Fünf Fragen, deren Beantwortung mich wieder ruhig schlafen lassen würden!

  • Hallo alle zusammen!

    Ich habe meinen C + E FS, 2005 gemacht, nur für den Fall, dass ich ihn einmal beruflich brauche. Da ich nun mehrere Monate arbeitslos wahr, habe ich mich wieder auf meinen LKW Führerschein besonnen und habe zu fahren begonnen (nun seit 2 Monaten). (Werksverkehr, Österreich-Deutschland-Österreich)
    Nun zu meiner Frage bezüglich der Lenkzeit:
    Ich fahre 4,5 h mache danach 45 min Pause, fahre wieder 4,5 h und mache danach wieder 45 min Pause und fahre anschließend, falls notwendig 2x in der Woche noch 1 h und mache dann meine 11 h Ruhezeit. ...soweit so gut.
    Wenn ich nun aber innerhalb der erste 4,5 h meine Pause in 15 + 30 min aufteile und sagen wir noch 1,5h Fahrzeitguthaben besitze, springt nach Ablauf der 30 min Pause der digitale Tachograph auf 00:00 Fahrzeit um und er beginnt eine neu 4,5 h Fahrzeitperiode.
    Kann ich nun nach Ablauf der zweiten Fahrzeitperiode und nach Einhaltung der zweiten 45 min Fahrpause mein Fahrzeitguthaben von 1,5 h plus der Einen Stunde (2x Wo/10h) dazu anhängen?

    Beispiel:
    Lenkzeit 2h
    Pause 15min
    Lenkzeit 1h
    Pause 30min
    1,5h Fahrzeitguthaben
    Lenkzeit 4,5h
    Pause 45min

    nun noch 2,5 h (FZ Guthaben + 1 Stunde) fahren ja oder nein?

    2. Frage: Wenn ich meine Ruhezeit 3x in der Woche auf 9 h verkürze, muss ich das jetzt seit 2007 in den folge Wochen nicht mehr ausgleichen?

    3. Frage:
    Mein digitaler Tachograph springt sobald das Fahrzeug steht (Ampel, Stoppschild, Ladetätigkeit, Stau, usw...) auf Lenkzeitunterbrechung (Hammer) um. Er rechnet diese Stopps nicht zur Lenkzeit. Geht das bei einer Polizeikontrolle durch oder rechnen die dann wieder anders und zählen alles was unter, sagen wir, 5 min Lenkzeitunterbrechung ist zur Fahrzeit?

    4. Frage:
    Darf ich einen 10 Liter Kanister Ad Blue in der Fahrerkabine mit führen?

    5. Frage:
    Geschwindigkeitstoleranzen auf Land,- Bundes,- Schnellstraße und Autobahn.

    Ich hoffe, dass mir als Neuling irgendjemand in diesem Forum meine Fragen beantworten kann.
    Mit bestem Dank im Voraus,
    Dansky :stars:

  • AdBlue darfst auf keinen fall in der kabine mitführen, es muss auch ein geprüfter kanister sein, beim verschütten solltest dir auf jeden fall die hände gut waschen.
    zur frage 3: wenn der tache es nicht als lenkzeit rechnet kann der polizist es auch nicht als lenkzeit rechnen, wie wüstest den sonst deine lenkzeit

    zur frage 2 ausgleich musst nicht aber vorsicht beim verkürzen, wegen der 24 stunden !!!!

    zur frage 5 gibt es keine, kann er aber muss er nicht

    ob du noch fahren darfst oder nicht hängt von der einsatzzeit ab, max 15 stunden plus 9 ruhepause ergibt 24, du musst auf die 24 stunden achten.
    bei 16 stunden einsatzzeit bringst in den 24 stunden keine 9 stündige ruhepause zusammen, soweit alles klar?

