• Offizieller Beitrag

    GLS plant Drehkreuz in Madrid

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    In Madrid plant GLS ein Zentrum mit Paketsortieranlage

    © Foto: General Logistics Systems

    Im zukünftigen spanischen Zentrum des Logistik-Unternehmens sollen bis zu 50.000 Pakete pro Stunde auf 75.000 Quadratmetern sortiert werden.

    Konstanz. Der Logistik-Dienstleister GLS Spanien plant ein Zentrum mit Paket-Sortieranlage für bis zu 50.000 Pakete pro Stunde in Madrid. Es gehe um den Bau des wichtigsten GLS-Zentrums auf der iberischen Halbinsel und eines der wichtigsten Drehkreuze des Dienstleisters in Europa, erklärte Luis Doncel, General Manager Iberia von GLS Spanien. Das Unternehmen reagiert auf die wachsenden Paketströme und zentralisiert seine Aktivitäten in der Hauptstadtregion.

    Geplant ist, auf 75.000 Quadratmetern Pakete unterschiedlicher Formate und Gewichtsklassen zu sortieren. Die Anlage soll laut dem für den Bau beauftragten Siemens Logistics bis zum Frühjahr 2023 fertiggestellt werden. (jl/ste)

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/la…-madrid-3130765

    • Offizieller Beitrag

    In Kürze soll das Verbot des Be- und Entladens für Kraftfahrer in Kraft treten. Die Gegner versuchen jedoch, das Projekt zu blockieren

    In den kommenden Tagen soll ein spanisches Gesetzesdekret veröffentlicht werden, das eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Transportbranche in Spanien vorsieht. Offenbar setzen sich jedoch die Verlader dafür ein, dass die Änderungen kurz vor ihrem Inkrafttreten gestoppt werden. Die Spediteure wollen dies nicht zulassen und drohen erneut mit Streiks.

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    Foto: Bartosz Wawryszuk

    Mit der Androhung eines Generalstreiks kurz vor Weihnachten kämpften die spanischen Spediteure für neue Vorschriften in der Branche. Der Protest sollte in einem neuralgischen Moment die Lieferketten lahmlegen. Der Streik wurde in letzter Minute abgesagt, da eine Einigung mit der Regierung erzielt und eine Reihe neuer Vorschriften ausgehandelt werden konnte, die die Situation des von Kraftstoffpreiserhöhungen, unlauterem Wettbewerb und Fahrermangel geplagten Transportgewerbes verbessern sollen.

    Die geplanten Änderungen sehen unter anderem Folgendes vor:

    • Unverzügliche Umsetzung der europäischen Richtlinie über entsandte Fahrer, die den unlauteren Wettbewerb durch ausländische Transportunternehmen in Spanien (so genannte Briefkastenfirmen) wirksam kontrolliert. Vor der Durchführung einer internationalen Transportdienstleistung oder einer Kabotagefahrt vom Herkunfts- oder Bestimmungsort nach Spanien muss die Fahrt über das Telematiksystem angemeldet werden. Darüber hinaus muss das Gehalt des Kraftfahrers an das nationale Minimum angepasst werden.
    • Verbot der Ausführung von Be- und Entladehandlungen durch den Kraftfahrer, abgesehen von bestimmten Ausnahmen (wie Umzüge, Tank- und Autotransporte, Paketzustellungen).
    • Obligatorische Anpassung der Beförderungspreise aufgrund der Schwankungen des Dieselpreises in allen schriftlichen und mündlichen Beförderungsverträgen, wobei die Schwankungen des Dieselpreises in den letzten 12 Monaten als Referenz herangezogen werden. Die Treibstoffklausel, die das Unternehmen vor Kostensteigerungen schützt, darf nicht aus dem Vertrag gestrichen werden, auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen.

    Nach den Festlegungen wird die Regierung auch eine beträchtliche Summe (20 Mio. €) für den Bau neuer sicherer Parkplätze für Lastkraftwagen bereitstellen. Darüber hinaus soll eine Studie über die derzeitige Situation der Wartezeiten in den Be- und Entladezonen durchgeführt werden, um die Kosten der Wartezeiten zu ermitteln. Ziel ist es, sie auf 1 Stunde zu verkürzen, wobei eine Entschädigung für Verspätungen festgelegt wird.

    Verlader lobbyieren gegen die Gesetzgebung

    Die Ende Dezember erzielte Vereinbarung sollte per königlichem Dekret innerhalb von höchstens 60 Tagen in Kraft treten, berichtete der spanische Verband der Verkehrsgewerkschaften Fenadismer Ende letzten Jahres.

    Wie vom Verband vorhergesagt, versucht die Lobby der großen spanischen Verladefirmen, den Inhalt des Dekrets, das die Regierung bereits im Februar dieses Jahres zu verabschieden beabsichtigt hatte, in letzter Minute zu verfälschen.

    In der Befürchtung, dass der Druck der Verlader die von ihnen gewünschte Wirkung haben könnte, veröffentlichte der Nationale Ausschuss für den Straßenverkehr (CNTC) am Dienstag, dem 22. Februar, eine Meldung. Darin unterstreicht der CNTC, dass er kein Dekret akzeptieren wird, das nicht die im Dezember letzten Jahres getroffenen Vereinbarungen in vollem Umfang übernimmt.

    Wir werden Sie über weitere Einzelheiten auf dem Laufenden halten.

    quelle: https://trans.info/de/spanien-entladen-verbot-277190

    • Offizieller Beitrag

    Neuer Bußgeldkatalog bereits in Kraft. Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße in Spanien

    Im Dezember letzten Jahres hatte die spanische Regierung eine Verschärfung der Strafen für Verkehrsdelikte beschlossen. Die Gesetzesänderungen sind bereits in Kraft getreten.

    Seit dem 21. März sind in Spanien neue Vorschriften in Kraft, die vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. So wird beispielsweise das bloße Halten eines Handys in der Hand geahndet, auch wenn der Fahrer es nicht ansieht. Bislang konnte der Fahrer das Telefon in der Hand halten, solange er nicht darauf schaute.

    Eine weitere Änderung ist die Verpflichtung, beim Überholen eines Radfahrers die Fahrspur zu wechseln. Außerdem schließen die neuen spanischen Vorschriften die Möglichkeit aus, dass Auto- und Motorradfahrer beim Überholen anderer Fahrzeuge auf so genannten konventionellen Straßen (einspurige Zweirichtungsstraßen) die Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschreiten. So wird die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 90 km bzw. 100 km/h (auf konventionellen Straßen, bei denen die Fahrspuren in entgegengesetzter Richtung durch eine Leitplanke getrennt sind) mit einem Bußgeld von 100 bis 600 Euro und maximal 6 Strafpunkten geahndet.

    Aktueller Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße in Spanien ab 21. März:

    • Das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt wird mit 200 Euro Bußgeld und sechs Strafpunkten (statt wie bisher drei Strafpunkten) geahndet. Nach dem neuen Gesetz ist das bloße Halten des Handys während der Fahrt (auch wenn der Fahrer nicht darauf schaut) strafbar, auch wenn der Fahrer im Stau oder an einer Ampel steht.
    • Der Besitz von Radarwarngeräten wird mit einem Bußgeld von 200 Euro und drei Strafpunkten geahndet (bisher war nur die Verwendung von Radarwarngeräten strafbar, und auch nur dann, wenn die Dienste dies dem Fahrer nachweisen konnten).
    • Falsches Überholen von Radfahrern wird mit einem Bußgeld von 200 Euro und sechs Strafpunkten geahndet. Nach den neuen Vorschriften müssen Sie bei diesem Manöver die Fahrspur wechseln, wenn die Straße in jeder Richtung zweispurig ist (ansonsten muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden).
    • Das Nichtanlegen oder der Missbrauch eines Sicherheitsgurts oder die Nichtverwendung eines Kindersitzes wird mit einem Bußgeld von 200 Euro und 6 Strafpunkten geahndet.
    • Neuer Straftatbestand – 200 Euro Bußgeld für das Parken auf einem Radweg.
    • Das Werfen von Gegenständen auf die Straße kann mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet werden, das Werfen von Gegenständen, die einen Brand oder einen Unfall verursachen können, wird mit 500 Euro Bußgeld und sechs Strafpunkten bestraft. Dazu gehören auch Zigarettenstummel oder andere brennbare Gegenstände.
    • Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Umweltzone wird ein Bußgeld von 200 Euro fällig.

    quelle: https://trans.info/de/bussgeldkatalog-spanien-281083

    • Offizieller Beitrag

    Kapschs TrafficCom-Mautsystem in Spanien

    Ein barrierefreies Mautsystem ermöglicht die Erhebung der Mautgebühren, ohne dass Fahrzeuge anhalten müssen. Kapsch TrafficCom plant die Einführung eines solchen Mautsystems für schwere Nutzfahrzeuge auf Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen in Bizkaia, einer Provinz im spanischen Baskenland.

