Ich habe meinen Lkw jetzt immer in Eberstalzell am Friedhof abgestellt. ca 200m außerhalb der Siedlung
Alos kein Problem mit den 25 metern zum nächsten Wohnhaus.Jetzt hat sich irgendeiner meiner Nachbarn beschwert weil ich immer in der
Siedlung eine Runde drehe um auf den Parkplatz zu gelangen....Wohlgemerkt fahr ich da wirklich immer nur im Schrittempo durch und schau wenn es
Abends Spät wird das ich die Runde erst nächsten morgen mache bzw wenn ich weiß ich muß früh ruas fahr ich eben am Vortag umdrehen damit sich keiner
in seiner Nachtruhe gestört fühlt...
Naja auf alle fälle hab ich das schreiben der gemeinde gestern erhalten das ich dort nicht mehr parken darf.....
So jetzt überleg ich natürlich boshafter weise, mich mit der Zugmaschine auf mein Grundstück mitten in der Siedlung zu stellen....
Wie sieht das jetzt aus mit den 25 metern zum nächsten Haus wenn ich nicht auf einem öffentlichen Parkplatz sondern auf meinem Privatgrund stehe?
Es heißt ja Lastkraftwagen über 3,5To ...ich habe laut Zulassungschein aber ein Sattelzugfahrzeug.
Wäre über eine Auskunft dankbar...
Lg