Lenken auf Privatgrund

  • vielleicht könnt ihr mir helfen.....

    ist es erlaubt einen lkw, der mit digi-tach ausgestattet ist, auf privatgrund ohne fahrerkarte zu lenken? also auch ohne unternehmenskarte bzw. werkstättenkarte

  • Glaube nicht. :nein: weil bei einer Kontrolle würde der Kontrolleur, fahren ohne Fahrerkarte auslesen :!:

    Sonst würde ja man keine Unternehmerkarte oder Werkstattkarte benötigen :!:

    Früher fuhr man ohne Scheibe in der Tagesruhezeit mal eben an die Rampe und wieder weg :!: mit dem Digitacho ist dies unmöglich :!:

  • Du darfst in der eigenen Firma für kleine Tätigkeiten---tanken,waschen,Werkstatt,umparken und dgl.--den Lkw ohne Karte bewegen.
    Das weiß ich von der Digi-und C95 Schulung.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Ist nicht ganz unmöglich.

    Mit OUT of ??? ( weis nicht mehr wie genau ) müsste es gehen.

    Man benötigt den Tacho soviel ich weis nur auf
    Flächen mit öffentlichen Verkehr.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Time Out funktioniert aber ohne Karte nicht.
    Bei mir jedenfalls nicht.

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  • den Lkw ohne Karte bewegen.


    ..den sollst niemals OHNE Karte bewegen - da ja sofort Fahren Ohne Karte aufgezeichnet wird ! Oder eben in OUT OF SCOPE!

    Vorladen im Urlaub, der Urlaub ist ja dann aus, aber Lädst du auf dem
    Firmengelände? Damit keine Zeiten ohne Fahrerkarte im
    Massenspeicher angeführt werden, musst du die Option "Out of Scope" im Digi-Tacho auswählen.


    Aber ACHTUNG: Der Urlaub ist definitiv vorbei, hättest du dann für
    diesen Tag eine Urlaubsbestätigung, dann würde das den Tatbestand des
    "Fälschung von Beweismittel" (§ 293 StGB) verwirklichen (Androhung bis
    zu einem Jahr Freiheitsstrafe).

    Quelle: Marbin vom 190709
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    7. „Out of Scope“ stellen des Kontrollgerätes
    7.1. Probe- und Überstellungsfahrten
    7.1.1. Problem
    Wie ist bei Werkstättenpersonal vorzugehen, das den Fuhrpark regelmäßig wartet und
    Probefahrten durchführt (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006) bzw. Fahrzeuge zur
    Vertragswerkstätte überstellt, weil der Umfang der Arbeiten für die eigene Werkstätte zu groß
    ist?
    7.1.2. Lösung
    Bei der Durchführung von Probe- bzw. Überstellungsfahrten besteht aus kraftfahrrechtlicher
    Sicht die Möglichkeit des Umstellens auf „Out of Scope“ (siehe auch Erlass BMVIT-
    179.738/0016-II/ST4/2005).

    Quelle:Erlass des BMVIT_ Klarstellungen.pdf

  • Bei uns in der Firma werden öfter die Lkw`s am WE mal bewegt.(Deshalb ist meine Karte draußen.)
    Zum Beispiel: Wenn ich noch Platz hab,bekomm ich noch was dazugeladen,der Lkw wird vom P-Platz zu umladen geholt,und wieder zurückgestellt.
    Oder es werden Reifen gewechselt,kleinere Reperaturen gemacht.
    Dazu braucht keine Karte gesteckt werden.
    Die gefahrene Strecke darf aber 1 Km nicht überschreiten.

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  • Die gefahrene Strecke darf aber 1 Km nicht überschreiten.


    Sobald ich die Handbremse löse - schreibt er FAHREN OHNE GÜLTIGE KARTE :!: Das hast du dann auf jedem Ausdruck oben stehen!!!

    Also entweder es steckt wer ne Karte bei euch - oder du siehst dir mal einen Ausdruck genauer an (unterster bereich des Ausdrucks)

    Ich habs selbst versucht: Handbremse auf - Meldung !!! Steht bis heute auf jedem Ausdruck mit Uhrzeit trotz 00:00min Lenkzeit !!

  • Bei uns steckt keiner die Karte.Wenn ich vor dem wegfahren am Montag noch tanken muß,stecke ich auch erst die Karte,wenn ich wegfahre,nicht vorher.
    Fahren ohne gültige Karte schreibt er auch,ich bestätige,und das war`s.
    Habe deshalb noch bei keiner Kontrolle Probleme gehabt.

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  • Bei uns steckt keiner die Karte.Wenn ich vor dem wegfahren am Montag noch tanken muß,stecke ich auch erst die Karte,wenn ich wegfahre,nicht vorher. Fahren ohne gültige Karte schreibt er auch,ich bestätige,und das war`s.
    Habe deshalb noch bei keiner Kontrolle Probleme gehabt.

