Achtung: Gültigkeit der Fahrerkarte läuft ab!
Seit 5. Mai 2005 hat ein Lenker, der ein Fahrzeug mit einem
digitalen Kontrollgerät in Betrieb nimmt, eine Fahrerkarte zu verwenden.
Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt fünf Jahre. Läuft diese ab, so
ist rechtzeitig eine Erneuerungskarte zu beantragen.
Um die Fahrerkarte zu erneuern, muss bei den zuständigen Stellen (ARBÖ bzw.
ÖAMTC) frühestens 3 Monate und spätestens 15 Werktage (das sind Montag
bis Samstag ohne Feiertage) vor Ablauf der Gültigkeit der Karte
persönlich ein entsprechender Antrag gestellt werden. Bei der
Beantragung der Erneuerungskarte hat man die Möglichkeit, vor Ort seine
persönlichen Daten neu anzugeben. Dabei ist unerheblich, bei welcher
Stelle die Erneuerungskarte beantragt wird, da alle zuständigen Stellen
vernetzt sind. Es muss die alte Karte nicht abgegeben werden. Sie ist
bis zum Ablauf der Gültigkeit (siehe Aufdruck Fahrerkarte) zu verwenden
und für den Zeitraum von mindestens 28 Tagen nach Ablauf noch
mitzuführen und ebenso ist das Herunterladen der Daten durch den
Arbeitgeber zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass bei Fahrerkarten, die vor dem 15. März 2007
ausgestellt wurden, die Fahrerkarte nicht an dem auf der Fahrerkarte
aufgedrucktem Datum endet, sondern bereits einen Tag früher.
Rückfragen:Wirtschaftskammer Tirol
Sparte Transport und Verkehr
Mag. Josef Ölhafen
T 05 90 90 5 - 1257