt kennt jeder, zum Beispiel von einem Rockkonzert", sagt Prof. Laszig und empfehlt belasteten Ohren eine Ruhepause. "Auf keinen Fall sollte man sich direkt nach dem Discobesuch wieder die Ohrstöpsel reinschieben."
    Vom dauerhaften Hörverlust bis zum Tinnitus

    Denn werden die Ohren zu oft dem Lärm ausgesetzt, wird aus dem temporären ein dauerhafter Hörverlust - vom TTS zum PTS (Permanent Threshold Shift oder Dauerhafte Schwellenverschiebung). Eventuell droht auch ein Tinnitus. Wo das Limit für Dauerbeschallung liegt, können auch Fachleute nicht genau sagen, erklärt Laszig: "Das ist bei jedem Menschen individuell verschieden." Mit steigendem Alter wächst allerdings die Gefahr, dass das Ohr bereits vorgeschädigt und damit verwundbarer für einen Hörverlust durch Lärm ist.

    Vorbeugen kann solchen Effekten, wer die richtigen Kopfhörer kauft. "Bei manchen besseren Geräten muss ich die Lautstärke vielleicht nicht ganz so weit aufdrehen und verstehe trotzdem noch alles", sagt Verbandsexperte Zirkel. Hilfreich ist auch, wenn die Kopfhörer Außengeräusche gut abschirmen. Manche Modelle arbeiten dabei sogar mit einer sogenannten aktiven Geräuschunterdrückung: Diese ermittelt mit Mikrofonen in den Hörmuscheln, wie laut die Umgebung ist, und steuert entsprechend gegen. Allerdings braucht diese Technologie eigene Batterien.
    http://www.eurotransport.de/bilder/strasse…en-5291656.html

  • ist das nicht seit jänner in österreich verboten?

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Auch, die modernen Kommunikationsmittel aus der Generation Smartphone und Tablet lenken sehr viele vom Straßengeschehen ab.

    Man braucht das nur mal in einer Großstadt zu beobachten, beispielsweise in der U- oder S-Bahn: wer auch immer ein- oder aussteigt, hat den Kopf tief gesenkt und nur Augen für den Bildschirm seines Gerätes :!: Manchmal wundert man sich direkt, dass die Leute überhaupt noch die richtige Haltestelle wahrnehmen, an der sie auszusteigen haben.. :rolleyes: .

  • Manchmal wundert man sich direkt, dass die Leute überhaupt noch die richtige Haltestelle wahrnehmen, an der sie auszusteigen haben.. :rolleyes: .


    Darumsehen Sie ja auf ihr Smartfon !!!!

    Da läuft bestimmt die Navi App !! :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Mir sind die Kopfhörer,Smartfon`s und Co auch ein Dorn im Auge!!!
    Mir sind schon,und das nicht nur einmal,solche Vögel regelrecht vor`s Auto gelaufen.
    Meistens waren`s die mit dem Handy.
    Ich wäre auch für ein Verbot!

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Unfallforschung: Stabilität für mehr Sicherheit


    [Blockierte Grafik: http://img3.eurotransport.de/Crash-Lkw-ADAc-articleOpeningImage-698eb124-185673.jpg]

    Die Diskussion um den Unterfahrschutz am Lkw-Heck geht weiter.
    Seit sechs Jahren weiß die Europäische Kommission, dass ihre Richtlinie
    nicht ausreicht. Warum ist trotzdem bis heute nichts passiert?

    Im April dieses Jahres legt der technische Beirat der EU-Kommission
    seinen Bericht zum Heckunterfahrschutz an Lkw auf den Tisch. Im Vorfeld
    hat der ADAC mobil gemacht und sein Anliegen im Dezember den
    Parlamentariern des Verkehrsausschusses vorgelegt. Es geht um die
    Änderung der Ergänzung (2006/20/EG) zur Richtlinie 70/221/EWG, die
    besagten Unterfahrschutz für alle Neufahrzeuge in der EU regelt.
    Vorgeschrieben ist darin, dass jeder schwere Lkw und Anhänger ab 3,5
    Tonnen einen rückseitigen Unterfahrschutz haben muss, der im Test einer
    Kraft von 100 Kilonewton bei einem Aufprall mit 37 km/h standhalten
    muss. Im Jahr der Verabschiedung 2006 hat der ADAC den Schutz nach
    geänderter Vorschrift getestet. Das Ergebnis: "Auch diese Vorrichtung
    ist völlig nutzlos", klagt der Verkehrsclub. "Die derzeit
    vorgeschriebenen Systeme brechen beim Aufprall schlicht und einfach
    weg." Die gängige Fixierung mit Schrauben an der Chassis hielt nicht.

