unsere lenk- und ruhezeitvorschläge

  • viele kollegen haben riesenprobleme mit den aktuellen vorschriften, die völlig starr und realitätsfremd sind und von leuten gemacht wurden, die offensichtlich keine ahnung vom transportgewerbe haben

    wir könnten ja mal versuchen hier ein paar ernst gemeinte vorschläge zu machen, mit denen wir uns leichter arrangieren könnten und die dem thema arbeitnehmerschutz schon ein bisserl näher kommen

    Ich fang mal an:

    was haltet ihr davon, wenn man 2,3 mal die woche bis zu 5 std durchgehend fahren darf, dafür aber dann mindestens eine stunde die fahrzeit unterbrechen muß?

    begründung:
    sei es parkplatzsuche oder ein kurzer stau zwischen start und lieblingsraststätte, manchmal braucht man einfach ein paar minuterl mehr damit einen die fähre nicht vor der nase wegfährt oder die kundschaft zusperrt etc

    ich kann ja nur aus meinen erfahrungen aus dem fernverkehr sprechen, bin mal gespannt, was ihr so für ideen und meinungen habt, bin mir sicher, wir können das besser als die bürokraten aus brüssel

    liebe grüsse

  • im grunde wäre ich dafür, nur bringen tuts nichts
    zb wenn du nach 9 bzw 10 stunden lenkzeit abstellen musst, dich neben einen kühlerstellen musst, da kein anderer parkplatz mehr frei ist, und du hättest noch 30 min bis nachhause,
    dort schäfst du sicher besser und bist auch ausgeruht, neben den kühler machst eh keine auge zu, ausser du bist es gewohnt,
    aber die lenkzeiten sind ja nicht für die verkehrssicherheit sonder nur da um die lenker abzuzocken, sonnst würden sie dich nicht für 5 min um 300 euro erleichtern (strafsatz von 1.1.2010)
    ausgeruht bist auch nach 11 stunden stehen neben einen kühler nicht, und den nächsten tag fährst mit den faden aug bis wieder deine 9 stunden lenkzeit beisammen hast, dazwischen kannst nicht etwa 2 stunden schlafen, sonnst hast wieder die einsatzzeit überschritten, beispiele genug um zu beweisen das die lenkzeiten keinesfalls für sichere strassen sorgen.
    das sollte man so wie in kanada machen, dort gehts ja auch, und keine übertreibts, da alle lkw via gps ständig kontroliert werden.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • kommt drauf an wo man rumfährt, welchen Polizisten man hat bei da Kontrolle und auf die Argumentation fahrerseitig.
    Hatte es schon des öfteren, das ich mal 15 Minuten mehr auf der Scheibe hatte, um zB. noch zum Autohof in Schlüsselfeld zu kommen.
    Und bis jetzt war das aufgrund meiner Argumentation (getrennte Parkplätze von Plane und Kühler, Preie usw.) noch nie ein Problem.
    Weder bei da BAG, beim Schweizer, beim Belgier, und sogar die Leute der VOSA haben nur genickt und warne freundlich.

  • ja aber muss er nicht, kann dich auch strafen, und das ist seit 1.1.2010 min 300 euro.
    und das ist nur noch abzocke, trägt mit sicherheit nicht zur verkehrssicherheit bei, das ist meine meinung.
    wenn du nur 44 min pause machst ist das ja das gleiche, oder meint jemand im ernst das man wegen einer minute zuwenig nicht verkehrstauglich ist?
    die sonntags fahrer dürfen mit den pkw rund um die uhr fahren, das stört keinen.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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  • was haltet ihr davon, wenn man 2,3 mal die woche bis zu 5 std durchgehend fahren darf, dafür aber dann mindestens eine stunde die fahrzeit unterbrechen muß?


    Servus Bibi :!:

    Ich bin für die 4,5 Std., nur die Toleranzgrenze sollte vielleicht 2 - 3 mal die Woche. bis max. 5 Std. bzw. bis zur Tagesruhezeit 9,5 und 10,5 Std.erweitert werden :!:

    Sei es zum Erreichen eines sicheren Parkplatzes oder Duschgelegenheit, Restaurant, Standort, etc.

    Würde man 5 Std. erlauben, würden die auch wieder überschritten werden :!: oder die Dispo argumentiert du kannst sowiso 5 Std. fahren also fahre noch zur Ladestelle/Abladest. usw.


    mfg hisco :aloa:

  • Hi!!!!

