• Jans Blog Zeitverzögerung bei der wöchentlichen Ruhezeit

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hätte das neue Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes schon längst unterschreiben sollen:!: Doch es liegt ihm noch gar nicht vor. :rolleyes:

    Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland ist komplex, aber letzten Endes stringent: Sobald ein Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wurde, wird es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Und sobald es dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt es in Kraft. ?(

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    Das gilt eigentlich auch für das ziemlich sperrig lautende "Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrbundesamtes". Es ist in seinem Wortlaut hier nachzulesen. Und so kommt es denn auch in das Bundesgesetzblatt.

    Gesetz längst vom Bundesrat verabschiedet

    Es wurde am 31. März im Deutschen Bundesrat verabschiedet:!: Es enthält auch das umstrittene nationale Verbot zur Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw,:thumbup: das vom Bundesverkehrsministerium nie wirklich gewollt war. Erst der Verkehrsausschusses hat es unter Führung der Fraktion der SPD über den Bundesrat durchgedrückt, um damit das Nomadentum----auf deutschen Autobahnen zu beenden. :thumbup: So der Plan:!:

  • Schwerer Verkehrsunfall auf A63 am Autobahnkreuz Alzey

    ALZEY - Schwarzer Freitag auf der A63 am Alzeyer Autobahnkreuz: Zwei Menschen sterben innerhalb weniger Minuten bei zwei Unfällen. Gegen 11.50 Uhr kommt ein 55-jähriger Mann aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis am Steuer seines Lastzuges nach rechts von der Fahrbahn ab. Der mit Schottersteinen beladene Laster prallt auf seiner Fahrt in Richtung Mainz gegen den Pfosten der Schilderbrücke, wird von dort auf die Fahrspur zurückgeschleudert. Der Lastzug kippt um und blockiert die Fahrbahn. Der Fahrer stirbt noch an der Unfallstelle.

    Ungebremst auf Lkw aufgefahren

    Kurze Zeit später fährt nach Angaben der Gau-Bickelheimer Autobahnpolizei ein Kleinlaster ungebremst in einen anderen Lastzug am Ende des rund zwei Kilometer langen Rückstaus, der sich nach dem ersten Unfall gebildet hat. Auch für den 62-jährigen Fahrer aus Bad Kreuznach kommt jede Hilfe zu spät. Die Alzeyer Feuerwehr kann den Mann nur noch tot aus dem Führerhaus bergen.

    Der Kleinlaster ist durch die Wucht des Aufpralls völlig demoliert. Glasscherben und Motorenöl bedecken die Fahrbahn, die schon nach dem ersten Unfall in Fahrtrichtung Mainz gesperrt wird. Noch als die beiden verunglückten Fahrzeuge längst abgeschleppt sind, sind Feuerwehr und Spezialkräfte mit der Reinigung der Autobahn beschäftigt, die bis kurz nach 18 Uhr gesperrt bleibt. Die entstandenen Sachschäden werden von der Polizei auf insgesamt 100.000 Euro geschätzt.

    Die Polizei hat unterdessen alle Hände voll zu tun, den durch die Sperrung der A63 zum Erliegen gekommenen Verkehr abzuleiten. Diese Arbeit wird durch einen dritten Unfall erschwert, der sich zwischen Kirchheimbolanden und Göllheim ereignet, ursächlich aber nichts mit den beiden am Alzeyer Kreuz zu tun hat. Deshalb kann der Verkehr nur kurzzeitig über die Anschlussstelle Freimersheim von der Autobahn dirigiert werden und die Fahrzeuge aus Richtung Kaiserslautern müssen dann bereits an der Abfahrt Göllheim die A63 verlassen. „Da wir mit vielen Kräften vor Ort waren, kam es zu vergleichsweise geringen Behinderungen. Der Stau war nur maximal zwei bis drei Kilometer lang“, sagt Polizeihauptkommissar Volker Röhlinger von der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim auf Nachfrage dieser Zeitung.

