Frankreich erlässt Regeln für Öko-Steuer FRANCE SMILEY.gif
Die in Frankreich ab Juli 2013 geplante Einführung einer speziellen
Öko-Straßennutzungssteuer für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t hat weiter an
Konturen gewonnen. Nach dem Vorbild der deutschen LKW-Maut soll der
Straßengütertransport mit Abgaben von im Schnitt 10 bis 12 Cent pro km
belastet werden und diese voll an die Verlader weitergeben können.
Geschätzt wird, dass von der Regelung rund 600.000 französischen und
200.000 ausländische Fahrzeuge betroffen sein werden. Mit der
Installierung der nötigen technologischen Infrastruktur und deren
Betrieb hat Paris nach Ausschreibung ein italienisch-französisches
Konsortium beauftragt.
Mit den erwarteten Einnahmen von geschätzten 1,2 Milliarden Euro
jährlich will Paris die Finanzierung von Infrastruktur nachhaltiger
Verkehrsträger sichern und insbesondere die Bahnfracht fördern.
Erklärtes Ziel ist, durch verteuerte Straßentransporte auf den
Departements- und Nationalstraßen sowie bisher mautfreien
Autobahnabschnitten die Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und
Wasserstraßen zu fördern. In den letzten Jahren sind mehr und mehr
Fernverkehr-LKW wegen der ständig steigenden Autobahnmaut-Kosten auf die
französischen Landstraßen ausgewichen. Das Elsass hat dies im Zuge der
deutschen LKW-Maut besonders stark zu spüren bekommen, weshalb in dieser
grenznahen Region im April nächsten Jahres ein Probelauf mit der
geplanten „écotaxe“ gestartet werden soll.
Wie die Ermittlung der durch die Öko-Maut anfallenden Mehrkosten und
ihre Weitergabe an die Transportkunden im Einzelnen erfolgen sollen, hat
jetzt ein Dekret festgelegt, das nur wenige Tage vor der Bildung der
neuen französischen Regierung im „Journal Officiel“, dem Gesetzblatt des
Landes, veröffentlicht wurde.
Die Regelung sieht im Wesentlichen 3 Berechnungstypen vor, die entweder
auf exakt ermittelten oder Pauschalkosten basieren. Grundlagen sind die
spezifischen Transportaktivitäten der Unternehmen und deren
Organisationsformen (Teil- oder Komplettladung, Stückguttransport etc.).
Im Falle nur eines einzigen Auftraggebers schlägt der Transporteur die
von ihm entrichtete Steuer einfach auf seine Rechnung auf. Geht es um
Sammelverkehr und Lastensortierung mit dem Ziel der Beförderung zu
verschiedenen Adressaten, soll die Mautbelastung mittels einer Pauschale
berechnet werden, deren Höhe das Transportministerium anhand einer
Tarifskala festlegen will, die sich sowohl am Ladungsgewicht als auch an
den jeweiligen Auf- und Abladeorten orientiert. Eine entsprechende
Durchführungsbestimmung hierzu steht derzeit noch aus. Dies gilt ebenso
für alle übrigen Transportleistungen, die nicht in das Raster der beiden
vorgenannten Formen fallen und für die ebenfalls eine Pauschallösung
vorgesehen ist.
Quelle:https://trucker-forum.at/www.trucker.de