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Hallo,

    zum Thema Lenkzeiten, sobald Du 45 min Pause hast ( 45 oder 15+30 ) beginnt eine neue Schicht !!!!!
    Egal ob Du nun erst 2 Std Fahrzeit hast oder bereits 4,5 Std !!!!!
    Dieses "Lenkzeitguthaben" wie Dues nennst kannst Du nur durch eine Nochmalige Pause von 45 oder 15+30 min nutzen !!!
    Aber achtung diese nochmalige Pause ( bei 10 Std FZ somit 3x45 min ) treiben Deine Einsatzzeiten in die Höhe !!!!

    Und wie Charly schon schreibt ist die 24 Std regelung zu beachten !!!
    In diese Falle tappen sehr viele und das wissen auch unsere Freunde !!!!!!!!!!!!! :mauer: :mauer: :mauer:

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Danke für Eure Antworten Jungs!

    ...aha! Okay, das heißt nach Ablauf der zweiten Schicht (egal ob 2h oder 4,5h), 45min Pause, dann meine zehnte Stunde, dann nochmals 45min Pause und erst dann darf ich mein "Lenkzeitguthaben" aus der ersten oder zweiten Schicht fahren, wenn dazu noch genügend Zeit übrig bleibt, damit sich meine tägliche Ruhezeit innerhalb der 24h ausgeht. ...habe ich das jetzt richtig verstanden?
    Ich darf also nicht mein Lenkzeitguthaben an die zehnte Stunde nahtlos anhängen, sondern muss vorher nochmal 45min pausieren?

    ...was ist jetzt aber wenn ich auf die zehnte Stunde pfeife und nach den 45min Pause der 2. Schicht mein "Lenkzeitguthaben" von sagen wir 1,5 h antrete? ...wäre das korrekt???

    Bitte versteht mich nicht falsch, aber ich darf 9h fahren und die Zeit kann doch nicht einfach so verpuffen, nur weil mir ein tachograph auf 00:00 hüpft. 1 oder 2 Schicht hin oder her. Weil dann bleibe ich sicher kein 15 oder 30 min früher mehr stehen nur weil mir ein guter Rastplatz ins Auge gesprungen ist, sondern fahre knallhart 4,5h.

    Zu den 24 Stunden bzw. der Einsatzzeit:

    ob du noch fahren darfst oder nicht hängt von der einsatzzeit ab, max 15 stunden plus 9 ruhepause ergibt 24, du musst auf die 24 stunden achten.
    bei 16 stunden einsatzzeit bringst in den 24 stunden keine 9 stündige ruhepause zusammen, soweit alles klar?

    ok, soweit klar aber wann fangen die 24 Stunden an? Ist der Beginn meiner Einsatzzeit, nachdem ich das erste mal den LKW starte,
    oder ab dem Zeitpunkt wo ich meine Stichkarte in der Firma stecke?

    Dankbar für jede Antwort und mit freundlichen Grüßen,
    Dansky

  • ...was ist jetzt aber wenn ich auf die zehnte Stunde pfeife und nach den 45min Pause der 2. Schicht mein "Lenkzeitguthaben" von sagen wir 1,5 h antrete? ...wäre das korrekt???

    Ja das ist korrekt!!!

    Beispiel:

    4 h Fahrzeit

    45 min Pause

    3 h Fahrzeit

    45 min Pause

    3 h Fahrzeit

    mind. 9 h Pause

    Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

  • die einsatzzeit beginnt beim esten mal wenn du anfängst, sagen wir 6 uhr von da dann musst bis zum nächsten tag,6 uhr min 9 stunden ruhezeit haben
    6:00-21:00 = 15 stunden + 9 stunden = 24
    wenn du jetzt zb 6:00 - 22:00 arbeitest sind es 16 stunden, dann hast bis 6:00 nur 8 stunden innerhalb der 24 stunden, auch wenn du 11 stunden dann stehen bleibst.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Die 24h-Regelung ist sowieso totaler Schwachsinn..
    Wenn ich jetzt zB. Freitags schon vorlade für die Folgewoche zB. nach Schweden.
    Dann machen wir es in der Firma immer so:
    Abfahrt Sonntag um 22 Uhr bis Mitterteich.Dort dann schlafen von 2 Uhr nachts bis 11 Uhr vormittags, gemütlich Kaffee und dann gehts die restlichen 6h weiter nach Rostock um gemütlich die Fähre um 23 Uhr zu erwischen.Um 5 Uhr früh fährst dann in Trelleborg an Land und beginnst mit deinen Abladern quer durchs Land.
    Ginge ich jetzt pedantisch nach der 24h-Regelung, hätte ich die ganze Woche Nachtschicht, da ja Arbeitsbeginn Sonntag um 22 Uhr war.