    Die Alzeyer Feuerwehr ist laut Wehrleiter Joachim Ganz mit 25 Leuten im Einsatz und sorgt unter anderem dafür, dass die ausgetretenen Betriebsflüssigkeiten der Fahrzeuge sich nicht entzünden.

    quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/alzey/…ey_17884409.htm

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

    Am Donnerstag ist in Deutschland das geänderte Fahrpersonalgesetz in Kraft getreten. Damit ist Schluss mit der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw.

    Berlin. Seit Donnerstag, den 25. Mai 2017, ist endgültig Schluss mit Schlafen und Wohnen im Fahrerhaus. Denn das Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; am Tag nach der Verkündung tritt es in Kraft. Somit gilt seit Donnerstag in Deutschland das Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus zu verbringen. :thumbup:

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    Bundestag und Bundesrat hatten auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im März die Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen. Die Neuregelung stellt klar, dass sowohl einem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden künftig ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht wird.

    Eine ordentliche Schlafmöglichkeit wird Pflicht

    Bislang war mangels Rechtsgrundlage keine Sanktion für diese Fälle vorgesehen. Ein Verbot hat der Gesetzgeber nicht explizit formuliert, es ergibt sich allerdings im Umkehrschluss. Bei Verstoß droht nunmehr ein Bußgeld von 60 Euro pro unterschrittener Stunde für Fahrer und 180 Euro für den Unternehmer. Für die Anerkennung einer regelmäßigen Wochenruhezeit muss dem Fahrpersonal künftig eine „geeignete Schlafmöglichkeit“ zur Verfügung gestellt werden.

    Mit der Neuregelung folgt Deutschland dem Beispiel von Belgien und Frankreich, die das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit von 45 Stunden im Lkw schon seit längerem verbieten. (jt/ag)


    Quelle: http://www.verkehrsrundschau.de/woch...romSearch=true

  • Der ungarische Verband der Transporteure #MKFE sieht mit dem neuen #Fahrpersonalgesetz die eignen Felle davonschwimmen. Die Arbeitsplätze ungarischer Lkw-Fahrer seien bedroht.

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    Ungarischer Verband MKFE protestiert Fahrpersonalgesetz kostet Arbeitsstellen.

    Der größte ungarische Verband im Transportgewerbe MKFE protestiert gegen die am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Änderung im deutschen Fahrpersonalgesetz.

    Laut dem neuen Fahrpersonalgesetz muss dem Fahrer eine "geeignete Schlafmöglichkeit" zur Verfügung gestellt werden, damit die regelmäßige
    Wochenruhezeit anerkannt wird. Das wiederum kommt einem Verbot gleich, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen.

    Quelle: http://www.eurotransport.de/news/ungarisch…en-8988212.html

  • Wochenruhezeit in Lkw: Bußgeld bis 1500 Euro droht

    Wer trotz des neuen Verbots die regelmäßige Wochenzeit im oder am Lkw verbringt, muss mit hohen Strafen rechnen. 500 Euro pro Verstoß zahlen Fahrer, Unternehmern droht ein 1500-Euro-Bußgeld.

    Köln. Wer trotz des neuen Verbots die regelmäßige Wochenzeit im oder am Lkw verbringt, muss ab sofort mit richtig teuren Strafen rechnen. Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt der VerkehrsRundschau mitteilte, hat die für Anpassungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen neuen Tatbestand erstellt. Demzufolge muss der Fahrer 500 Euro und der Unternehmer 1500 Euro zahlen, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird. Neben dem BAG kontrollieren dies Polizei und Zoll.

    „Zwar haben diese Beträge bisher noch keinen Eingang in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gefunden und es ist insoweit auch noch mit Anpassungen zu rechnen“, sagte ein BAG-Sprecher auf Anfrage. Bis eine abschließende Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und eine förmliche Anpassung des Bußgeldkatalogs erfolgt seien, orientiere sich die Ahndungspraxis seiner Behörde aber an diesen Bußgeldsätzen. „Die Beträge gehen von vorsätzlicher Begehungsweise und gewöhnlichen Tatumständen aus“, erklärte er. Die Höhe sei mit Blick auf die Beispiele in Belgien und Frankreich bewusst gewählt worden, um Autobahn-Nomaden abzuschrecken.