    Hallo Lisi, :aloa: da hast du aber bis jetzt Glück gehabt :!:

    In Belgien, Frankreich, Polen, Ungarn usw. zahlst du ohne wenn und aber :!: denn auch du hättest ja das Fahrzeug in der Pause ohne Karte bewegen können :!:

    Du benötigst einen Urlaubsschein, und eine Bestätigung dass das Kraftfahrzeug in der Firma ohne Karte bewegt wurde, dann bist du aus dem Schneider :!:

  • also in der praxis mach ich es nicht anders als lisi

    wenn ich abends von meiner tour zurück komme, und mich am firmengelände befinde, ziehe ich die karte raus.
    fürs anschließende waschen, tanken, reparieren etc. benötige ich ca. 1 stunde oder auch mehr.
    da kommen dann max. 500 meter aufn tacho dazu; vielmehr gehts mir dabei aber um die tägliche ruhezeit....

    wo ist das gesetzlich geregelt mit dem kontrollgerät? bzw. was macht ein fahrer der mitn kranwagen im wald (auf privatbesitz) herumgurkt?
    theoretisch braucht der dort nichtmal einen gültigen führerschein - und wer den nicht hat, hat auch keine fahrerkarte :ätsch:

  • ich mach es wie lissi ....wenn ich wochenends zb mitn lkw daham bin ..sobald ich ihm abstell zie ich die karte ....

    als beispiel ...ich komm freitags nachts nach hause ...zieh die karte und geh 100 meter zum haus ....

    samstag sattel ich dan fix ab und fahr mit der zugmaschine die 100 meter zum haus hoch um im zb waschen zu können oder innen zu reinigen ( rausaugen usw) ....und um im umzuräumen ...( taschen mit schmutzwäsche usw raus u frische reinpacken) werd ja den ganzen scheiss nicht rumtragen .

    dann stell ich wen ich mit allem fertig bin die zm wieder zum aufllieger u häng erm zam ....für diese 200m hin u retour fahr ich ohne karte mit der einstellung out of scope , da ich die zm ja PRIVAT benutze.

    einmal in der stk wollt mich deswegen bei einer kontrolle ein polizist anzeigen ...is nun über ein halbes jahr her ....zuerst wollt er geld kassiern ...das hab ich nicht gezahlt ....hab gesagt er soll mich anzeigen und basta .....gekommen ist nie was bis auf den hinweiss , das da nichts mehr kommt da der polizist mit dieser anzeige nicht durchkommen würde

    da ich da die zm PRIVAT bewege kann er mir da gar nichts ...u damit geh ich bis vors arbeitsgericht , wie ein kollege von mir wo er dann freigesprochen wurde .
    ich bewege die zm in diesem zeitraum PRIVAT und nicht GEWERBLICH .

    lg andi

    That´s Live

  • unter welchen § finde ich privat fahren?
    also das höre ich zum erstenmal das ich die zugmaschine für privat fahrten fahren kann ohne karte?
    also könnte ich dann wenn es sich mit der lenkzeit nicht ausgeht, zwei stunden vin zuhause absatteln, mit der zugmaschine nachhause fahren, am nächsten tag wieder zum aufliger und den holen, die ruhzeit geht dann vom absatteln bis zum ansatteln, da es nicht gewerblich war sondern privat, bin ja heim gefahren.
    nun das ich das glaube brauche ich da schon einen § den erzählt ist mir ja schon sehr viel geworden.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • keine ahnung unter welchen § man das findet .....ich kan nur von mir von der praxi sprechen ...

    ein beispiel zb ....bin ich samstags um 17 uhr nachmittags von italien nach österreich gekommen .... da bei uns ja ab 15 uhr fahrverbot ist hab ich den auflieger am zollplatz stehnlassen , die karte rausgenommen u bin out of scope die eine std nach hausegefahren und montags nach der wochenendpause so auch wieder zum auflieger zurück . das wollte der kollege von der polizei auch bemängeln ...so nach dem motto lkw foara lügn nur der is de 2 std hin u retour sicha gewerblich gefoarn .

    wie gesagt rausgekommen is dabei nix da ich die zm privat bewegt hab . wenn i zb auch mal kein auto am wochenende zuhause hab u mir die tschik ausgehn foar i mit der zmm a ohne karte zur tankstell um tschik zu kaufen ...is genauso a privat fahrt ..bei mir wird die zm jedes wochenende privat bewegt ..und wens nur zum haus aufa is weil i se wasch oder ausasaug .