    Oder anderes Bsp. zwecks der sinnlosen Einsatzzeit..
    Beginn Montag um 2 Uhr früh auf den Weg in die Schweiz.
    Vormittags erwischt einen die Müdigkeit, und man kann nicht mal für ne Stunde auf die Seite fahren und schlafen, da sonst die Einsatzzeit womöglich zu kurz wird.
    Aber hey...ich bin ne Gefahr auf der Straße mit 40t-Kampfgewicht weils mir die Augen zudrückt..aber ich habe keine Fahr/Einsatzzeitübertretung.. :vogel:

  • Die 24 std-regelung is wirklich ein schas!! :vogel:

    vorige woche folgende situation:arbeitszeitbeginn 6.30-abladen gefahren dann ein gussteil mit 38 tonnen geladen

    soweit nix tragisches-nur ab jetzt fängt der fisch zum stinken an-aufgrund der ferienzeit darf man mit solchen trümmern(nur 2.70 breit-aber halt 61 to gesamt)

    nur zwischen 22.oo und 6.oo fahren!um 14.15 auf pause gestellt-und um 23.15(9 std pause)voll erholt und fit :sironie: aufn weg richtung ö gemacht!

    also hab ich innerhalb 24 std 2x zu arbeiten begonnen-und wennst das bis zum letzten ausreizt könnte man theorethisch12 std fahrzeit aus 24 std rausholen????

    die einser-frage für mich ist-welcher 24 std-zeitraum gilt jetzt??? :autsch:

    Ich hab den digi-mist jetzt seit knapp 2 jahren-aber bei solchen gschichten......... :stars:

    baerli

    Geht eh um nix!!!! :todlach:

    Früher war ich schizophren-jetzt gehts uns wieder gut!!! :D

  • Den 24 Std. Zeitraum von früher gibt es so nicht mehr.

    Nun gilt innerhalb von 24 Std. seit der letzten täglichen Ruhezeit.
    Das bedeutet: beginnst du am Montag um 05:00 Uhr früh zu Fahren und fährst lediglich eine Stunde also bis 06:00 Uhr, danach machst eine Pause von 9 Std. beginnst du um 15:00 Uhr wieder mit einem neuem 24 Std. Zeitraum.

    baerli: das passt genau - kein Problem, die theoretischen 12 Stunden Fahrzeit in 24 Stunden sind dabei unerheblich (Achtung für die Berechnung der Wochenlenkzeit, Doppelwoche udgl. nicht!!!)

    Dansky: AdBlue darfst du in der Fahrerkabine mitnehmen: ABER!!!!
    Ladungssicherung muss auf alle Fälle eingehalten werden (in der Kabine nur sehr schwer möglich).
    AdBlue ist kein Gefahrgut und kann somit wie normale Ladung transportiert werden. http://www.avia.at/hoffelner/produkte/adblue.html

    Einmal editiert, zuletzt von marbin (11. Juli 2010 um 10:41)

  • @ Marbin-mit wochenlenkzeit bzw doppelwoche is schon klar-

    ich hoff nur das der polnische beamte das auch so sieht..... :S

    baerli

    Geht eh um nix!!!! :todlach:

    Früher war ich schizophren-jetzt gehts uns wieder gut!!! :D

  • Hallo Marbin!