    Verbot seit einer Woche in Kraft

    Seit 25. Mai stellt eine Gesetzesänderung klar, dass sowohl einem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht wird. Bisher hatten Transport- und Speditionsverbände damit gerechnet, dass bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 60 Euro beziehungsweise 180 Euro pro Stunde droht. Neben den saftigen Bußgeldern müssen die Betroffenen damit rechnen, dass das BAG die Weiterfahrt untersagt, bis die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit vollständig an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit nachgeholt wurde. (ag)

    Wochenruhezeit in Lkw: Bußgeld bis 1500 Euro droht

    Wer trotz des neuen Verbots die regelmäßige Wochenzeit im oder am Lkw verbringt, muss mit hohen Strafen rechnen. 500 Euro pro Verstoß zahlen Fahrer, Unternehmern droht ein 1500-Euro-Bußgeld.

    quelle: http://www.verkehrsrundschau.de/wochenruhezeit…ht-1957474.html

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  • wie ist das dann in Österreich?

    die werden dann alle in A, CZ usw ihr Wochenende verbringen und unser Parkplätze zusch..... zuparken hab ich gemeint

    Österreich:?::?::?:vielleicht ziehen die mit, ist ja eine gute Geldquelle.money6[1].gif

    Das neue Gesetz ist vermutlich in 2 Jahren überholt:!:

    Hier die heute bekanntgegebene Kurzform der Straßeninitiative aus Brüssel.

    EU-Kommission teilt mit:

    1) Kabotage fünf Tage ohne Limit in einem Land und BKF Gehalt in dem Land.:thumbup:

    2) Grenzüberschreitend nur 3 Tage ohne Entsendung (die ja für uns nicht mehr gelten soll laut EuGh)

    3) Die rWRZ entweder am Wohnort oder Hotel.^^

    4) Bei Rest-Lenkzeit darf BKF bis nach Hause fahren, um eine Übernachtung zu vermeiden.:thumbup:

    5) Die BKF (z.B. aus MOE) müssen nach drei Wochen an LKW-Standort oder Lebensmittelpunkt zurückkehren.:thumbup:

    6) Innerhalb von 4 Wochen können BKF 2 x eine verkürzte WRZ unterwegs nehmen, mit Ausgleich zu Hause.

    7) Die Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006 bleiben bestehen.

    Quelle: Brummi Online com. [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/29374317fl.jpg]

  • Truckerfestival in Harme abgebrochen

    Truckerfestival in Harme nach Orga-Pannen vorzeitig abgebrochen.

    Eine katastrophale Planung, nicht eingehaltene Absprachen und unbezahlte Rechnungen führten am Samstagabend zu dieser Entscheidung, sagen der Sicherdienst und die Autohof Bakum GmbH übereinstimmend. Ursprünglich hätte Gunter Gabriel am Sonntag auf dem Gelände ein Konzert zu seinem 75. Geburtstag geben sollen.

    quelle: http://m.oldenburgische-volkszeitung.de/index.php?swit…bile&news=11870

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  • Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

    Ruhezeit am falschen Ort kostet Geld und Zeit:!:


    08. Juni 2017 Bundesamt für Güterverkehr lkw-abendrot.jpg

    Am 25. Mai 2017 ist die Änderung des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) in Kraft getreten. Seitdem ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45-Stunden-Ruhezeit) im Fahrzeug oder an einem Ort verbringen, an dem keine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist. Darauf weist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hin. Fahrer und Unternehmer müssen mit einem Bußgeld rechnen - Erstere mit bis zu 60 Euro pro falsch verbrachter Stunde, Letztere bis mit bis zu 180 Euro pro Stunde. money6[1].gif Außerdem kann die Weiterfahrt gestoppt werden, =O bis die wöchentliche Ruhezeit an einem geeigneten Ort nachgeholt wurde.:!:

    Was genau eine geeignete Schlafmöglichkeit ist, :/ definiert das Gesetz nicht.:thumbdown: Es sei aber davon auszugehen, dass Hotels und Pensionen diese Voraussetzung erfüllten, so das BAG.?(

    Mit dieser Änderung des FPersG passt Deutschland seine Regelungen an die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr an.