    Ich fahre zwar nicht, aber ich würde sagen die Zeiten so lassen und einfach mehr die Toleranz erhöhen sprich wenn er jetzt statt 4.30 5std. fährt dass mann nicht gleich ein paar Hundert euro hinblättern muss.

    Und vl. einmal in der Woche statt 10st. 11 od. 12!!!!!

    Meine Meinung,
    das Problem ist, da macht man 9std. u. 10std. Fahrzeit -regen sich die Leute auf ist zu wenig!!!!! Endefekt - Tachomanipulation.
    Macht man 15std. jeden Tag als gesetzt passts den manchen Frächter bzw. Fahrer auch nicht!!!!!!!!

    l.g.

    !!Was klappert und pumpert ist der Iveco das Klumpert!!

  • :vogel: :vogel: :vogel:

    Einmal editiert, zuletzt von Pashman (23. Mai 2010 um 00:02)

  • Wenn man die Toleranzen erhöht wird das von den Unternehmern ausgenutzt und der Fahrer MUSS die Toleranzen ausnutzen :(
    Was helfen die besten Gesetze wenn eh net umgesetzt werden!Das beste was uns passieren können hat war der Digitacho,ist zwar sicher blöd wennst eine Stunde bevor du daheim bist abstellen musst aber besser als die von den Disponenten und Unternehmern vorausgesetzte und auch erwartete Manipulationen an der Tachoscheibe!
    Kann mich noch gut erinnern wie ich in Holland in ganzen Tag einsammeln dürfen hab,dann noch warten auf das restliche Sammelgut und dann warst a faule Sau wennst net am nächsten Tag am Vormittag in Wien abgeladen hast,und das war net die Ausnahme sondern die Regel!!

    Die einzige Methode, gesund zu bleiben, besteht darin, das zu essen, was man nicht mag; das zu trinken, was man verabscheut, und das zu tun, was man lieber nicht täte.
    Mark Twain

  • Schliess mich da voll u ganz Spitzi`s Meinung an-finde auch,dass die momentanen Lenkzeiten ausreichen! Mehr Flexibilität wäre wünschenswert-da es Tage mit nur 3-4 Std Lenkzeit gibt,am nächsten Tag könntest dann weit mehr brauchen-aber dem müssen wir uns wohl oder übel fügen! Hab aber läuten gehört,dass angeblich ab 2011 die Minutenreiterei am Digi-Tacho der Vergangenheit angehören soll,sondern über Toleranzgrenzen diskutiert wird! Hab vor 2 Jahren in Ungarn wg. 6 Minuten Überzeit(statt 4h30-um noch entladen zu können) 400Euronen bezahlt! Da hört sich jeder Spass auf....

    :austria: Die Zeit vergeht-nur eins ist bled: dass mit derZeit die Zeit vergeht :idea: !!

  • der tachograph wurde 1835 erfunden und bei der bahn eingesetzt
    1936 wurde der tachograph bei den lkw eingebaut um lenk und ruhe zeiten nachweisen zu können als entlastung für das fahrerpersonal das der fahrer nach weisen kann das er was gearbeitet hat.
    1952 wurde es gesetz das alle lkw und busse einen tachograph eingebaut haben müssen (deutschland)
    im grunde fahren wir immer noch mit der technik, die lkw werden mittels gps von der firma überwacht, das könnte man auch als aufzeichung hernehmen, dann brauchts keine lenkzeit kontrollen mehr, die behörde sieht gleich wo sich jeder lkw befindet, und manipulation wäre somit gänzlich ausgeschlossen.
    auch wäre es mittels gps heute schon möglich, einen geeigneten parkplatz anzusteuern.

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  • ich glaub, mein vorschlag ist da vielleicht ein bisserl anders angekommen, wie ich es gemeint hab: dieses 5 std grenze soll nicht dazu führen, daß die dispo zum hetzen anfängt, daher auch die verlängerte pause danach, (diese pause darf aber dann nicht als die erste viertelstunde von der nächsten fahrzeit gerechnet werden)

    an der gesamtarbeitszeit dieser tage, in denen man 5 std gefahren ist, würde sich ja nix ändern, man hätte nur hin und wieder die chance, nicht 15 min vor seinem ziel (raststätte, kunde, zug, was auch immer) abstellen zu müssen

    das beispiel schlüsselfeld wurde ja schon erwähnt, wenns gut läuft bin ich in 4 std oben, wenn ich pech hab und wieder sämtliche überholverbote aktiviert sind, könnens gern mal 4:45 werden und die dusche von der vorherigen raststätte ist pfuibäh und so verkalkt, daß man sich mit leichten nieseln zufriedengeben muß, da fahr ich gern dran vorbei... ausserdem sind mir die leutchen in schlüfe wesentlich sympathischer

    auf unbekannten freilandstrassen würde das auch wesentlich zur entspannung beitragen, die wenigsten parkgelegenheiten sind da in plänen verzeichnet usw usf, aber das brauch ich euch eh nicht erzählen, ihr kennt das doch selber...