    Vielleicht weißt du ja wo ich das mit der 24h Einsatzzeit (klar formuliert) im Internet finde. ...ich brauch das wirklich ausformuliert, sonst glaub i nix mehr. Wenn i zu dem Thema in meiner Firma die anderen Fahrer frag, kriege ich zig verschiedene Versionen aufgetischt.

    ...zu AdBlue meine ich eines der beiden Staufächer unterhalb der Fahrerkabine (natürlich mit Expander festgemacht).

    ...da du das Gesetz vertrittst, könntest du mir vielleicht auch noch sagen, wie das jetzt mit dem Lenkzeitguthaben genau aussieht.
    Kann ich nun das Guthaben nahtlos an die Zehnte Stunde anhängen oder muss ich zwischen zehnter Stunde und Lenkzeitguthaben eine 45min Pause machen???

    :sdanke: ...an alle die mir bis jetzt geantwortet haben!

    Lg, Dansky

  • marbin so wie du es hier schreibst verlangen deine kolegen 350 euro, IN ÖSTERREICH!!!!! nicht im osten!!!!
    denke die sollten sich nicht nur mal einig in der eu sein mit den strafen sondern auch in österreich

    im osten wenn du 2 mal in 24 stunden anfängst bist mit unter 1000 euro nicht mehr dabei

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Naja-ich lass mich mal überraschen??

    Vielleicht wirds ja irgendwann in ferner zukunft eine einheitliche lösung solcher

    probleme geben-allerdings hab ich so den verdacht das ich das in meiner aktiven zeit nicht mehr erleben

    werde.......... :cry: :cry:

    baerli

    Geht eh um nix!!!! :todlach:

    Früher war ich schizophren-jetzt gehts uns wieder gut!!! :D

  • also mir persönlich ist es absolut egal wie sehr die Preise innerhalb Österreich und erst recht innerhalb der EU variieren..die werden sowieso nie alle auf einen Nenner kommen,
    denn sonst würden ja die ganzen **** Ostler um eines ihrer größten Staatseinnahmen umfallen.mit Verkehrssicherheit hat das ganze ohnehin nicht mehr viel zu tun.
    Ich für meinen Teil wäre schon froh, das von der EU mal ein Gesetz rauskommt, das es ALLEN LÄNDERN VORSCHREIBT bei Unstimmigkeiten oder Geldmangel eine Anzeige zu schreiben.Und sollte trotzdem ein Ungar,Pole oder Belgier meinene, er stellt dir den Truck ab bis er seine zB. 600€ Strafe bar bekommen hat, dann gibts mal für den Vollzugsbeamten eine 4stellige "Verwarnung!

    DAS wäre für mich schon absolut genug.Denn wenn ich das Gefühl habe, der Exekutivbeamte will mich hier gnadenlos über den Tisch ziehn (1min Lenkzeitüberschreitung usw.) dann bekommt er kein Geld von mir, muß ne Anzeige schreiben, und mein Anwalt der Rechtsschutzversicherung hat ein wenig Arbeit.
    Und spätestens dann verspreche ich euch, werden sich manche Länder andere Einnahmequellen besorgen (müssen).
    Aber solange ein Belgier zB. 800€ für 15 Minuten Einsatzzeitübertretung verlangen kann, und dir den Lkw-Schlüssel wegnimmt bis er die Kohle hat, und du rechtlich genauso gut dastehst wie ein Illegaler Einwanderer oder ein Terrorist, solange wird sich nichts ändern...

  • Ich versuche mal den Knoten zu entwirren:
    Leider muss ich dazu Gesetzesstellen zitieren, damit ich das auch erklären kann:


    EG-VO 561/2006: Artikel 8

    (2) Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen
    Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Beträgt der Teil der
    täglichen Ruhezeit, die in den 24‐Stunden‐ Zeitraum fällt, mindestens 9 Stunden, jedoch weniger als
    11 Stunden, so ist die fragliche tägliche Ruhezeit als reduzierte tägliche Ruhezeit anzusehen.