  • Lkw-Fahrer vom eigenen Sattelzug zu Tode gedrückt

    Stand: 11.07.2017

    Baden-Baden (dpa/lsw) - Ein Lastwagenfahrer ist bei Baden-Baden von seinem eigenen Sattelzug zu Tode gedrückt worden. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann am Dienstagmorgen den 40-Tonner auf der Tank- und Rastanlage der A5 rangieren wollen. Er öffnete auf dem engen leicht abschüssigen Parkplatz die Fahrertür, um sich beim Einparken einen Überblick zu verschaffen. Der mit Fahrzeugteilen beladene Lastwagen geriet dabei offenbar ins Rollen und klemmte den Fahrer zwischen Führerhaus und einem daneben geparkten Lkw ein. Für den aus Osteuropa stammenden Berufskraftfahrer kam jede Hilfe zu spät. Die Beamten der Verkehrspolizeidirektion Baden-Baden haben die Ermittlungen übernommen.

    quelle: https://www.welt.de/regionales/bad…book.shared.web

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • In der Rasthof-Einfahrt |

    Transporter rast in
    Lkw – Fahrer tot!

    2,w=993,q=high,c=0_bild.jpg

    Der Fiat-Transporter war nahezu ungebremst in den stehenden Lkw gerast Foto: Polizei

    Querfurt (Sachsen-Anhalt) – Todesfalle überfüllter Autobahn-Rastplatz: Ein Transporter raste nachts auf einen in der Zufahrt stehenden Truck. Der

    Fahrer (23) hatte keine Überlebenschance...

    Immer mehr Lkw verstopfen unsere Autobahnen. Immer mehr Trucker sind folglich auch gezwungen, ihre Ruhezeiten einzuhalten. Und für die gibt es einfach nicht genügend Rasthöfe.

    Nach schweren Unfällen in den vergangenen Wochen auf A4- und A14-Parkplätzen in Sachsen, krachte es nun auf der A38 in Sachsen-Anhalt.

    quelle: http://www.bild.de/regional/leipz…10740.bild.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

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  • In der Rasthof-Einfahrt |

    Transporter rast in
    Lkw – Fahrer tot!

    Der Fiat-Transporter war nahezu ungebremst in den stehenden Lkw gerast Foto: Polizei

    Immer mehr Lkw verstopfen unsere Autobahnen. Immer mehr Trucker sind folglich auch gezwungen, ihre Ruhezeiten einzuhalten. Und für die gibt es einfach nicht genügend Rasthöfe.

    Erst vor zwei Wochen ein ähnlicher Unfall

    Wegen Überfüllung des Rastplatzes hatten Lkw bis fast auf die Autobahn zurück geparkt:!:

    Der Unfall passierte wenige Meter nach der Einfahrt.:( 

    Er war vermutlich müde, wollte nach der langen Fahrt nur noch schlafen und fand beinahe in den Tod. Bei der Einfahrt in den A14-Rasthof „Hansens Holz“ (kurz vorm Dreieck Nossen) rammte ein Lkw-Fahrer mit seinem Sattelschlepper in einen parkenden Truck...

    2.bild.jpg

    Statt nur in dafür vorgesehenen Flächen standen Lkw auch in der Zufahrt. Der Parkstau reichte fast bis auf die Autobahn zurück.:thumbdown:

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    Dies erkannte der polnische Trucker offenbar zu spät. Er rammte mit der Fahrerseite seiner Zugmaschine ins Heck des hintersten Lkw.