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    Eine Mautstation auf einer spanischen Autobahn

    - © Espana Elke / pixelio.de

    Die fällige Mautgebühr wird von TrafficCom automatisch erhoben, ohne dass das Fahrzeug an der Mautstelle anhalten muss. Dies trägt zu einem sichereren, reibungsloseren und angenehmeren Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer bei. Das Projekt des staatlichen Unternehmens Interbiak wird im Rahmen eines Joint Ventures mit Construcciones Amenábar umgesetzt. Das Projektvolumen beträgt 12,5 Millionen Euro, die Laufzeit rund 20 Monate. Im Vergleich zu herkömmlichen Mautsystemen werden bei der Multi-Lane Free-Flow (MLFF)-Technologie die Mautdaten auf elektronischem Wege automatisch erfasst und verarbeitet. Ein weiteres wesentliches Merkmal, das mit Hilfe der technologischen Lösung von Kapsch TrafficCom erst möglich wird, ist die Verwendung von 16 einzelnen, freistehenden Signalbrücken, auf denen alle für die Maut notwendigen Sensoren und Geräte untergebracht sind.


    So können alle Fahrzeuge und elektronischen Zahlungsgeräte (TAGs), die die Mautstation passieren, identifiziert, die vorderen und hinteren Nummernschilder erfasst, fortlaufend verfolgt und zur Verarbeitung an die Interbiak-Zentrale weitergeleitet werden. Das Mautsystem ist so konzipiert, dass die Zahlung mit dem TAG-Gerät abgewickelt werden kann, während die Fahrzeuge, die nicht über dieses elektronische Zahlungsgerät verfügen, ihr Nummernschild mit einem von Interbiak zugelassenen Zahlungsmittel verknüpfen können.


    „Unsere Technologie macht die konventionellen Mautstationen und Schranken für den Verkehrsfluss überflüssig und trägt dazu bei, Emissionen zu verringern, da das Fahrzeug nicht mehr anhalten und wieder anfahren muss. Darüber hinaus ist das gesamte System in Bezug auf Funktionalität und Kapazität flexibel und skalierbar, sodass neue Anforderungen ohne größere Änderungen umgesetzt werden können“, sagt Gerd Gröbminger, VP Sales CENECA (Central, Eastern and Northern Europe and Central Asia) von Kapsch TrafficCom.

    quelle: TRAKTUELL | Kapschs TrafficCom-Mautsystem in Spanien

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    Anspruch auf Entschädigung für zu lange Wartezeiten an der Rampe

    Nach den neuen spanischen Vorschriften darf die Wartezeit beim Ent- oder Beladen 60 Minuten nicht überschreiten. Für jede zusätzliche Stunde an der Rampe hat der LKW-Eigentümer oder der Spediteur Anspruch auf Entschädigung. Die spanischen Arbeiterkommissionen (Comisiones Obreras, CC.OO.) legen die Höhe der LKW-Standgelder fest.

    Seit dem 2. März gelten in Spanien neue Vorschriften für das Transportgewerbe (Königliches Dekret 3/2022 vom 1. März). Die Regierung führte unter anderem die Verpflichtung für ein Transportunternehmen ein, die Arbeit so zu organisieren, dass der LKW-Fahrer alle vier Wochen zum Betrieb des Arbeitgebers oder zu seinem Wohnsitz zurückkehren kann, sowie die Verpflichtung, einen grenzüberschreitenden Transport oder eine Kabotage mit einem Bestimmungsort im spanischen Hoheitsgebiet elektronisch zu melden.

    Die neuen Verordnungen haben auch die Situation an den Rampen verändert. Es geht um die Einführung einer maximalen Wartezeit beim Ent- und Beladen – ein Thema, das immer wieder in der gesamten Transportbranche heiß diskutiert wird.

    Zitat
    Wenn ein Fahrzeug länger als eine Stunde auf die Be- oder Entladung warten muss, kann der Beförderer vom Absender eine Entschädigung für die Unterbrechung verlangen”, heißt es in dem Erlass.

    Die Frist wird von der Bereitschaft des Fahrzeugs an berechnet, innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen be- oder entladen zu werden, heißt es in den Rechtsvorschriften.

    Die Abteilung Nationale Straßen und Logistik der spanischen Arbeitnehmerkommissionen (CC.OO.), die eine eingehende Analyse des Dekrets durchgeführt hat, berichtet, dass die Entschädigung für eine Stunde „außerplanmäßiges” Warten beim Be- oder Entladen 38,60 Euro beträgt.

    Be- und Entlade Verbot für LKW-Fahrer

    Darüber hinaus wird das spanische Dekret eine weitere sehr wichtige Änderung einführen – das Verbot des Ent- und Beladens für LKW-Fahrer. Diese Bestimmung tritt jedoch erst sechs Monate nach der Veröffentlichung des Dekrets in Kraft, d.h. wie von CC.OO. berichtet erst am 3. September dieses Jahres.

    Das neue Verbot gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die Güter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen transportieren. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

    • Umzüge und Möbellagerung (self storage),
    • Transport in Tankwagen,
    • Transport von Schotter, auch in Kippern oder Fahrzeugen, die mit einem Kran oder anderen fahrzeugeigenen Vorrichtungen zum Be- und Entladen ausgestattet sind,
    • Transport mit Lieferwagen und Anhänger für die Pannenhilfe,
    • Beförderung von Stückgut zwischen dem Verteilerzentrum und der Verkaufsstelle im Sinne des Gesetzes, Paketdienste und andere ähnliche Dienste, die die Abholung oder Verteilung von Warensendungen beinhalten, die aus einer geringen Anzahl von Paketen bestehen, die leicht zu entladen/verladen sind, „Unter Stückgutbeförderung ist die Beförderung von Gütern zu verstehen, bei der eine vorherige Handhabung, Gruppierung, Klassifizierung oder andere ähnliche Vorgänge erforderlich sind.” – heißt es in dem Dekret.
    • Transport von lebenden Tieren, unbeschadet der in den Vorschriften über den Schutz von Tieren beim Transport festgelegten Verpflichtungen,
    • Fälle, in denen die Vorschriften für bestimmte Beförderungsarten hinsichtlich der Beteiligung des Fahrers eindeutig etwas anderes vorsehen.

    Ab September gelten die oben genannten Vorschriften für alle Be- und Entladevorgänge auf spanischem Hoheitsgebiet. Diese Vorgänge liegen im Ermessen des Verladers oder Empfängers der Ladung. Die Strafe für die Nichteinhaltung des Verbots beträgt 4.600 Euro.

    quelle: Anspruch auf Entschädigung für zu lange Wartezeiten an der Rampe | trans.info

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    Betrug mit Tankkarten aufgedeckt. LKW-Fahrer wegen Dieselklau in Haft

    Die katalanische Polizei Mossos d'Esquadra hat einen LKW-Fahrer verhaftet, der mit einer gefälschten Tankkarte ein Jahr lang für den Sprit zahlte. Die Schadensumme beläuft sich auf knapp 70.000 Euro.

    Letzte Woche meldete ein Transportunternehmen der Guardia Civil in der Provinz León, dass es verdächtige Transaktionen auf Tankkarten entdeckt habe, die keines der Fahrzeuge des Unternehmens betrafen, berichtete das spanische Nachrichtenportal 20minutos.es.

