Es ist nicht zulässig, mit Ausdrucken zu fahren, wenn bekannt ist
(http://www.doca-online.de/index.php?page=infos),
wo sich die Karte befindet, diese aber nicht verfügbar ist.
Schonmal jemand das passiert und kontrolliert worden. Strafe €
Es ist nicht zulässig, mit Ausdrucken zu fahren, wenn bekannt ist
(http://www.doca-online.de/index.php?page=infos),
wo sich die Karte befindet, diese aber nicht verfügbar ist.
Schonmal jemand das passiert und kontrolliert worden. Strafe €
Fahrerkarte vergessen nun fahren mit Ausdruck
Es ist nicht zulässig, mit Ausdrucken zu fahren, wenn bekannt ist wo Karte ist
Habe ich nicht gwusst
Aber wenn die Karte kaputt ist, darf man noch fahren aber wie lange
Gruß Hisco
Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Fehlfunktion der Fahrerkarte
Der Lenker muss vor Fahrtbeginn die Angaben zu dem von ihm verwendeten Fahrzeug ausdrucken und am Ausdruck mit seiner Unterschrift folgendes vermerken:
Name des Lenkers
Nummer der Fahrerkarte oder Führerscheinnummer
Angaben bestimmter Zeitgruppen (alle anderen Tätigkeiten als Lenktätigkeiten sowie jede Arbeit für den selben oder einen anderen Arbeitgeber, Bereitschafts-zeiten, Arbeitsunterbrechungen und Tagesruhezeiten)
Der Lenker muss am Ende der Fahrt die vom Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten aus-drucken, die seit Fahrtbeginn nicht erfassten anderen Arbeiten, Bereitschaftszeiten oder Ruhepausen vermerken und auf diesem von ihm unterschriebenen Dokument Folgendes eintragen:
Name des Lenkers und
Führerscheinnummer, oder
Name des Lenkers und Nummer der Fahrerkarte
Der Lenker muss den Verlust der Fahrerkarte der zuständigen nationalen Behörde, die die Fahrerkarte ausgestellt hat, melden und innerhalb von 7 Kalendertagen einen be-gründeten Antrag (inklusive Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige) auf Ersatz der Fahrerkarte stellen. Die ausstellende Behörde stellt innerhalb von 5 Werktagen nach Antragseingang eine Ersatzkarte aus.
Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraumes von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen. Die Fortsetzung der Fahrt über einen längeren Zeitraum ist nur zulässig, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges erforderlich ist, sofern der Len-ker nachweisen kann, dass er die Fahrerkarte während dieses Zeitraumes nicht vorlegen oder benützen konnte.
wko.at
Danke Maxl.Aber hier geht es darum,das die Fahrerkarte vergessen wurde.
Wie ist da die Rechtslage???Auch wenn ich weiß wo die Karte ist,nützt es mir gar nicht`s wenn ich ,zb,200 km weg bin.
Ein Beispiel:Mein deutscher Kollege hatte Urlaub,Lkw steht in A in der Fa.
Nach dem Urlaub fährt er mit einem anderen Kollegen nach A um seinen Lkw wieder zu übernehmen.
In der Fa bemerkt er erst,das er seine Karte zu Hause vergessen hat,was dann?
Bei uns bestünde eventuell noch die Möglichkeit ,vorübergehend einen Lkw mit Analogen Tacho zu nehmen,aber das ist ja nicht überall so.
fahrerkarte musst du immer bei dir haben, also kann das ja nicht vorkommen,
so könnte ja jemand mit deiner karte fahren, wenn du eine karte hast so bist du verpfichtet die auch bei dir zu haben, und nicht im lkw zulassen.
auch wenn du vorübergehend mit einen tachoscheiben lkw fährst, die karte musst du mithaben, es könnte ja sein das deine lenkzeit schon vorbei ist.
ich denke das da die strafe für das nicht mit führen hoch ist.
Wenn ich im Urlaub bin nehme ich die Karte mit nach Hause,da könnte es schon mal paßieren , das ich sie vergesse.
Bei mir aber kein Problem, weil ich nur 25 Min von Fa weg wohne.
Danke Maxl.Aber hier geht es darum,das die Fahrerkarte vergessen wurde.
Ja schon klar, ich wollte nur hisco antworten damit
Wenn ich im Urlaub bin nehme ich die Karte mit nach Hause,da könnte es schon mal paßieren , das ich sie vergesse.
Bei mir aber kein Problem, weil ich nur 25 Min von Fa weg wohne.
nun es steht im gesetz immer mitführen, also wäre es ja auch vergessen wenn du mit den pkw fährst und bei einer kontrolle schaut der hr inspektor nach, fahrerkarte vorhanden, wo ist die,
so könntest die ja einen kollegen geborgt haben, daher musst du sie immer mit führen, steht so drinnen.
ich kenne noch ganz schlimmere sachen die österreichern beim italien urlaub passiert ist wegen der fahrerkarte, das liegt beim öamtc auf. also nie ohne fahrerkarte fahren kommt billiger.