    Die Kabine wurde zertrümmert, das Lenkrad brach. Airbags drückten den Mann in seinen Sitz. Das rettete ihm vermutlich das Leben.

    Schwer verletzt und bewusstlos blieb der Trucker eingequetscht in dem Wrack sitzen. Die Feuerwehr musste mit schwerem Gerät die Trümmer aufspreizen und zerschneiden, um den Mann zu bergen.

    Quelle: http://www.bild.de/regional/dresd…90558.bild.html

  • Nach Unfall mit vier Toten auf der A 6

    Lkw-Fahrer muss ins Gefängnis

    HERSBRUCK – Im Mai vergangenen Jahres ist ein Sattelschlepper am Ende eines Staus auf der A 6 bei Feucht fast ungebremst auf ein Stauende aufgefahren. Dabei wurde der Dacia einer fünfköpfigen Familie aus Baden-Württemberg unter einen vor dem Pkw stehenden Lkw geschoben. Die 30-Jährige Mutter und ihre drei Kinder (zwei Mädchen im Alter von fünf Jahren und neun Monaten und ein zweieinhalbjähriger Junge) starben, der 34-jährige Vater überlebte mit schwersten Verletzungen. Jetzt hat das Amtsgericht Hersbruck den Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

    Mehrere Sekunden lang war der 46-jährige Fahrer damals abgelenkt und achtete nicht auf das, was vor ihm auf der Fahrbahn geschah. Eine 16-jährige Zeugin schilderte, dass der Mann Blickkontakt zu ihr suchte, als ihr Kleinbus auf der linken Spur auf gleicher Höhe mit dem Lkw war. Der 46-Jährige schaute zu der blonden Jugendlichen hinüber während sein Lkw mit 89 Stundenkilometern in einem Bereich vor einer damaligen Baustelle auf der A 6 unterwegs war.

    Fünf Sekunden Blickkontakt

    Dort hatte sich auf der rechten Spur ein Stau gebildet, der für den Fahrer bereits aus einem Kilometer Entfernung zu sehen war. Trotzdem fuhr der Mann weiter, ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren und schaute nach dem jungen Mädchen in dem neben ihm fahrenden Bus. Die Jugendliche schilderte dem Gericht, dass der Blickkontakt etwa fünf Sekunden gedauert habe. Unmittelbar darauf krachte es, der Laster des 46-jährigen schob den Dacia unter einen davor stehenden bulgarischen Lkw, dieser wiederum wurde auf einen polnischen und der wieder auf einen rumänischen Lastwagen gedrückt.

    Automatisches Bremssystem ausgetrickst

    Das furchtbare Unglück geschah, obwohl der Lastwagen des Verurteilten mit einem automatischen Bremssystem ausgestattet war. Eigentlich sollen diese Systeme solche verheerenden Auffahrunfälle verhindern. Deshalb standen die Ermittler zunächst vor einem Rätsel, warum der 40-Tonner-Scania nicht automatisch am Stauende abgebremst wurde. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten aus diesem Grund zunächst vor, das Bremssystem komplett ausgeschaltet zu haben. Dem war jedoch nicht so, klärte der Sachverständige Herbert Huber das Gericht auf. Das System funktioniert in drei Stufen: Zunächst gibt es einen Warnton, wenn der Laster sich einem Hindernis nähert, dann bremst es leicht ab, und in der dritten Stufe geht es in die Vollbremsung. Wenn der Fahrer beim Warnton das Bremspedal betätigt, wird das System deaktiviert, damit der Lenker des Lkw nun von sich aus aktiv werden kann.