    Noch am selben Nachmittag, einige Stunden später, entdeckten die Ermittler dank der Mitwirkung von Bürgern, dass an einer Tankstelle in Santa Llogaia d’Àlguema (in der Provinz Girona) Aktivitäten in Verbindung mit dieser Tankkarte stattgefunden haben. Die katalanischen Polizeibeamten konnten den LKW-Fahrer schnell ausfindig machen, ihn einige Meter vor der Tankstelle anhalten und anschließend identifizieren. Bei der Durchsuchung des LKW fanden sie zwei gefälschte Tankkarten, die unter der Fußbodenmatte versteckt waren.

    Daraufhin wurde ein 59-jähriger LKW-Fahrer serbischer Staatsangehörigkeit als mutmaßlicher Täter des Tank-Betrugs und der Fälschung von Tankkarten festgenommen.

    Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass er im letzten Monat ein halbes Dutzend ähnlicher Überfälle auf dieselbe Tankstelle verübt hatte. Dieser Tankbetrug dauerte bereits seit September 2021 an, und der LKW-Fahrer hatte mit gefälschten Tankkarten in ganz Spanien für rund 70.000 Euro getankt.

    Der Fahrer wurde verhaftet und wartet nun auf seinen Prozess.

    quelle: https://trans.info/de/tankbetrug-lkw-diesel-291119

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    EcoDuo bei UPS

    32-Meter-Lkw: ups, ist der lang

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    Foto: UPS/Xavier Bonilla

    Eine Scania-Zugmaschine zieht zwei Sattelauflieger – in Deutschland ist das nicht erlaubt, in Spanien schon. Warum UPS am EcoDuo Gefallen findet.

    Ups, ist der lang, mag man denken. Der Expressdienst UPS hat einen Lang-Lkw mit 32 Meter Länge in Betrieb genommen. Das Fahrzeugkonzept besteht aus einer Scania-Zugmaschine, die zwei Standard-Kofferauflieger zieht. Zum Einsatz kommt der ungewöhnliche Neunachser nicht in Deutschland, sondern in Spanien. Das mag einem spanisch vorkommen. Dort sind sogenannte EcoDuo-Konzepte per Sondergenehmigung jedoch erlaubt.

    Wo der EcoDuo in Spanien fährt

    Der XXL-Lkw verkehrt zwischen Madrid und Barcelona und wird durch das Transportunternehmen Carrasco betrieben. Auf derselben Relation ist übrigens auch Dachser mit zwei 32-Meter-Lkw unterwegs, ebenfalls betrieben durch einen Transportunternehmer. Perspektivisch sollen es bei Dachser noch mehr werden. Der Aufliegerhersteller Schmitz Cargobull wirbt seit mehr als zwei Jahren vehement für einen Einsatz dieser Fahrzeuge auch in Deutschland.

    Das modulare Konzept setzt auf Standard-Komponenten, die ohnehin in den Flotten verfügbar sind – von der Dolly-Achse vielleicht mal abgesehen. „Wir brauchen keine neue Infrastruktur, alles ist bereits für den 13,60-Meter-Sattel vorbereitet“, betonte Vorstandschef Andreas Schmitz auch vorige Woche bei einem Medienworkshop des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Er spricht von einer Verbrauchseinsparung von 25 Prozent pro Tonnenkilometer. Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) macht sich für den Einsatz des EcoDuo-Konzepts in Deutschland stark.

    Das spart UPS pro Paket an Emissionen an

    Die positiven Effekte laut UPS in Spanien: „Die CO2-Emissionen pro Paket können um mehr als 30 Prozent gesenkt werden“, teilt das Unternehmen mit. UPS will bis 2050 klimaneutral arbeiten und verfolgt auf dem Weg dahin viele Einzelmaßnahmen. Der Einsatz des superlangen Lkw ist eine davon. „Unser Ziel ist es, mehr zu liefern und gleichzeitig die Kohlenstoffintensität unseres Betriebs zu reduzieren“, sagt Daniel Carrera, Präsident von UPS Europa. „Der Einsatz der Duo-Trailer zeigt, dass wir unermüdlich Innovationen vorantreiben und mit Partnern zusammenarbeiten, um unser Netzwerk effizienter und umweltfreundlicher zu machen“, ergänzt er.

    Ein großer Hebel beim Klimaschutz ist für UPS ferner der Einsatz von alternativ angetriebenen Zugfahrzeugen. Der Kurierriese setzt nach eigenen Angaben weltweit mehr als 13.000 emissionsarme und mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge ein.

    quelle: https://www.eurotransport.de/artikel/ecoduo…g-11210480.html

    • Offizieller Beitrag

    Drakonische Strafen für Nichtbeachtung des Verbots des Be- und Entladens durch Lkw-Fahrer

    Gemäß den neuen spanischen Vorschriften ist es dem Lkw-Fahrer in den meisten Fällen verboten, Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen. Die Nichteinhaltung des neuen Verbots kann zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 18.000 Euro führen.

    Seit letztem Freitag gilt in Spanien das neue Gesetz, nach dem Lkw-Fahrer keine Be- und Entladetätigkeiten durchführen dürfen. Aus dem im spanischen Gesetzblatt (BOE) veröffentlichten Erlass ergibt sich, dass die Bußgelder für eine erneute Nichteinhaltung des neuen Verbots innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Verstoß das Dreifache der maximalen Geldstrafe betragen werden.

    Für den ersten Verstoß gegen die neuen Vorschriften (der als schwere Straftat eingestuft wird) soll eine Geldbuße von 4001 EUR bis 6000 EUR verhängt werden. Bei einer wiederholten Nichtbeachtung der Regeln in den nächsten 12 Monaten droht eine Strafe von 6.001 bis 18.000 Euro.

    Bei Zuwiderhandlung gegen das neue Gesetz müssen mit Konsequenzen sowohl der Auftraggeber, der Kunde als auch der Frachtführer rechnen.

    Zitat
    Es wird davon ausgegangen, dass die Verantwortung für so einen Verstoß sowohl von dem Arbeitgeber des Lkw-Fahrers als auch von dem Verlader, Spediteur, Vermittler und Empfänger, also alle Parteien, die an dem Transport beteiligt waren, getragen wird“, heißt es in der Verordnung vom März dieses Jahres .

    Darüber hinaus weist der spanische Verband der Transportunternehmen Fenadismer darauf hin, dass die Nichteinhaltung des neuen Verbots schwerwiegende Konsequenzen für die Eigentümer von Verteilzentren in Bezug auf die Arbeitssicherheit oder sogar strafrechtliche Folgen haben kann, wenn es zu einem Unfall beim illegalen Be- oder Entladen kommt.

    Ausnahmen von dem Verbot

    Gleichzeitig gilt aber eine Reihe von Ausnahmen von den neuen Vorschriften, die von der Art der Beförderung abhängen. Bei bestimmten Transporten dürfen auch Lkw-Fahrer Be- und Entladetätigkeiten durchführen.

    „Für solche Beförderungen muss das Transportunternehmen eine Pauschale aufgrund der durchzuführenden Be- und Entladetätigkeiten erhalten, die zur Deckung der mit diesen Aufgaben verbundenen Kosten auf den Frachtpreis aufgeschlagen wird“, betont Fenadismer.

    Die Liste der Ausnahmen von dem neuen Gesetz umfasst:

    • Umzüge und Transporte zu Selfstorage-Lagern,
    • Transport in Tankwagen,
    • Transport in Kippern oder in Fahrzeugen, die mit einem Kran oder einer anderen Vorrichtung zum Be- und Entladen ausgestattet sind,
    • Transport mit Lieferwagen und Anhänger für die Pannendienste,
    • Vorschriftsmäßige Beförderung von Stückgut zwischen dem Verteilerzentrum und der Verkaufsstelle, Paketzustelldienste und andere ähnliche Dienste, die die Abholung oder Verteilung von Warensendungen umfassen, die aus einer geringen Anzahl von Paketen bestehen, die leicht entladen/geladen werden können,
    • Transport von Tieren, unbeschadet der in den Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren beim Transport festgelegten Verpflichtungen,
    • Fälle, in denen die Vorschriften für bestimmte Transportarten in Bezug auf die Beteiligung des Fahrers ausdrücklich etwas anderes vorsehen.

    quelle: https://trans.info/de/verbot-be-entladen-2-304302

    • Offizieller Beitrag

    Trucksters: E-Lkw im Fernverkehr ab 2023

    Das spanische Start-up für Straßentransport Trucksters wird mit Beginn des kommenden Jahres anfangen, E-Lkw auf seinen Korridoren einzusetzen. Bis Ende 2023 soll eine erste Fernstrecke ausschließlich mit emissionsfreien Fahrzeugen bedient werden.