    Pkw prallt mit 56 km/h auf den Lkw

    Getestet wurde bei einer Krafteinwirkung von 400-500 Kilonewton (kN)
    bei einem Pkw-Aufprall auf den stehenden Lkw mit 56 km/h. Laut
    ADAC-Tester Andreas Ratzek, Ingenieur für Fahrsicherheit am
    ADAC-Technikzentrum Landsberg/Lech, sei dies die
    Standard-Testgeschwindigkeit. Stabiler, tiefer angebracht und näher an
    der Bordwand solle der Schutz künftig sein.

    Laut EU-Verordnung liegen die statischen Prüflasten nur bei 100 kN.
    Und die Ergänzungsrichtlinie greift diesen Punkt gar nicht auf. "Die
    Untersuchung des ADAC ist eindeutig", sagt Markus Ferber (CSU), Mitglied
    im EU-Verkehrsausschuss. Beeindruckt von der Präsentation des ADAC will
    er dessen Anliegen unterstützen: "Die Kommission soll Vorschläge zur
    Verbesserung des Unterfahrschutzes auf den Tisch legen", fordert er.
    Das Bundesverkehrsministerium hat nach eigenen Angaben bereits 2011 bei der
    UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) einen Vorschlag zur
    Änderung der UN-Regelung Nr. 58 (Rückwärtiger Unterfahrschutz für
    Nutzfahrzeuge; ersetzt zukünftig die Richtlinie 70/221/EWG) eingereicht.
    Aufgrund fehlender Unterstützung sei dieser Vorschlag nochmals geändert
    worden: "Der Vorschlag sieht eine Verringerung der Bodenfreiheit des
    rückwärtigen Unterfahrschutzes auf 450 Millimeter und eine deutliche
    Erhöhung der Prüfkräfte für diese Systeme vor", teilt eine
    Ministeriumssprecherin mit. Untersuchungen hätten gezeigt, dass mit der
    Absenkung auf 450 Millimeter in Verbindung mit einer Abdeckung von
    Aufprallgeschwindigkeiten von rund 40 km/h ein deutlicher
    Sicherheitsgewinn bei dieser Unfallart zu erzielen sei.

    Neue Fassung noch nicht angenommen

    Die überarbeitete Fassung sei aber noch nicht durch die
    Vertragsstaaten der UNECE angenommen, auch die Fahrzeughersteller –
    sowohl die deutschen als auch die internationalen – würden sie ablehnen.
    Daher habe das Ministerium eine weitere Untersuchung der
    Unfallsituation in Verbindung mit einer Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag
    gegeben.

    Energie-aufnehmender Unterfahrschutz ist sinnvoll

    Ohne Zweifel: Ein Unterfahrschutz muss halten, was er verspricht und
    verhindern, dass ein Auto bei einer Kollision mit einem Lastwagen unter
    dessen Ladekante rutscht. Ob dies passiert, hängt aber von vielen
    Faktoren ab, erklärt Dekra-Unfallforscher Alexander Berg. Vom
    Aufprallwinkel, vom Fahrzeugtyp, vom Tempo. Bereits 1987 habe ein
    Crashtest der TU Berlin mit MAN ergeben, dass ein Energie-aufnehmender
    Unterfahrschutz sinnvoll wäre. Damals wie heute sei das Gewicht ein
    Thema. Denn die rund 40 Kilo eines modernen Modells fehlen bei der
    Nutzlast. "Neue Werkstoffe könnten aber mehr Festigkeit bei gleichem
    Gewicht bringen", sagt Berg.