    des protokoll hab i noch ...da steht fahren ohne fahrerkarte u anzeige is angekreuzt ....rausgekommen is dabei nix ....weil ich privat gefahren bin .

    i hab den polizisten der mi damals kontrolliert hat vor die ostern wieder getroffen auf der autobahn beim pause machen , da hat er mi noch gefragt ob i wochenends nach wie vor das auto ohne karte bewege , das ich wiederum beja´t habe . er hat mir damals noch gesagt es kommt KEINE anzeige von der krontrolle , mit dem zusatz das er mir nicht sagen bzw erklären kann warum da nichts kommt . das muss er mir aber auch nicht , da ich die zm ja nicht gewerblich ohne karte bewege .

    i werd mal schaun ob ich von mein kollegen mal de gschicht bekomm wo er deswegen bis vors gericht gezogen is und freigesprochen wurde , wer da dan namen usw ausschwärzen und das ganze mal posten .

    That´s Live

  • MOMENT---ich nehme die Karte nicht raus und fahr dann noch 1-2 Std.
    Wie gesagt,ich nehme die Karte am WE generell raus,und fahr dann nach Hause.
    Wenn dann der Chef meinen Lkw zum umladen,reperatur oder einfach nur umstellt,bin ich nicht in der Firma,das ist meine freie Zeit.
    Am Montag oder Sonntag,fahre ich zur Tankstelle,tanke und stecke dann die Karte erst,wenn ich devinitiv wegfahre.
    Das sind dann alles in allem vielleicht 300-500 Meter.

    Soll ich mir jedesmal eine Bestättigung geben lassen,wo dann draufsteht das der Lkw umgestellt wurde,weil er im Weg stand,oder Reifen gewechselt wurde?
    Und es wurde uns bei der Digi-Schulung und beim C-95 Kurs gesagt,das dies erlaubt sei.
    Es ist ja auch ersichtlich,das nicht Stundenlang gefahren wurde,das es sich nur um ein paar Meter,bzw,Minuten handelt.

    Außerdem--früher hat man eine Scheibe rein,und hinten Privatfahrt draufgeschrieben,und hat auch nichts gegeben.
    Ein Bekannter,der früher bei Gartner fuhr,hatte keinen Pkw,der ist am Samstag mit der ZM einkaufen gefahren,und am Sonntag auch mal zum baden.
    Wenn Hallenfest war,ist er auch dahin gefahren--da hatte er das Bett gleich mit.

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    Einmal editiert, zuletzt von Lisi (3. Juni 2012 um 15:52)

  • Also ich würd mir dann - wenn es mal soweit is - die Strafe vom C95 Ausbilder holen :!:

    Der eine sagt: Fahren ohne Karte in der Firma am We is erlaubt....der andere nennt es Privatfahrt... na bumm

    ...also weiterhin viel Glück :luck:

    Wie unterschiedlich doch diese Kurse sind: Uns wurde sowohl bei der Digi Schulung als auch wieder bei C95 eingetrichtert:

    Fahren ohne Karte gibts ned - nicht für 10 cm :!: Für den Ausnahmefall is OUT OF SCOPE da!! (wird aber auch sicher nicht jeden Tag toleriert - wenn da jemand immer in der Firma rumfährt stückchenweise!?)

    Und dann muss man sich die OUT OF SCOPE Zeit bestätigen lassen (Zb.: von Markenwerkstatt, wenn die keine Fahrerkarte verwendet hatten)

    ...und so wie es bei Lisi ist: da müsster der Mechaniker oder wer halt deinen LKW am WE bewegt - der muss seine Karte stecken - dann ist die

    Bewegung am WE auch dokumentiert - aber wenn du sowieso immer ohne Karte Tanken fährst - dann is eh scho wurscht 8|

    2 Mal editiert, zuletzt von Maxl (3. Juni 2012 um 16:33)

  • Ich glaub das ist wieder ein Fall für unseren Forumspolizisten. Hoff er ist bald mal wieder online. Würde mich auch interessieren.

    ich bin auch der Meinung das man OHNE Karte fahren darf aufn Firmengelände.

    Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

  • Das Problem ist,das der eine So und der andere So sagt.
    Was stimmt jetzt?
    Ich würd auch sagen: Marbin fragen!

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  • Also bei unserem Ballastauto wird definitiv viel ohne Karte efahren, allerdings nur innerhalb des Firmengeländes.

    Bei uns stehen die Ballaste vor der halle, und wenn so ein Tragerl mal auf einen sattel gehoben werden soll, start i den MAN und stell des Tragerl in die Halle (ohne Karte) weil dort kann ichs dann mitn Hallenkran am Sattel laden, draussen müsst ich erst an Mobilkran aufstellen, wenn überhaupt einer daheim steht.

    31.01.2016 Der letzte Tag

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