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    Ende 2023 soll die erste Fernstrecke elektrisch bewältigt werden. (Bild: Trucksters)

    Trucksters, das spanische Start-up für Straßentransport, wird mit Beginn des kommenden Jahres elektrische Lkw auf seinen Korridoren einsetzen und bis Ende 2023 eine erste Fernstrecke ausschließlich mit E-Fahrzeugen bedienen. Das teilt das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit.

    KI-basiertes Relaissystem

    Die geringere Ladedauer von Batterien, die Langsamkeit des Ladevorgangs und fehlende Ladestationen, machten es bisher unmöglich, E-Lkw auf langen Strecken einzusetzen, so Trucksters. Aufgrund seines KI- und Big-Data-basierten Relaissystems, bei dem die Lkw auf einer Fernstrecke jeweils immer nur Teilabschnitte fahren, könne Trucksters diese Hindernisse umgehen. Mit Beginn des kommenden Jahres wird Trucksters bereits erste Elektro-Lkw in Betrieb nehmen, deren Anzahl sich im Laufe des Jahres erhöht wird.

    Direkte Emissionsminderung

    Victor Ortega, Leiter des Nachhaltigkeitsteams bei Trucksters, erklärt:

    Zitat
    „Wir arbeiten daran, CO2-Emissionen direkt zu vermeiden, anstatt sie auszugleichen. Unser globales Ziel als Unternehmen ist, das aktuelle System des Langstreckentransports zu verändern. Mithilfe unseres Relaissystems möchten wir es humaner und nachhaltiger gestalten. Deshalb werden wir den Einsatz von Elektro-Trucks auf eigene Initiative beschleunigen.“

    Trucksters konnte bereits mithilfe des Relaissystems und seiner Korridore, die durch mehrere europäische Länder führen, die Zahl der leeren Lkw im Vergleich zum Branchendurchschnitt nach eigenen Angaben um 50 Prozent reduziert. Eine der Herausforderungen für das Unternehmen bestehe nun darin, den Übergang zu einem emissionsfreien Fernverkehrsmodell auf der Straße zu beschleunigen. Trucksters arbeite derzeit daran, die Infrastruktur für seine zukünftigen E-Lkw einzurichten und stehe in intensiven Verhandlungen mit Elektrifizierungsherstellern.

    Verbesserte Bedingungen von Lkw-Fahrern

    Das Trucksters-Team arbeite daran die Bedingungen von Lkw-Fahrern auf Langstrecken zu verbessern. Dank Big Data und künstlicher Intelligenz müssen die Fahrer nur noch Abschnitte einer Strecke fahren, statt ganze Routen. Der Transportalgorithmus von Trucksters berechnet den optimalen Umschlagplatz, an dem die Ladung von einem anderen Fahrer abgeholt werden kann, der die Ware dann zum nächsten Umschlagplatz oder an den Zielort bringt. Trucksters hat darüber hinaus seit Kurzem eine eigene Abteilung, die sich um das Wohlergehen der Fahrer kümmert.

    Mit seinem Relais-System sei Trucksters in der Lage, schnellere, sicherere und kosteneffizientere Transportdienstleistungen anzubieten, da das Unternehmen über seine Korridore Lufttransportzeiten zu Landtransportpreisen erzielen könne. Das Angebot wird bereits von mehr als 600 spanischen und internationalen Unternehmen wie Kimberly Clark, DPD Group, Amazon oder Seur genutzt.

    quelle: https://transport-online.de/news/truckster…2023-76935.html

    • Offizieller Beitrag

    Gilt das spanische Be- und Entladeverbot auch für den Palettentausch? Das Verkehrsministerium erklärt

    Das spanische Verkehrsministerium hat eine Reihe von Klarstellungen zum neuen Be- und Entladeverbot, das seit September dieses Jahres für Kraftfahrer gilt, veröffentlicht. Das Ministerium nahm dabei u.a. zum Palettentausch Stellung.

    Das Verbot für Fahrer, Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen, schließt auch den Palettentausch ein – folgt aus den Richtlinien , die kürzlich vom spanischen Verkehrsministerium veröffentlicht wurden. Leere Paletten werden nach den neuen Richtlinien als Waren behandelt und fallen nur dann unter die Ausnahmeregelung, wenn sie im vom Verbot ausgenommenen Stückgutverkehr eingesetzt werden.

    Dies ist eine wichtige Nachricht, da viele Logistikunternehmen in der Autonomen Gemeinschaft Galicien die Fahrer zum Be- und Entladen von Paletten zwingen, indem sie damit drohen, ihre Zusammenarbeit zu beenden – berichtet der Verband der Transportgewerkschaften Fenadismer. Die Organisation erhielt eine Reihe von Beschwerden von lokalen Transportverbänden. Fenadismer rief im Zusammenhang damit die Transportkontrolldienste auf, so schnell wie möglich gegen die Verlader vorzugehen.

    Zur Erinnerung: Am 2. September dieses Jahres trat in Spanien ein Verbot des Be- und Entladens der Fahrzeuge durch die Fahrer in Kraft. Die Vorschriften gelten für die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Zu den Ausnahmen gehören u. a. die Beförderung von Umzugsgut, die Beförderung in Tankwagen sowie die Beförderung von Zuschlagstoffen und Stückgut zwischen dem Vertriebszentrum und dem Verkaufsort.

    Die Nötigung der Kraftfahrer zum Be- und Entladen der Fahrzeuge wird als sehr schwerer Verstoß eingestuft, der mit einer Geldstrafe zwischen 4001 und 6.000 Euro geahndet wird. Wiederholte Verstöße innerhalb der nächsten 12 Monate werden dagegen mit einer Geldstrafe zwischen 6.001 und 18.000 Euro geahndet.

    Andere Fragen zum Verbot

    Aufgrund der zahlreichen Zweifel in Bezug auf die neuen Vorschriften hat das Verkehrsministerium beschlossen, die am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten.

    Hier sind einige Beispiele:

    • Könnte ein zweiter Fahrer, der im Fahrzeug des Transportunternehmers mitfährt, aber nicht am Fahren des Fahrzeugs beteiligt ist, das Be- und Entladen der Güter auf dieser Strecke übernehmen?
    • Ja, solange Sie an diesem Tag das Fahrzeug nicht gelenkt haben oder noch lenken wollen.
    • Kann eine Fabrik als Vertriebszentrum betrachtet werden, um die in Buchstabe e des Dekrets genannte Ausnahme (für den Stückgutverkehr, der nicht unter das Verbot fällt – Anm. d. Red.) anzuwenden?
    • Generell kann eine Fabrik nicht als Vertriebszentrum betrachtet werden.
    • Was ist eine Verkaufsstelle, die unter die Ausnahmeregelung des Buchstaben e) erwähnt wird?
    • Es wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um den Ort des Verkaufs oder den Ort der Dienstleistung handelt, der der endgültige Bestimmungsort der beförderten Waren ist. Diese Annahme berücksichtigt Einrichtungen, von denen aus der Verkauf in einem Online-Supermarkt erfolgt.
    • Kann der Fahrer in einer Notsituation, z. B. bei einer Panne, einem Verkehrsunfall usw., die Waren persönlich auf ein anderes Fahrzeug umladen, das ihm zu Hilfe kommt?
    • In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich an der Umladung der Waren auf einen anderen Punkt oder ein anderes Fahrzeug zu beteiligen, da kein Vorsatz oder Verschulden und somit keine Haftung seitens des Fahrers vorliegen.


    quelle: https://trans.info/de/be-und-entl…entausch-310773

    • Offizieller Beitrag

    Urteil: LKW-Fahrer erhält über 20.000 Euro Entschädigung vom Arbeitgeber

    Der Oberste Gerichtshof des Baskenlandes (TSJPV) verurteilte eine Spedition zur knallharten Geldstrafe wegen Grundrechtsverletzung eines LKW-Fahrers.