Wie bitte?
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Wenn ich privat mit dem Pkw unterwegs bin,muß ich meine Fahrerkarte mit haben?
Sorry,aber in meiner Freizeit hat die Fahrerkarte nicht`s bei mir verloren.
ja musst du, sonnst kommst in erkläruns not wo sie ist, du kannst sie ja einen kollegen geborgt haben, du hast auch unterschrieben das du sie immer mit hast.
also des höre ich zum ersten mal, normal is das ich sobalt ich ein kontrollpflichtiges fahrzeug lenke meine lenk und ruhezeiten vorweisen muss. das heißt fahrerkarte, tachoscheibe, urlaubsschein usw. zum vorlegen meiner tätigkeiten. aber beim fahren mit dem pkw hat des niemanden zum interresieren was mit meiner fahrerkarte ist.
so ist es nicht, da du die fahrerkarte nicht an andere weitergeben darfst, du darfst auch keine fahrerkarte mitführen, die nicht deine ist.
es steht auch drauf das du di fahrerkarte immer mit führen musst.
und woher weiss der kapplständer ob ich eine hab? ich kann ja c/e zwecks jux und tollerei haben ... bei der frage nach dem beruf sag ich immer "höhlenforscher" ...
das du eine fahrerkarte hast scheint auf wenn er nachschaut, fahrerkarte kannst auch mit b schein haben.
fahrerkarte kannst auch mit b schein
Für was braucht man Fahrerkarte nur beim Pkw-Schein? Gibts da bei manchen Firmen auch schon digitale Deppn?zB. Pritschen oder Lieferauto?
zw. müssen, sollen & machen ist zum Glück ein Unterschied...Habe ich Urlaub oder bin im Krankenstand, dann ist die Fahrerkarte in meiner Dokumentenmappe mit den anderen Sachen (ADR-Schein, Schulungsnachweiße, Isoppa, Linde-Buch usw.) bei mir zuhause.Ich nehme die Karte auch jeden Abend aus dem Lesegerät und mit nachhause, denn oft genug kanns mal vorkommen, dass wir um 9 Uhr abends noch den tagesplan über den Haufen werfen & ich am nächsten tag mit einen unsrer Tacho-Lkw fahr.
Schön wenns da Polizist sieht, wenn ne Karte vorhanden ist, aber bin ich privat unterwegs, kann er sich auf den Kopf stellen...in die hand bekommt er die nicht...Da kommt dann mal irgendein schlauer daher und glaubt, er kann bei ner Pkw-Kontrolle, wenn man privat unterwegs ist, die Karte auslesen & ggf. auch strafen :nein:
Schließlich hab ich ja auch privat nicht die tachoscheiben mit, oder Urlaubsbestätigungen.
Das ganze gilt natürlich für den Urlaub...unter der Woche ist die Karte im Fach neben den Führerschein..im Urlaub tu ich sie raus, da mir die Gefahr einfach zu groß ist, diese zu verlieren (ich bin ein "wenig" schlampig..hab auch schon den 3ten Führerschein obwohl ich erst 1mal verlängert habe :idknow: )
Nichtsdestotrotz, würd ich die FK bei einer privaten Kontrolle nicht hergeben...
Wer ist für die Verwahrung der Fahrerkarte verantwortlich?
Die Fahrerkarte wurde an den Lenker ausgestellt und daher ist er für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen, jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Lenker Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen strafbaren Umstand dar.
Quelle: http://www.asfinag.at/digitaler-tachograph/fahrerkarte
genau so war der fall den ich von öamtc gehört habe, östereicher in italien urlaub, karte angesehen und gestraft, rechtsabteilung von öamtc wurde eingeschaltet, und so ist der fall dann in den medien gekommen.
der grund das die fahrerkarte bei dir sein muss, ist nicht der, das man dich kontroliert, sonder das du die karte nicht einen anderen geborgt hast.
Ich denke mal das das nicht mitführen egal ob im Pkw oder im Lkw genau so bestraft wird wie Alls hättest du deine Tacho scheiben nicht dabei, das hatte ich mal glaub € 35.- Pro Scheibe dies mal 28 scheiben = € 980.- glaub des kommt hin was ich da vor nem jahr bezahlt habe :sselberschuld: naja weis ned wie des jetzt mit der Karte ausschaut wenns de nicht mit hast wirds aber sicherlich auch ne fette Strafe geben :nein:
Für was braucht man Fahrerkarte nur beim Pkw-Schein?
Für das sogenannte "Leicht-Sattelkfz" zum Beispiel.
Die EG-VO gilt für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem hzl Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
lg
Für das sogenannte "Leicht-Sattelkfz" zum Beispiel.
Die EG-VO gilt für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem hzl Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
lg
thx
Und wie siehts rechtlich jetzt mit der mitnahme der FK im privaten Bereich wirklich aus?
Des wär eigentlich de interessantere Frage gewesen..
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