    Das geschah im vergangenen Mai so auf der A 6, hielt Richter Andre Gläßl fest, allerdings hat der Lkw-Fahrer sein System ignoriert und weiter nach links geschaut „Sie haben zu einem 16-jährien Mädchen hinübergesehen und dann zu spät und falsch reagiert, das ist ein besonders hohes Maß an grober Fahrlässigkeit“, fasste Glässl zusammen.

    https://n-land.de/news/feucht/lkw-fahrer-muss-ins-gefaengnis

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  • Himmelkron: Paulaner – Bier auf der A9 verteilt

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    A9 / HIMMELKRON. Heute Morgen (04.08.2017) ereignete sich auf der A9 in Fahrtrichtung Berlin ein LKW Unfall. Der Sattelzug verlor die komplette Bierladung. Derzeit ist die Autobahn in Fahrtrichtung Berlin komplett gesperrt, da die Ladung über die komplette Fahrbahn verteilt ist. Die Reinigung wird noch andauern.

    Einen Großteil seiner Ladung, die aus 1240 Kästen Bier bestand, verteilte ein 41-jähriger Ukrainer auf der Autobahn. Am Freitagmorgen fuhr der Fahrer mit seinem in Polen zugelassenen Sattelzug an der Einfahrt Bad Berneck/Himmelkron auf die Autobahn in Richtung Berlin ein. Im Kurvenbereich gerieten die völlig ungesicherten Bierkästen auf der Ladefläche ins Rutschen, durchbrachen das linke Schiebeverdeck und verteilten sich auf allen drei Fahrstreifen.

    Drei nachfolgende Fahrzeuge konnten den Scherben nicht mehr ausweichen und wurden leicht beschädigt. Darunter auch eine Familie mit Kindern. Alle Beteiligten blieben unverletzt, der Gesamtschaden beträgt etwa 60.000 Euro. Mehrere Feuerwehren aus dem Raum Himmelkron und das THW aus Kulmbach und Bayreuth reinigten die Fahrbahn und sicherten die Unfallstelle ab.

    Bis der beschädigte Auflieger geborgen werden konnte, musste die Autobahn mehrmals komplett gesperrt werden. Es bildete sich ein Stau von bis zu fünf Kilometern in Richtung Norden. Der Ukrainer musste noch vor Ort ein Bußgeld bezahlen. Auch im Laufe des Nachmittags löste sich der Stau nicht auf, der Verkehr bündelte sich mit dem Rückstau aus dem Baustellenbereich.

    quelle: http://reporter-24.com/2017/08/himmel…er-a9-verteilt/

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  • Nicht gesichert: Vier Tonnen schwere Baggerschaufel fliegt von LKW

    Glimpflich ausgegangen ist ein Unfall am Donnerstagvormittag auf der A 5, als ein LKW eine vier Tonnen schwere Baggerschaufel verloren hat.

    Um 9.45 Uhr befuhr ein Lkw-Fahrer die A 5 und verließ sie an der Ausfahrt Weil am Rhein/Friedlingen. Auf der Ladefläche des Lkws lag eine vier Tonnen schwere Baggerschaufel, die nach Sachlage ungesichert war. Unmittelbar vor der Zufahrt zur B 532 rutschte das tonnenschwere Arbeitsgerät von der Ladefläche und flog auf die Fahrbahn. Glücklicherweise befand sich gerade niemand in unmittelbarer Nähe der ansonsten stark befahrenen Autobahnzufahrt bzw. -ausfahrt. Die Fahrbahn wurde durch den Aufprall beschädigt und muss wohl ausgebessert werden. Die Baggerschaufel wurde mittels eines Spezialkranes von der Fahrbahn entfernt und auf den Lkw aufgeladen. Dazu musste ein Fahrstreifen in Richtung B 532 für zwei Stunden komplett und beide Fahrstreifen für etwa 30 Minuten gesperrt werden. Infolgedessen kam es zu Verkehrsbehinderungen und Staus, weshalb Polizeibeamte den Verkehr regelten.