    Das baskische Transportunternehmen Excavaciones Imanol Lasa aus Irun wurde wegen Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zur Zahlung von 20.491 Euro Geldstrafe verurteilt. Grund, das Unternehmen stellte einem seiner Kraftfahrer einen aus dem Verkehr gezogenen Kipplaster zur Verfügung.

    Obwohl es zu keinem Unfall kam, stellt allein die Übergabe eines defekten Lastkraftwagens einen Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung und damit eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Fahrers dar, so die baskische Gewerkschaft ELA unter Berufung auf ein Urteil des TSJPV.

    Der LKW war „nur” 53 Kilometer ohne TÜV unterwegs, für das Gericht sei das aber lang genug, um den Berufskraftfahrer aufgrund der festgestellten Mängel zu gefährden.

    Das Gericht berücksichtigte bei der Schadensberechnung auch zuvor begangene Verstöße wegen LKW-Überladung, für welche das Unternehmen bestraft wurde, berichtet das spanische Verkehrsportal diariodetransporte.com.

    Die baskische Gewerkschaft ELA, ist vom Urteil erfreut, da es das Recht auf körperliche Unversehrtheit dadurch verdeutlicht, dass man einem Risiko ausgesetzt ist, ohne dass es zu einem Unfall kommen muss.

    quelle: https://trans.info/de/lkw-fahrer-…aedigung-314487

    • Offizieller Beitrag

    Spanien: E-Frachtbrief ab dem nächsten Jahr Pflicht


    Nach dem Entwurf der neuen spanischen Gesetzgebung wird der elektronische Frachtbrief bereits 2024 gesetzlich vorgeschrieben sein.

    Nach dem Entwurf des spanischen Gesetzes über nachhaltige Mobilität, ist die Verwendung des digitalen Frachtbriefes vorgeschrieben. Die Frist für die Umsetzung wurde für den 1. September 2024 festgelegt.

    Der Ministerrat verabschiedete das Projekt Mitte Dezember letzten Jahres und leitete es zur Debatte an das spanische Parlament weiter, wo es voraussichtlich noch in diesem Jahr genehmigt werden soll.

    trans.iNFO hat den spanischen Verband der internationalen Spediteure CETM gefragt, ob die Rechtsvorschriften auch für ausländische Spediteure gelten werden.

    Zitat
    Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Frage von der Regierung noch nicht geklärt wurde, aber es scheint klar zu sein, dass ausländische Unternehmen, die Kabotageverkehre auf spanischem Gebiet durchführen, verpflichtet sein werden, diese Vorschrift einzuhalten”, erklärte gegenüber trans.info Manuel Antonio Martínez Carbelo vom CETM.

    quelle: https://trans.info/de/spanien-e-f…-pflicht-324609

    • Offizieller Beitrag

    Beschränkungen für den Lkw-Verkehr in Spanien im Jahr 2023


    Ende Januar wurde im spanischen Amtsblatt BOE (Boletín Oficial del Estado) ein Beschluss der Generaldirektion für Verkehr veröffentlicht, der unter anderem Beschränkungen für den Lkw-Verkehr in Spanien im Jahr 2023 vorsieht. Neu ist unter anderem die Ausweitung der Beschränkungen auf der Autobahn A-8 zwischen Kantabrien und dem Baskenland während des Sommers und die Einführung von zeitweiligen Überholverboten für Lkw.

    Das neue spanische Verbot des Lkw-Verkehrs wurde bereits von der lokalen Spediteursorganisation Fenadismer kritisiert. Nach Ansicht der Vereinigung ist die Verlängerung der Tage mit Beschränkungen auf strategisch wichtigen Straßen ungerechtfertigt und wird sich negativ auf die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Spediteure auswirken und folglich die Versorgung mit für die Wirtschaft und die Gesellschaft lebenswichtigen Gütern verringern.

    Ursprünglich wollte die spanische Direktion eine Beschränkung an Feiertagen und 11 Sonntagen auf der AP-1 und der N-1 von Burgos in Richtung französische Grenze einführen, obwohl dies eine wichtige Strecke für spanische Exporte ist. Schließlich wurde die Zahl der Sonntage mit Verboten auf vier reduziert. Auf dieser Strecke gelten die Beschränkungen für Lkw am 5., 6. und 10. April, 30. Juli, 15., 20. und 27. August, 15. Oktober sowie 10. Dezember.

    Darüber hinaus beschloss die DGT unter anderem eine Ausweitung der Beschränkungen auf eine der wichtigsten Autobahnen zwischen Madrid und Galicien. Die neue Beschränkung gilt am Mittwoch und Donnerstag der Karwoche auf einem 121 km langen Abschnitt der der A-6/AP-6 zwischen San Rafael (Segovia) und Tordesillas (Valladolid). Die Direktion begründete diesen Schritt mit dem hohen Verkehrsaufkommen in diesem Zeitraum.

    Neue Überholverbote

    Eine weitere Neuerung betrifft das Überholverbot für Lastkraftwagen auf bestimmten Straßen im Sommer. Dies betrifft folgende Abschnitte:

    – jeden Samstag im Juni, Juli und August auf der A-49 (von Camas bis Huévar von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 20 Uhr sowie von Huévar bis Bollullos von 9 bis 20 Uhr) in Richtung Huelva und auf der AP-4 zwischen Dos Hermanas und Jerez von 9 bis 11 Uhr und von 13 bis 20 Uhr (in Richtung Cádiz).

    – an Sonntagen und Feiertagen auf der A-49 von Jerez nach Dos Hermanas in Richtung Sevilla von 10 bis 18 Uhr und auf der AP-4 von San Juan del Puerto nach Sevilla in Richtung Sevilla von 10 bis 15 Uhr.

    – an vier Sonntagen im Juli (2., 9., 16. und 23.) und an zwei Sonntagen im August (6. und 13.) auf der AP-1 von Ruben nach Pancorbo, Richtung Vitoria zwischen 16 und 21 Uhr.

    Andere Beschränkungen für den Lkw-Verkehr

    Ähnlich wie in den Vorjahren wurden für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t die folgenden allgemeinen Beschränkungen festgelegt:

    – jeden Sonntag und an Feiertagen, vom 2. Juli bis 10. September auf den Hauptzufahrten nach Madrid von 21 bis 23 Uhr; auf der A-45 von Málaga nach Alto Las Pedrizas von 17 bis 24 Uhr in Richtung Córdoba; auf der A-49 von Camas nach Bollullos und von San Juan del Puerto nach Camas von 15 bis 24 Uhr in Richtung Ayamonte bzw. Sevilla und auf der N-630 von El Garrobo nach Camas von 10 bis 14 Uhr in beiden Richtungen.

    – jeden Freitag zwischen dem 1. und 24. März und dem 1. und 15. Dezember auf der N-230 bei Benarre, Buira und Ginaste von 17.00 bis 24.00 Uhr in Richtung Frankreich sowie jeden Sonntag und Feiertag zwischen dem 1. und 2. Januar und dem 3. und 17. Dezember (in Richtung Benabarre von 13.00 bis 19.00 Uhr); ausgenommen sind Fahrten, deren Ziel der gewöhnliche Aufenthalt des Fahrers oder der Sitz des Unternehmens ist, die freitags durchgeführt werden können, um diese Ziele zu erreichen.

    – jeden Samstag im Juni, Juli und August auf der A-49, AP-4 und N-4 von Sevilla in Richtung Huelva und Cádiz.

