Ungarn: Fahrzeug weg bei Verkehrsdelikten trucker-forum.at/cms/index.php?attachment/7893/
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Ungarn hat seine Straßenverkehrsordnung zum 1. Juli geändert und
kann nun bei Verkehrsdelikten im schlimmsten Fall sogar das Fahrzeug
beschlagnahmen.
Wie der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring-Club
(ÖAMTC) mitteilt, können für Geschwindigkeitsübertretungen,
Verletzungen der Gurtpflicht, Missachten des Alkohol-Grenzwertes von 0,0
Promille und das Überfahren roter Ampeln von der Polizei an Ort und
Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) verhängt
werden. Werde die Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das
Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern und somit de facto beschlagnahmen.
Wird das Fahrzeug beschlagnahmt, behält die Polizei nach Angaben des ÖAMTC
auch den Zulassungsschein ein. Der Lenker erhalte eine Quittung für den
Zulassungsschein sowie eine schriftliche Mitteilung (in Ungarisch,
Englisch, Deutsch und Russisch) mit Informationen zur verhängten
Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs plus
Anfahrtsbeschreibung. Besonderer Fallstrick: Wird bei der
Verkehrskontrolle festgestellt, dass Lenker oder Fahrzeughalter Ungarn
bereits eine Verwaltungsgebühr schuldet, kann dies ebenfalls zum
vorübergehenden Verlust des Fahrzeugs führen. Die Fahrzeuge werden immer
bis zur vollständigen Bezahlung der verhängten Strafe einbehalten.
Ironie der Geschichte: Bis zum 30. Juni galt in Ungarn die Regelung, dass
Polizisten keine Strafen bar kassieren durften. Jeder Versuch, die
Strafe bar zu bezahlen, galt bis zum 1. Juli als Bestechungsversuch.
Stattdessen wurden von den Polizisten Überweisungsaufträge ausgestellt,
die innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden mussten.