Winterreifen Pflicht verzögert sich!!!

  • 15.10.2010
    Noch besteht keine Winterreifenpflicht<br />
    Nachrichten
    Winterreifen-Pflicht verzögert sich
    Die für Mitte Oktober geplante neue Winterreifen-Pflicht verzögert sich bis November. Das Verkehrsministerium habe bisher keine entsprechende Vorlage beim Bundesrat eingereicht, teilte die Länderkammer mit. Damit kann der Bundesrat auch nicht - wie ursprünglich von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) angestrebt - heute bei seiner Sitzung darüber entscheiden. Nach einer Entscheidung der Länderkammer kann die Regelung sofort in Kraft treten. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist aber erst am 5. November.

    Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher sind bei Verstößen bis zu 40 Euro zu bezahlen. Ramsauer will keine feste Pflicht für den gesamten Winter einführen, sondern Wetterverhältnisse definieren, wann entsprechende Reifen aufgezogen werden müssen.

    Ramsauer hatte vor einer Woche bei der Verkehrsministerkonferenz angekündigt, dass künftig in der Straßenverkehrsordnung genau beschrieben werde, was winterliche Straßenverhältnisse und welche Reifen notwendig seien. Bei den Reifen werde sich der Entwurf der Verordnung voraussichtlich an den Bezeichnungen der Hersteller orientieren. (dpa)


    Quelle (http://www.trucker-forum.at/forum/index.php?form=ThreadAdd&boardID=17)

    MAN (ois in deitscher haund)

  • Wer bei Schnee dennoch mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt ist, kann eine Teilschuld bekommen und den Versicherungsschutz verlieren.

    In Teilen Italiens gilt die Winterreifenpflicht schon ab dem 15. Oktober. Um sicher zu fahren und möglichen Strafen zu entgehen, sollten Reisende auch für ihren Mietwagen Winterreifen buchen. Die gesetzlichen Vorschriften sind in Europa zwar unterschiedlich, jedoch gilt fast überall: Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit Geldbußen rechnen.

    •In Deutschland wird bei winterlichen Straßenverhältnissen eine "angemessene Bereifung" verlangt. Winterreifen werden zwar empfohlen, Allwetterreifen genügen jedoch.
    •Im norditalienischen Aostatal schreibt der Gesetzgeber zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen vor.
    •Für Österreich und die Slowakei besteht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und Schnee auf der Straße liegen.
    •In der Schweiz, in Frankreich und in Tschechien besteht zwar keine generelle Pflicht, Winterreifen können jedoch für einzelne Straßen vorgeschrieben werden.
    •In Skandinavien gilt die Winterreifenpflicht für Finnland vom 1. Dezember bis zum 28. Februar und für Schweden vom 1. Dezember bis zum 31. März.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Winterausrüstungspflicht für Busse und LKW

    Unabhängig (!) von der Witterungslage und der Fahrbahnbeschaffenheit dürfen Lenker von Bussen über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ihr Fahrzeug im Zeitraum von 1. November bis 15. März nur verwenden, wenn an den Rädern mindestens einer Antriebsache Winterreifen angebracht sind. Für LKW über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht gilt die selbe Verpflichtung von 1. November bis 15. April. Zusätzlich müssen in den gleichen Zeiträumen Schneeketten mitgeführt werden.

    Quelle:ÖAMTC

    Stress macht man sich zu 70% selbst!

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