    Das bedeutet, dass ich innerhalb der nächsten 24 Stunden seit der letzten (vorangegangenen) täglichen (9/11) oder wöchentlichen Ruhezeit (24/56) eine neue tägliche Ruhezeit (9/11 Std) einhalten muss.
    Sprich: Beginn 06:00 Uhr Fahrzeit bis 08:00 Uhr, danach eine Pause von 9 Std. (3x wö) und ich beginne um 17:00 Uhr neu mit den 24 Std.

    tägliche Lenkzeit:
    EG-VO 561/2006: Artikel 6
    (1) Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch
    höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.

    Man kann kein Guthaben aufbauen, sondern lediglich seine täglichen Grenzen ausreizen, mehr nicht. Man kann an eine 10 - ständige Lenkzeit keine Lenkzeit mehr anhängen!!! 10 Std. ist das Maximum.
    Aber aufpassen auf die Wochenlenkzeit (56 Std.) bzw. Doppelwoche (90Std.).


    EG-VO 561/2006: Artikel 4:
    g) „tägliche Ruhezeit“ den täglichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann
    und der eine „regelmäßige tägliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte tägliche Ruhezeit“ umfasst;
    − „regelmäßige tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden. Diese
    regelmäßige tägliche Ruhezeit kann auch in zwei Teilen genommen werden, wobei der erste
    Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil einen
    ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen muss;
    − „reduzierte tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von mindestens 9 Stunden, aber weniger als
    11 Stunden;

    EG-VO 561/2006: Artikel 8:

    (4) Der Fahrer darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens drei reduzierte tägliche
    Ruhezeiten einlegen.

    Das bedeutet, wie schon so oft erwähnt, dass du zwischen der wöchentlichen Ruhzeiten (welche nicht am Wochenende genommen werden muss, sondern lediglich dem vorgeschriebenem Zeitraum entsprechen muss) die tägliche Ruhezeit auf 9 Std. verkürzen darfst, ohne einen Ausgleich dafür machen zu müssen.
    Anders bei der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit (mind. 24 Std.), die auf 45 Stunden fehlende Zeit in den nächsten 3 Wochen nachgeholt werden muss.


    Ich möchte hier anmerken, dass dies die korrekte juristische Auslegung ist. Leider ist im EG-VO Raum nicht immer diese Auslegung bekannt, in Österreich ist es in dieser Beziehung leicht, Anzeigen lasse und Einspruch erheben, im ehemaligen Ostblock wird es schon schwieriger.
    Aber das bedeutet nicht, dass das Gesetz dort anders lautet.

    @Pashman: einen 4-stelligen Betrag als Verwarnung benennen finde ich auch stark.

  • Hallo,

    wenn Du Deine Pause von 45 erreicht hast ( 45 oder 15+30 ) dann beginnt eine neue schicht max. 4,5 Std !!!!!

    Du musst also immer mitrechnen wieviel Fahrzeit Dir noch bleibt !!!!

    Z.B. 3 Std FZ ,45 min Pause, 3 Std FZ, 45 min Pause, 3Std Fz ( bis 9 Std gesamt ) 4 Std FZ bis 10 Std gesamt !!!!


    Also immer merken oder aufschreiben wieviel Du schon gefahren bist !!!!!

    Wie gesagt sobald Du 45 min Pause hast ( in einem stück oder aufgeteilt ) ist Die erste schicht beendet
    und es beginnt eine neue !!!!!

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • marbin das von pashi findest stark, aber das dich die abstellen bis du bar zahlst, auch wenn du im recht bist, und du dann keinen einspruch mehr machen kannst, den eine bezahlte strafe ist ein schuldeingeständnis, findest nicht stark?

    wie so kann ein polizist dann straffrei ausgehen wenn er sich nicht ans gesetz hält? wenn der narrenfreiheit hat wird sich auch nichts ändern.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!