    Jährlich sterben 40 Menschen, weil sie unter ein Lkw-Heck rasen

    Der ADAC hat hochgerechnet, dass jährlich 40 Menschen sterben und 400
    schwer verletzt werden, weil sie mit ihrem Auto unter ein Lkw-Heck
    rasen. Dabei wird die Fahrgastzelle so massiv verformt, dass die
    Insassen schwer oder gar tödlich verletzt werden.
    Laut Andreas
    Ratzek liegt dem ganzen ein Interessenkonflikt zugrunde. Einerseits
    herrsche zwischen den Nutzfahrzeugherstellern ein extremer Preiskampf,
    auch bei den Trailern. Andererseits müssten die Fahrzeuge so leicht wie
    möglich sein, um die Zuladung zu optimieren. Die zwei Querstreben, die
    der ADAC zur Verstärkung des Unterfahrschutzes vorschlägt, kosten 100
    Euro mehr.

    Beim Trailer-Hersteller Kögel ist das Problem bekannt. "Wir liefern
    seit 2006 einen zusätzlich verstärkten, weil direkt an den Rahmen
    verschweißten Unterfahrschutz aus", teilt Sprecher Volker Seitz auf
    Anfrage mit. Dieser werde bei mehr als 90 Prozent aller Trailer verbaut.
    "Ein Durchbrechen der Schrauben ist somit ausgeschlossen und gewährt
    einen deutlich verbesserten Unterfahrschutz", versichert Seitz.

    Bei der Weiterentwicklung eigener Produkte und der Suche nach
    optimalen Lösungen sieht sich Kögel mit teils widersprüchlichen
    Interessen konfrontiert – von Spediteuren, Gesetzgeber, dem ADAC und
    anderen. "Spediteure fordern derzeit leichtere, günstigere Trailer und
    damit mehr Nutzlast", bestätigt Seitz. Doch mit der vom ADAC geforderten
    Lösung erhöhe sich das Gewicht deutlich, was zu weniger Nutzlast und
    mehr CO2-Ausstoß führe. "Zudem ist die ADAC-Lösung nicht für Trailer mit
    klappbarem Unterfahrschutz, wie sie im multimodalen Verkehr und
    Bausektor nötig sind, sinnvoll technisch realisierbar", teilt Seitz mit.

    Pkw und Lkw aufeinander abstimmen

    Bei Schmitz Cargobull fordert Sprecher Gerd Rohrsen eine
    Harmonisierung zwischen Pkw und Lkw. Beide Sicherheitssysteme müssten
    aufeinander abgestimmt verändert werden. Die Ergänzung 2006 habe aber
    bereits einen »deutlichen Sicherheitsgewinn« gebracht.
    Der ADAC weiß
    um die Einsprüche der Branche, fordert jedoch: "Mit unserer einfachen,
    kostengünstigen Methoden könnte effektiv geholfen werden. Es wäre sehr
    viel gewonnen, wenn ein normaler Trailer die Norm erfüllen muss", so
    Ratzek. Die EU müsse noch einmal nachbessern.

    http://www.eurotransport.de/news/unfallfor…it-5711669.html

  • Konturmarkierung: Ansichtssache

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    Der Fachverband Warntafeln und Gefahrgut bemängelt, dass Lang-Lkw nicht über die vorgeschriebenen Konturmarkierungen verfügen. Die BASt und Dekra weisen die Kritik zurück.

    Sehen und gesehen werden. Darauf kommt es nicht nur bei Galaveranstaltungen mit hoher Promidichte an, sondern auch im Straßenverkehr. Denn eine gute Sicht, erst recht bei Nacht, ist ein handfester Beitrag zu einer erhöhten Verkehrssicherheit. Daher schreibt die Verordnung, die den Feldversuch mit Lang-Lkw regelt, für diese Fahrzeuge Konturmarkierungen aus retroreflektierendem Material vor. Festgehalten ist das in Paragraf 5.
    Verband bemängelt fehlende Konturmarkierungen