    Text- und Bildquelle: Polizeipräsidium Freiburg

    quelle: http://www.retter.tv/de/polizei.htm…&ereignis=41233

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  • Faire Mobilität:!:x1.jpg

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    Immer mehr Menschen aus Mittel- und Osteuropa arbeiten im europäischen Transportsektor. „Faire Mobilität“ verstärkt in der zweiten Jahreshälfte 2017 die Information und Beratung von LKW-Fahrern aus Mittel- und Osteuropa in einem halbjährigen Schwerpunktprojekt. Ziel ist es, die genannten Entwicklungen stärker und fundierter zu begleiten und aufzuarbeiten, um „Gute Arbeit“ im Transportsektor aktiv zu fördern. :thumbup:

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    Die Berater von Faire Mobilität erläutern ausländischen Fahrern ihre Rechte. Foto: Faire Mobilität



    Lastwagenfahrer aus Osteuropa kennen oft ihre Rechte nicht. Das vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium finanzierte DGB-Projekt Faire Mobilität klärt sie in ihren Muttersprachen auf. Am Wochenende waren Michael Wahl und seine Mitstreiter an den Raststätten Wetterau und Taunusblick unterwegs. Rund 100 Fahrer haben sie erreicht.

    http://www.faire-mobilitaet.de/++co++c23c8dde…4b-525400e5a74a

  • Faire Mobilität:!:Fortsetzung

    00000668[1].gif Auch wenn die Fahrer ihre Rechte kennen, werden wenige den Mut aufbringen und bereit sein, bei ihrem Arbeitgeber diese einzufordern.?(

    Solange in diesen Ländern auf jede frei werdende Stelle zwei Fahrer warten, wird sich die Situation für die Ostkollegen nicht so schnell ändern:!:

    Ein Beispiel aus Österreich: Bei Quehenberger haben Tschechen höhere Löhne gefordert, zuerst sogar erhalten, aber mittlerweile werden bei dieser Firma die Fahrzeuge mit rumänischer Kennzeichen immer mehr.:/

    Hier am Rastplatz Meggenhofen an der Innkreisautobahn/O.Ö. Quehenberger 1.jpg wo sie jetzt aufgrund der Kontrollen der Deutschen (45 Std. Wochenruhezeit im LKW), ihre 45 Std. Ruhezeit jetzt in Österreich absolvieren, denn Österreich ahndet dieses Vergehen noch nicht.:thumbdown:

    Hier im Lande wird gegen Lohndumping wenig bis fast gar nichts unternommen:!:


  • Bayern braucht ein Überholverbot für Lastwagen

    Lastwagen sind ein Risikofaktor im Straßenverkehr. Das bayerische Innenministerium will mit stärkeren Kontrollen gegenwirken. Doch die reichen nicht aus. Von Andrea Kümpfbeck

    Stärkere Lastwagen-Kontrollen sind ein guter Ansatz im Kampf gegen die steigenden Unfallzahlen. Schließlich waren Lkw im vergangenen Jahr an fast 4500 zum Teil schweren Unfällen auf Bayerns Straßen beteiligt – an einem Drittel davon als Unfallverursacher.

    Wer häufig auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs ist, kommt immer wieder in dieselbe gefährliche Situation: Dann nämlich, wenn der Lastwagen vor einem plötzlich auf die Überholspur zieht, um einen anderen Lkw zu überholen. Diese Elefantenrennen sind es, die für alle Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko bergen – oder Staus auslösen.

    Besonders, wenn Lastwagen an Steigungen überholen und die nachfolgenden Autos dadurch ausbremsen. Denn meist sind sie ohnehin nur fünf Stundenkilometer schneller als die anderen Lkw – und blockieren dadurch minutenlang die Überholspur. Daher reichen die vom Innenminister angekündigten Kontrollen nicht aus. Viel wichtiger ist ein generelles Lkw-Überholverbot. Das würde nicht nur die Sicherheit erhöhen – sondern auch die Nerven vieler Autofahrer schonen.

    quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Bayern-…id42462186.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • ......würde dieser Artikel von Flüchtlingen und dergleichen handeln und wäre
    er genau in dieser Art verfasst, dann würde er sofort verrissen werden und der Verfasser käme sowieso selbstredend aus dem rechten Eck !!!!!!
    Was tut man nicht alles um die armen, überstrapazierten Nerven der Pkw Lenker zu entlasten.....X(X(

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