    – jeden Samstag, Sonntag und Feiertag im Juli und August auf der A-483 von Bollullos nach Matalascañas, auf der A-497 von Huelva nach Punta Umbría, auf der A-5056 und A-5076 von Lepe nach La Antilla und auf der A-370 von Los Gallardos nach Garrucha, jeweils von 11 bis 22 Uhr in beiden Richtungen. Ein Lkw-Fahrverbot gilt auch auf der N-631 ab der Kreuzung mit der N-630 und der N-525 von 0.00 bis 24.00 Uhr in beiden Richtungen an jedem Freitag, Samstag und Sonntag im Juni. Das Fahrverbot gilt auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen im Juli und August auf der A-8 zwischen Castro Urdiales und Laredo: in Richtung Santander von 11 Uhr bis 14 Uhr und in Richtung Bilbao von 16 Uhr bis 21 Uhr.

    – jeden Samstag im Juni, Juli und August auf der Autobahn A-49 von Camas bis Kilometer 23 in Richtung Huelva.

    – jeden Sonntag im Juni auf der A-49 von San Juan del Puerto bis Camas (von 15 Uhr bis 24 Uhr in Richtung Sevilla). Außerdem gilt an diesen Tagen ein Fahrverbot auf der AP-4 und der N-4 von Jerez nach Dos Hermanas und Los Palacios (von 18.00 bis 20.00 Uhr in Richtung Sevilla); die Beschränkung gilt an diesen Tagen auch auf der A-45 von Malaga von Kilometer 142 bis 115 (von 17 Uhr bis 24 Uhr in Richtung Córdoba), sowie jeden Sonntag und an Feiertagen im Juli und August.

    – jeden Samstag vom 15. Juli bis 19. August gilt das Fahrverbot auf der N-121B von Arraioz nach Dantxarinea und auf der N-135 von Zubiri nach Luzaide von 7.00 bis 19.00 Uhr. Darüber hinaus gilt das Verbot für die N-121A von Bera nach Erdalatsa, die A-1 von Ziordia nach Alsasua und die A-15 von Gorriti nach Areso an folgenden Tagen: 9. und 10. April, 7., 8., 17., 18., 28. und 29. Mai, 13. und 14. Juli sowie 10. und 11. November.


    quelle: https://trans.info/de/lkw-verkehr…ahr-2023-324983

    • Offizieller Beitrag

    City-Logistik: Barcelona erhebt "Amazon-Steuer"

    Gegen die Verdrängung von kleineren Geschäften und das hohe Verkehrsaufkommen durch Paketfahrzeuge geht die katalanische Kommune jetzt vor und erhebt eine 1,25-prozentige Steuer auf die Bruttoerlöse großer Online-Händler. Ausnahme: Packstationen. Damit will man auch den Verkehr von Zustellfahrzeugen entlasten.

    Die katalanische Metropole Barcelona hat eine sogenannte Amazon-Steuer für große Online-Händler beschlossen, die für nachhaltigere City-Logistik und die Stärkung des lokalen Handels sorgen soll. Mit der 1,25-prozentigen Abgabe auf die Bruttoerlöse will die Kommune auch den Verkehr entlasten und bessere Luftqualität sicherstellen. Befreit von der Regelung sind allerdings Packstationen, an denen die Kunden die Waren selbst abholen. Es sei schlicht nicht nachhaltig, dass ein Päckchen, das 300 Gramm wiege, von einem tonnenschweren Fahrzeug ausgeliefert wird, erklärte Stadtrat Jordi Martí bei der Vorstellung des Projekts. Daher auch die Ausnahme für die Paketstationen. Im Vorfeld durchgeführte Studien hätten ergeben, dass die 8.300 Stellplätze für das Be- und Entladen von Lieferwagen einen Wert von 2,6 Millionen Euro pro Jahr darstellten - Erlöse, die der Stadt bisher nicht zugute kämen.

    Die Stadt hatte den Schritt über drei Jahre vorbereitet und gründlich rechtlich prüfen lassen. Die Steuer soll „eine Änderung der Gewohnheiten hin zu einem nachhaltigen Modell fördern“, erklärte der stellvertretende Bürgermeister Jaume Collboni im Dezember 2022. Als weiteres Ziel hat man die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen ausgerufen zwischen stationären Geschäften – die häufig Steuern zahlen - und E-Commerce-Anbietern – die keine Steuern zahlen, wenn sie außerhalb der Stadt ansässig sind.

    „Der E-Commerce beansprucht den öffentlichen Raum sehr stark“, meint auch Politiker Jordi Castellana laut dem Portal Politico. Lieferungen an die Hausadresse eines Empfänger erforderten zahlreiche Transporter. Hinzukämen viele „gescheiterte Zustellungen“, in Summe schlecht für die Luftqualität. Barcelona müht sich seit Jahren, die europäischen Grenzwerten zu halten. Mit der Abgabe wolle man auch ein Umdenken anregen, Verbraucher sollten mehr Sammelstellen nutzen, statt sich Waren liefern zu lassen. Der Geltungsbereich der Steuer umschließt allerdings die B2C-Lieferung, nicht aber die B2B-Lieferung an Unternehmen, Abholstellen, Geschäfte oder Lagereinrichtungen.

    quelle: https://transport-online.de/news/city-logi…euer-81687.html

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    H2-Infrastruktur: Spanien soll wichtiger Wasserstoff-Lieferant werden

    Im Kampf gegen den Klimawandel gilt grüner Wasserstoff als Hoffnungsträger. Er soll dazu beitragen, die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Wie groß die Aufgabe ist, zeigt ein Pilotprojekt in Spanien.

    Der aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne hergestellte Wasserstoff soll vor allem die Dekarbonisierung der Industrie und bestimmter Bereiche des Verkehrssektors ermöglichen. Das erläuterte der Branchenverband Zukunft Gas am Freitag, den 5. Mai. Der Bedarf in Deutschland sei riesig. Bis 2030 gehen Experten davon aus, dass mindestens jährlich 1,5 Millionen Tonnen grünen Wasserstoffs benötigt werden.

    Solche Mengen lassen sich nicht ausschließlich in Deutschland herstellen. „Langfristig werden erhebliche Mengen Wasserstoff nach Deutschland importiert werden müssen, da die Herstellung von grünem Wasserstoff in Deutschland naturgemäß begrenzt ist“, schrieb das Ministerium auf Anfrage. Etwa 50 bis 70 Prozent der künftig benötigten Mengen müssten importiert werden, schätzt das Ministerium.

    Weitere Länder als mögliche Lieferanten

    Neben Spanien, das bis 2040 bis zu vier Millionen Tonnen produzieren will, gelten auch Australien, Chile, Marokko, die Vereinigten Arabischen Emirate oder die Ukraine als künftige Lieferanten grünen Wasserstoffs. „Diese Länder haben ein hohes Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und könnten den Grünstrom für die Wasserstoffproduktion zu niedrigen Kosten erzeugen“, zeigt sich der Branchenverband überzeugt.

    Bedarf und Produktion

    Von den erwarteten Produktionsmengen sind die ersten Pilotanlagen jedoch noch weit entfernt. So produziert etwa ein neues Werk des spanischen Stromerzeugers Iberdrola in der Stadt Puertollano gerade einmal 3000 Tonnen Wasserstoff pro Jahr unter Einsatz von Sonnenstrom.

    Dabei ist die Produktionsstätte mit 20 Megawatt Leistung eine der größten Anlagen ihrer Art weltweit. Zum Vergleich: Eine künftige Anlage von Thyssenkrupp Steel für die Herstellung klimafreundlichen Stahls in Duisburg würde etwa 130.000 Tonnen des grünen Wasserstoffs benötigen.

    Wasserstoffpipeline vom Mittelmeer bis nach Deutschland

    Der spanische Gasnetzbetreiber Enagas schätzt, dass Spanien 2030 ein Produktionspotenzial von bis zu drei Millionen Tonnen jährlich haben wird. 1,3 Millionen Tonnen dieses Wasserstoffs sollen im Inland verbraucht werden.

    Den Rest könnte das Land über H2MED in andere europäische Länder exportieren. Das ist eine geplante Mittelmeerpipeline, die von Barcelona nach Frankreich und weiter in deutsche Industriezentren führen soll.