    Doch halten sich auch alle Betreiber an diese Vorgaben? Der Fachverband Warntafeln und Gefahrgut (FWG) hegt daran seine Zweifel. Er bemängelt, dass die bisherigen Lang-Lkw nicht über die vorgeschriebenen Konturmarkierungen verfügen. Das gelte nicht nur für das Heck, sondern auch für die Seiten. "Wir machen darauf aufmerksam, weil bisher alle Abbildungen in Fachzeitungen Lang-Lkw zeigen, die diese Markierungen nicht haben", erklärt FWG-Geschäftsführer Hans-Werner Strerath. Bilder, die trans aktuell vorliegen, geben kein einheitliches Bild dazu ab. Die Markierungen am Heck dürften jedenfalls von allen Betrieben umgesetzt sein.
    Dekra bestätigt fehlende Markierungen nicht

    Der Verband kritisiert, dass weder die Polizei noch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die den Feldversuch wissenschaftlich betreut, von dieser Tatsache Kenntnis nehmen. Sowohl die BASt als auch die Prüforganisation Dekra weisen diese Anschuldigungen jedoch zurück. "Unserem Haus und unserem Forschungsnehmer ist nichts Derartiges bekannt", erklärt die Behörde aus Bergisch Gladbach. "Dass kein Lang-Lkw Konturmarkierungen hat, können wir nicht bestätigen", heißt es auch von Dekra. Wie von der BASt zu hören ist, sind Vollkonturmarkierungen aber nicht grundsätzlich machbar.
    Schild mit Aufdruck "Lang-Lkw" ist Pflicht

    FWG-Chef Strerath pocht auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit auf eine Umsetzung der Vorgaben. "Gerade bei Lang-Lkw ist das Risiko von Seitenunfällen groß", sagt er. Ebenso weist er noch einmal auf die Pflicht hin, ein Schild mit dem Aufdruck "Lang-Lkw" am Heck anzubringen. "Auch das Heckschild hat seine Funktion, weiß der überholende Fahrzeugführer doch, dass der Überholvorgang ganz genau geplant sein muss."
    Was die Konturmarkierungen angeht, sind solche Folien laut ECE-Richtlinie 104 und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung seit Juli 2011 für neu zugelassene Fahrzeuge sowie für Anhänger über 3,5 Tonnen Pflicht. Dass beim Lang-Lkw dieser Punkt explizit in die Verordnung aufgenommen wurde, kann damit zusammenhängen, dass auch bereits im Verkehr befind­liches Equipment zum Einsatz kommen kann. Das müsste dann im Falle einer Konfiguration als Lang-Lkw nachgerüstet werden.
    Viele Unfälle wären vermeidbar

    Die Branche, welche die betreffenden Folien herstellt, weist darauf hin, dass Lkw mit Konturmarkierungen deutlich sicherer unterwegs sind. Sie seien im Dunkeln in 29 Prozent weniger Unfälle verwickelt. "Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn Lkw im Dunkeln besser zu sehen wären", heißt es.

    http://www.eurotransport.de/bilder/konturm…he-6322956.html

  • Sensortechnik: Lenkradsensoren gegen Sekundenschlaf

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    Die Munich Technology Group (MTG) hat die Metallux AG beauftragt, ihre Presence-Sensor-Technologie zur Markt- und Serienreife weiterzuentwickeln.

    Das System der Münchner ist überall dort einsetzbar, wo permanent hohe Aufmerksamkeit erforderlich ist – zum Beispiel in Lenkrädern, Ganghebeln oder Joysticks. Sollte die Kraft des Bedieners am Steuerungselement nachlassen, sei es durch Sekundenschlaf oder Herzinfarkt, registrieren die Sensoren dies. In Verbindung mit modernen Notbremsassistenzsystemen könnte das System zukünftig etliche Unfälle verhindern. Laut Deniz Güzelocak, Geschäftsführer der MTG, kommen bei der Presence-Sensor-Technologie 248 Sensorzellen auf einen Quadratzentimeter. An Pkw-Lenkrädern wurde die patentierte Entwicklung bereits erfolgreich getestet. Güzelocak möchte damit auch maßgeblich zur Vermeidung von Lkw-Unfällen beitragen. Schließlich sei sein Vater früher selbst Schwertransporte gefahren und die Familie habe sich während der teils tagelangen Touren oft Sorgen gemacht.

    http://www.eurotransport.de/bilder/sensort…af-6353793.html

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    Die Handy-Nutzung am Steuer birgt hohe Risiken. Der niederländische Logistikverband TLN will ihr einen Riegel vorschieben:!:

    16.07.2018 Regina Weinrich

    Schnell mal während der Fahrt auf eine Textnachricht antworten oder die Mails checken – Ablenkung durch das Handy ist nicht nur in Deutschland Unfallursache Nr. 1 und auch im Lkw ein großes Problem.:rolleyes: Der größte niederländische Straßentransportverband TLN will jetzt die Reißleine ziehen und fordert Lkw- und Telefonhersteller auf, die Nutzung von Smartphones während der Fahrt weitgehend unmöglich zu machen.:huh: Als Sofortmaßnahme soll die Polizei mehr kontrollieren und schärfere Strafen verhängen.:whistling:

    Autobauer und Telefonanbieter müssten zusammenarbeiten, damit das „Appen“ und alle anderen Aktivitäten mit dem Handy hinter dem Steuer schlichtweg nicht mehr stattfinden können,:thumbup: fordert der Logistikverband. Nur noch Telefonieren über die Freisprechanlage und Navigieren sollten nach seiner Vorstellung möglich sein. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Fahrer nicht mehr in Versuchung kommen, die Textfunktionen ihres Telefons zu nutzen“, sagte der TLN-Vorsitzende Arthur van Dijk.:/

    Handy-Nutzung am Steuer: 230 Euro Strafe in den Niederlanden:!:

    Bis dies umgesetzt ist, soll die Polizei ran: Mehr Kontrollen mit Kameras von der Brücke herunter oder aus Reisebussen in die Fahrerkabinen hinein hält van Dijk für notwendig, Versuche mit neuen Kameras, die automatisch die Smartphonenutzung durch den Fahrer im Verkehr registrieren, werden von ihm begrüßt. Auch die Strafen müssten drastisch erhöht werden, betont er. Dabei liegen sie in den Niederlanden nach Angaben von TLN-Sprecher Quinten Snijders mit 230 Euro bereits jetzt deutlich über den 100 Euro, die hierzulande – plus einem Punkt in Flensburg – seit vergangenem Herbst bei einem Verstoß fällig werden. In Großbritannien können es im Übrigen mehr als 1.000 Euro sein.:huh:

    Kontrollen mit Einblick in die Fahrerkabine gibt es in Deutschland auch. So setzt etwa das Polizeipräsidium Karlsruhe ein Wohnmobil mit erhöhtem Sitz zur Überwachung des gewerblichen Güter- und Personnverkehrs ein.:/ „Bei Feststellung von fahrerfremden Tätigkeiten werden die Verstöße beweiskräftig mit einer digitalen Kamera dokumentiert“, erläutert Sprecher Dieter Werner gegenüber trans aktuell. Der Fahrer könne durch die Ablenkung seine Geschwindigkeit nicht den Umständen anpassen. „Oft sind in diesem Zusammenhang Abstandsverstöße mit kausal, was in Kombination mit den Geschwindigkeitsverstößen exorbitante Gefährdungspotenziale bietet“, sagt er. „Hierdurch sind obligatorisch schwere Verkehrsunfälle an Stauenden die logische Folge.“?(

    Fortsezung: 1. smiley1110[1].png

  • ich finde es krass wegen handy regt man sich auf, jetzt nicht falsch verstehen finde ich auch ok,

    aber wo bleibt die verkehrssicherheit hier?

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    das man irgend wann mal den pannenstreifen befahren kann wird der mittels bodenmarkierung breiter gemacht, die linke fahr spur schmäler (2,3m)

    ein lkw ohne spielh hat 2,5m breite, ein moderner kühler 2,6m

    es besteht dort kein lkw überholverbot und es ist auch kein bus überholverbot angebracht, es wird nur mittels überkopfwegweiser angezeigt, hab da in der letzten zeit schon haarige situationen erlebt.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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    Dekra: Jeder dritte Lkw-Fahrer abgelenkt:!:index.jpg

    Die Dekra-Unfallforschung hat die Ablenkungsrate am Steuer im vergangenen Herbst deutschlandweit untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass jeder dritte Lkw-Fahrer während der Fahrt gleichzeitig andere Dinge tut.:huh: Zur Ablenkungsquote durch das Handy mit sieben Prozent kommen zusätzlich noch andere elektronische Geräte wie Navi, Tablet oder Laptop sowie Essen, Trinken und das Lesen von Zeitschriften hinzu.:whistling:

    Van Dijk sieht die Profi-Fahrer in einer besonderen Verantwortung, grundsätzlich seien sie der „Kapitän des Schiffs“, sagt er. Aber auch die Unternehmen müssten sich engagieren, das Problem werde von ihnen oftmals zu wenig beachtet. :rolleyes:

    BGL appelliert: keine fahrfremden Tätigkeiten ausüben:!:

    Beim Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sieht man das Problem der Ablenkung am Steuer mit großer Sorge: „Wir appellieren eindringlich an alle Fahrer, im Verkehr keine fahrfremden Tätigkeiten auszuüben“, sagt Dr. Werner Andres, Abteilungsleiter für Verkehrssicherheit im BGL. „Eine Möglichkeit, das umzusetzen besteht beispielsweise in der Anwendung von entsprechenden Apps, die eine unerlaubte Nutzung des Handys während der Fahrt unterbinden.“:/ Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) will derzeit zum Thema keine Stellung beziehen.

    Viele hiesige Speditione weisen ihre Fahrer auf die mit dem Handy verbundenen Gefahren hin. „Wir haben schon lange unsere Kampagne 'Don‘t Text And Drive' ausgerollt“, sagt der Geschäftsführer von Meyer Logistik, Matthias Strehl. Persönliche Ansprache, Aufkleber in den Fahrzeugen, Poster in Dispobüros und anderen Fahrer-Anlaufstellen sowie eine eigene Firmen-App gehören dazu.:rolleyes:

    Quelle: https://www.eurotransport.de/artikel/tln-wi…t-10280149.html

  • Im Winter 2020/2021 sind auch auf den Lenkachsen von LKW Winterreifen vorgeschrieben.

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    05. September 2019


    Spediteure und Fuhrparkbetreiber sollten schon zur Wintersaison 2019/2020 eine wichtige Vorschriftenänderung im Blick haben, die im kommenden Jahr in Kraft tritt. Ab dem 1. Juli 2020 brauchen LKW nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung. Darauf weist die Sachverständigen-Organisation Dekra hin. Die neue Vorschrift gilt für alle LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Als Winterreifen im Sinn der neuen Vorschrift gelten nur Reifen mit dem Symbol eines Berges mit Schneeflocke.

    Nach Aussage der Dekra-Experten werden zwar bisher in viele Speditionen und Fuhrparks jährlich zum Winter für die Antriebsachsen neue Reifen angeschafft, die weniger verschleißintensiven Pneus auf der Lenkachse hingegen werden im Normalfall länger gefahren. Deshalb sei es wichtig, bereits in diesem Jahr bei der Reifenbestellung die Auswahl entsprechend anzupassen.

    Quelle: https://www.dvz.de/rubriken/land/…-sich-2020.html

  • Winterreifen auf allen achsen sind bei uns eh schon pflicht.

    auch am pkw Anhänger sind Winterreifen pflicht-

    Leichenwagen dürfen jetzt auch die rettungsgasse befahren

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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  • muss ich wiedersprechen auch am lk sind die typisierung MS auf allen rädern pflicht und nicht erst seit gestern

    pkw anhänger foriges jahe von der polizei beanstandet keine ms typisiereng gehabt, da ich die gleich gewechselt habe, da ich eh in der nähe von meinen reifen händler war.

    die vom ÖAMTC

    Winterausrüstungspflicht für Personenwagen, leichte Lastkraftwagen und Mopedautos

    Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos (seit der 31. KFG-Novelle) gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende Möglichkeiten:

    • 1. Winterreifen
      Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht
    • Kennzeichnung anerkannter Winterreifen
      Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • aber jeder von euch kann ja mal schauen ob er an allen reifen M+S kennung auf den rädern hat, hat er sicher das es ja pflicht ist.

    aber werde mit neimdn streiten, wer meint das es nicht stimmt kann ja mit sommerreifen fahren, es betrift micht im keinen fall, versicherungstechnis, bin ich abgesichert, was andere machen bleibt ihnen überlassen, was nur ein tip.

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    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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