    Die 1,7 Millionen Tonnen würden etwa zehn Prozent der gesamten Nachfrage in Europa entsprechen. 2040 will Spanien bis zu vier Millionen Tonnen produzieren.

    „Die größte Herausforderung ist es, die Technik der Pilotanlagen in großem Maßstab zu realisieren und die Transportkapazitäten entweder durch Pipelines oder per Schiff aufzubauen“, sagt der Leiter des Nationalen Wasserstoffzentrums Spaniens mit Sitz ebenfalls in Puertollano, Miguel Ángel Fernández.

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…-werden-3371420

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    Spanien: Spritzuschläge auch für LKW aus anderen Ländern. Spediteure sind überrascht

    Die spanische Regierung hat beschlossen, ausländische Transportunternehmen mit auf die Liste der Begünstigten bei Kraftstoffzuschüssen aufzunehmen. Die inländischen Spediteure haben ihre Besorgnis geäußert und die Regierung kritisiert, da dieser Schritt zu noch größeren Verzerrungen des fairen Wettbewerbs führen wird.

    Letzte Woche billigte das Parlament eine Änderung der im Januar in Kraft getretenen Kraftstoffzuschüsse. Mit der Verordnung Nr. 11/2023 vom 8. Mai 2023, die am Tag nach der Veröffentlichung (d.h. am 10. Mai) in Kraft trat, wurde das Erfordernis eines in Spanien eingetragenen Unternehmens abgeschafft, so dass nun auch ausländische Unternehmen, die in Spanien tätig sind, zu den Begünstigten gehören. Die Regierung wird LKW, die ausländischen Unternehmen gehören und in Spanien tätig sind, eine Prämie zwischen 10 und 20 Cent pro Liter gewähren.

    Dies folgt auf eine Mahnung aus Brüssel. „Die Europäische Kommission teilte Spanien am 8. März in einem Schreiben mit, dass sie eine Beschwerde erhalten hat, in der diese Förderung für rechtswidrig erklärt wird, da sie Transportunternehmen ausschließt, die im EU-Binnenmarkt mit in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen tätig sind” – erklärte das Ministerium für Verkehr, Mobilität und die Stadtentwicklung (MITMA) in einer an die Verkehrsverbände gerichteten Erklärung.

    Das für das erste Halbjahr dieses Jahres vorgesehene Entlastungspaket ist daher eine Fortsetzung der Maßnahmen, die bereits im letzten Jahr nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine aufgrund des drastischen Anstiegs der Treibstoffpreise ergriffen wurden. Bislang wurde der Treibstoffzuschlag nur spanischen Spediteuren gewährt. Die für dieses Jahr vorgesehene Beihilfe für Lastkraftwagen über 7,5 t mit Dieselmotor beträgt 20 Cent pro Liter vom 1. Januar bis 31. März und 10 Cent vom 1. April bis 30. Juni. Für Erdgas betragen die Beträge 27 Cent bzw. 14 Cent. Die Höhe der Beihilfe darf einen Bruttobetrag von 2 Mio. Euro nicht überschreiten (d. h. vor Steuern und anderen Abzügen, unter Berücksichtigung der Fördermittel für beteiligte Unternehmen).

    Bemerkenswert ist, dass die Änderung der Vorschriften zur Einbeziehung ausländischer Unternehmen rückwirkend gilt, so dass die Spediteure ab Januar mit Dieselzuschlägen rechnen können, berichtet der spanische Transportverband Fenadismer.

    Vorteile für Briefkastenfirmen

    Zitat
    Die erwähnte Unterstützung wird den ausländischen Transportunternehmen rückwirkend gewährt, indem der gesamte von ihnen verbrauchte Diesel ab Januar mit einem Rabatt versehen wird, was den in unserem Land tätigen Briefkastenfirmen zugute kommt”, schimpft Fenadismer.

    Der Transportverband hat die Entscheidung der Regierung „mit Überraschung und Unbehagen” aufgenommen.

    Zitat
    Nach Ansicht von Fenadismer bedeutet dieser Schritt eine weitere Verschärfung des unlauteren Wettbewerbs, dem die spanischen Spediteure in den letzten Jahren durch ausländische Unternehmen, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, ausgesetzt waren. In einigen Fällen gehören diese Unternehmen den spanischen Geschäftsleuten, die ihre Flotten nur deshalb in diese Länder verlagert haben, um Lohnkosten und Steuern zu sparen. Sie üben dort keine Tätigkeiten aus, sondern sind ständig in Spanien tätig. Wir sprechen hier von den so genannten Briefkastenfirmen. Tatsächlich werden fast 40 Prozent der Transporte von oder nach Spanien von ausländischen Unternehmen durchgeführt, hauptsächlich aus Polen, Litauen, Portugal, Bulgarien und Rumänien”, kommentiert der Verband die Entscheidung der Regierung.

    Erstattungsanträge an das spanische Finanzamt

    Die Anträge auf Erstattung werden über die Website des spanischen Finanzamts (Agencia Tributaria) eingereicht. Es ist erforderlich, die entsprechenden Dokumente beizufügen:

    • eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller durch den Angriff auf die Ukraine finanziell beeinträchtigt worden ist,
    • eine Erklärung über andere Hilfen, die im Rahmen des Vorübergehenden Europäischen Rahmens für die Ukraine oder des Vorübergehenden Nationalen Rahmens und der De-minimis-Verordnungen usw. gewährt wurden,
    • eine Erklärung, in der die beteiligten und/oder verbundenen Unternehmen genannt werden,
    • im Falle einer Überschreitung der zulässigen Höchstmenge eine entsprechende Erklärung.

    Auszahlung der Fördermittel

    Was die Auszahlung der Subvention betrifft, so sieht die Gesetzgebung zwei Möglichkeiten für die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen an die Transportunternehmen vor: 20 und 10 Cent pro Liter, so eine Mitteilung von MITMA vom vergangenen Dezember.

    Voraussetzung dafür ist, dass die Begünstigten Anspruch auf eine Teilrückzahlung der Mineralölsteuer haben.

    Den Unternehmen, die diese Erstattung in Anspruch nehmen, wird der Zuschuss zum Kraftstoff am Ende jedes Monats der Maßnahme zusammen mit einer Teilerstattung der Mineralölsteuer gezahlt und auf der Grundlage der verbrauchten und bezahlten Liter Kraftstoff, z. B. mit einer Flottenkarte, berechnet.

    Zum anderen wird ein System von Direktbeihilfen für Unternehmen und Selbstständige eingeführt, die nicht von der Erstattung der Mineralölsteuer profitieren. Diese Begünstigten müssen zwischen dem 1. April und dem 31. Mai 2023 über die elektronische Zentrale der staatlichen Steuerverwaltung eine Beihilfe beantragen, die im Falle ihrer Bewilligung als Einmalzahlung ausgezahlt wird.

    Die Höhe der Zahlung wird anhand des geschätzten Verbrauchs je Fahrzeugtyp für einen Zeitraum von sechs Monaten berechnet: vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beträge, die für jedes Quartal festgesetzt werden, ergibt sich somit für den gesamten Zeitraum folgende Summe pro Fahrzeug:

    • Beförderung von Gütern mit schweren LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ≥7,5 t unter Verwendung von Dieselkraftstoff, LPG, CNG oder LNG – 3690 Euro.
    • Beförderung mit schweren Nutzfahrzeugen mit einem zGG < 7,5 t – 1.000 EUR.
    • Beförderung mittels leichter Nutzfahrzeuge – 450 Euro.

    quelle: https://trans.info/de/spritzuschl…laendern-343734

    • Offizieller Beitrag

    V16-WARNLEUCHTE KOMMT Spanien schafft das Warndreieck ab

    In Spanien sollen im Pannenfall vernetzte LED-Warnleuchten ab 2026 das Warndreieck ersetzen.

    Das spanische Verkehrsministerium Dirección General de Tráfico (DGT) will sich langfristig vom klassischen Warndreieck verabschieden. Wie die Behörde am 22. Dezember 2022 mitteilt, soll zur Absicherung eines Autos im Pannenfall ein sogenanntes V12-LED-Warnlicht zum Einsatz kommen, das mit einer vom DGT eingerichteten Digitalplattform vernetzt ist.


    Warnleuchte statt Warndreieck

    Die DGT 3.0-Plattform soll zum 1.1.2026 an den Start gehen. Der Zertifizierungsprozess für V16-Warnleuchten, die per integrierter SIM-Karte über das Mobilfunknetz mit der Plattform verbunden sind, startet im Januar 2022. Ab dann können Hersteller ihre Warnleuchten zur Prüfung vorlegen. Das DGT geht davon aus, dass dann ab dem zweiten Halbjahr 2023 erste zugelassene Leuchten in den Handel kommen. Eine entsprechende Liste soll dann auch über die DGT-Website verfügbar sein. Bei den Geräten soll der Netzzugang für mehrere Jahre dann bereits im Kaufpreis enthalten sein, sodass auf den Nutzer keine laufenden Kosten zukommen.

    Geht das System dann 2026 in Dienst, so sollen Autofahrer im Pannenfall die Warnleuchte aktivieren und auf dem Fahrzeugdach platzieren. Die V16-LED-Warnleuchte signalisiert mit seinem Rundumlicht den Pannenfall und sendet zudem über das Mobilfunknetzwerk alle 100 Sekunden ein Standortsignal an die DGT-Pannenzentrale. Pannendienste sollen es so leichter haben, das Pannenfahrzeug zu erreichen, zudem will die DGT die Informationen nutzen, um andere vernetzte Autos vor der Pannenstelle zu warnen und entsprechende Hinweise auf den Verkehrsleitsignalanlagen auszulösen. Gesendet werden nur ein Standortssignal und keinerlei Informationen zum Fahrzeug oder dem Besitzer. Zudem ist der Funk nur aktiv, wenn die Warnleuchte aktiviert ist. Mit dem Wechsel zur verpflichtenden Warnleuchte darf das herkömmliche Warndreieck nicht mehr genutzt werden.

    Gilt nicht für Spanien-Reisende

    Müssen Spanien-Urlauber sich jetzt umstellen? Nein, nach Einschätzung des ADAC handelt es sich bei der vom spanischen Verkehrsministerium geplanten Abschaffung des Warndreiecks um eine nationale Ausrüstungsvorschrift. Nach EU-Recht muss Spanien beispielsweise in Deutschland zugelassene Fahrzeuge jedoch auch anerkennen, wodurch die Neuregelung nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge beträfe.

    quelle: https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/v16-wa…warndreieck-ab/

    • Offizieller Beitrag

    Spedition Robert Kukla baut Intermodalgeschäft in Spanien aus

    Die internationale Spedition Robert Kukla hat einen zweiten Standort in Spanien eröffnet.

    Mit dem Ziel, das Intermodalgeschäft in Südspanien weiterzuentwickeln und auszubauen, unterhält die internationale Spedition Robert Kukla neben dem Standort Bilboa nun auch in Murcia ein Büro. Drei Mitarbeitende repräsentieren seit 15. Oktober das Unternehmen am neuen Standort im Südosten Spaniens.

    Laut Manager Fabio Allinger wolle man das etablierte multimodale Konzept noch stärker in der Region verankern. „25 Jahre Erfahrung zeigen, dass Shortsea-Transporte eine umweltschonende und wirtschaftliche Alternative für Verkehre mit Nordeuropa und im Mittelmeer sind.“ Für diese werden die Container in der Regel per Bahn in die Region Bilbao/Santander transportiert und von dort per Schiff nach Nordeuropa verladen. Für Transporte im Mittelmeerraum oder die Hochseeschifffahrt nutzt die Spedition den nahegelegenen großen Containerhafen in Valencia.

    15.000 TEU per Shortsea und Schiene

    „Ein großes Plus ist, dass die Laufzeiten für multimodale Verkehre dauerhaft sehr robust und zuverlässig sind. Im Gegensatz dazu sind die saisonalen Schwankungen bei den Lkw-Kapazitäten stark spürbar und führen immer wieder zu Unsicherheiten am Markt“, betont Allinger. Mittlerweile wickelt die Spedition Robert Kukla jährlich etwa 15.000 TEU im intermodalen Verkehr per Shortsea und Schiene mit Nordwesteuropa ab.

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…ien-aus-3447149

    • Offizieller Beitrag

    Spanien: Rhenus und Bosch testen regenerative Kraftstoffe von Repsol

    Damit wollen die beiden Unternehmen den CO2-Ausstoß beim Straßentransport um 80 Prozent senken. Der Kraftstoff wird vom spanischen Öl- und Gasproduzenten Repsol aus Abfallstoffen hergestellt.

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    (v.r.n.l.): Andoni Izquierdo (Mitglied der Geschäftsleitung Rhenus Road Spain), Anabel Rivas (Marketing Manager Road Freight Spain), Ricardo Almeida (Group Global Key Account Manager), Ignacio Eguiguren (Operations Manager Rhenus Irún). (Foto: Rhenus Gruppe)

    Rhenus hat mit der Bosch-Gruppe eine Vereinbarung über den Einsatz von regenerativem Kraftstoff im Straßengüterverkehr getroffen. Wie der Logistikdienstleister mitteilt, wird er zwei Lkw auf die Straße schicken, die mit einem erneuerbaren Treibstoff des spanischen Öl- und Gasproduzenten Repsol betrieben werden. Die beiden Fahrzeuge werden täglich zwischen dem Rhenus-Hub in Irun und den Bosch-Werken in Aranjuez und Madrid pendeln.

    Zitat
    „Unsere Partnerschaft mit Bosch unterstreicht unser kontinuierliches Engagement für Innovationen und Lösungen, die unsere Auswirkungen auf die Umwelt deutlich reduzieren und gleichzeitig unseren Kunden helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen", sagt Andoni Izquierdo, Mitglied im Lenkungsausschuss von Rhenus Road Spanien.

    Der Kraftstoff, mit dem die Lkw fahren, ist ein zu 100 Prozent erneuerbarer Biokraftstoff, der aus Abfallstoffen wie Altspeiseöl und Forstabfällen gewonnen wird. Er bietet eine effiziente und umweltfreundliche Alternative und erfüllt die Nachhaltigkeitszertifizierungen, die von der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien gefordert werden. Nicht zuletzt reduziert er die CO2-Emissionen um mehr als 80 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen, ohne dass Änderungen an der Fahrzeugflotte erforderlich sind.

    Mit der Initiative nimmt Rhenus nach eigenen Angaben eine Vorreiterrolle bei der Dekarbonisierung des Transports ein. Das Unternehmen komme damit seinem Ziel, die eigene Lkw-Flotte bis 2030 komplett CO2-frei zu betreiben, einen weiteren Schritt näher. Gleichzeitig will Bosch seine Lieferkette nachhaltiger gestalten. Das gemeinsame Projekt sei dabei ein wichtiger Meilenstein.

    Ignacio Eguiguren, Betriebsleiter von Rhenus Irun, und Ricardo Almeida, Group Global Key Account Manager, unterstreichen die Bedeutung des Projekts:

    Zitat
    „Wir bei Rhenus sind davon überzeugt, dass es wichtig ist, den Wandel hin zu einem sauberen und nachhaltigen Güterverkehr voranzutreiben. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse dieses zukunftsweisenden Projekts.“

    Cecilia Cintado, Leiterin Logistik im Bosch-Werk Aranjuez, erklärt, dass die gemeinsame Initiative das Engagement von Bosch bei der kontinuierlichen Entwicklung neuer, umweltschonender Prozesse entlang der Lieferkette verdeutlicht:

    Zitat
    „In der Rhenus Gruppe haben wir einen strategischen Partner gefunden, der unsere Bedürfnisse und Ziele teilt. Die Zusammenarbeit ist ein Musterbeispiel dafür, wie führende Unternehmen aus Industrie und Logistik ihre Kräfte bündeln, um gemeinsam die Entwicklungen der Branche zu antizipieren und darauf basierend einen ‚Güterverkehr von morgen‘ zu entwickeln und umzusetzen.“

    quelle: https://transport-online.de/news/spanien-r…sol-117575.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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