    liebe grüsse

  • das ist auch das was ich gemeint habe,
    nicht so auf minuten rumreiten, sollte ein richtwert sein, dan man aber nicht bis zur letzten sekunde ausreizen soll darf, oft ist es so das wenn du 15 - 30 min anhängst, besser schlaffn kannst aus eben die 15 oder 30 min vorher, denke das das eher zur verkehrssicherheit beitragen würde.
    bei uns wird ja genauer genommen, als wie früher der spruch von den maurern war.

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  • Es ist immer ein für und wieder genau wie der Pashman sagte kommt immer drauf an wie du mit ihnen Redest und wenn du jedesmal 5 min (aufwärts) drüber bist wird das schwer zu erklären sein.

    Weil Ihr wisst das auch in österreich ist 80 erlaubt 90 tolleriert und manche fahren immer noch schneller. und das wär dann auch bei den 15-30 min. mehr! jeder würde es ausreitzen. und bei einer kontrolle sagen ich wollt doch nur heim,rastplatz usw.

    So wies is passt eigendlich eh.

    Holla die Waldfee

  • na ja, das mit den 5 min, wenn einer ganz genau ist nimmt er dir 300 euro ab, das ist minimum seit 1.1.2010
    also es klapt auch bei anderen das man da richtwerte hat, minuten reiten ist nur zum abzocken, dort wo es die richtwerte gibt, wurde noch nie eine lenkzeit überschritten,
    den durch gps wird sofort die firma gestraft, nicht der lenker, wenn es nicht von der dispo ausgegangen ist wird sich die firma von den lenker trennen, nähme ich mal an.
    genau so ist es dort mit den überladen, 1000kg drüber zahlt der chef fast das doppelte was er an der fracht verdient hätte, auch die firma drann und nicht der fahrer,
    bei uns in europa wird als erstes der lenker bestraft

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  • leider hab ich nicht mitbekommen, von welchen richtlinien (wo gibts die und wie sehen die ca aus?) du da schreibst

    in europa hat man jedenfalls oft das gefühl, daß die gesetze (absichtlich?) ziemlich kompilziert sind
    daß man die "last" von 28 tagen rumschleppen muß find ich auch übertrieben und halte das für geschäftemacherei, da muß man ja fast schon ein logbuch mitführen, damit man sich auch rechtfertigen kann, warum man vor 3 wochen am mittwoch um eine viertelstunde überzogen hat... nach tachoscheiben mit abfahrts- und ankunftsort kann man sich ja noch ein bisserl dran erinnern, wo man sich rumgetrieben hat und was ca abgelaufen ist, aber mit dem ausdruck?

    ich kenne viele fahrer, die jahre (oft jahrzehnte) in dem glauben unterwegs waren, sauber zu fahren, bei kontrollen wurde ihnen das auch immer wieder bestätigt aber mit dem neuen tacho haben selbst die die grössten probleme

    liebe grüsse

  • ja leider gibst das nicht in europa
    das ist in australien, ist zwar weit weg, aber im grunde könnte man das ja auch hier so habhaben, dort wird auch nicht übertrieben, da es ja gleich alle daten bei der behörte vorliegen, einige freunde von mir fahren dort, die habe vor einiger zeit fahrer aus deuschland und österreich gesucht.
    und dort klappt das ganz gut.

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  • ich glaube, davon hab ich schonmal was gehört, soll wesentlich etspannter zugehen, aber der weg in die arbeit wär dann schon verdammt weit für mich...

    allein die massen an leuten, die alles hinter sich lassen und aus zentraleuropa flüchten, weil sie sich hier nicht mehr wohl fühlen und/ oder keine zukunft mehr sehen, finde ich erschreckend...

    der eigentliche grund warum ich das thema hier gestartet hab, war weil ich wissen wollte, ob man eine regelung finden kann, mit der sich die fahrer aus den verschiedenen sparten ein bisserl besser arrangieren könnten, hab schon in vielen werkstatt- und autohofgesprächen versucht, das rauszufinden, war aber bis jetzt ziemlich ergebnislos

    meistens gings dann so aus, daß sich einer über die fahrzeiten aufgeregt und mir erklärt hat, wie er sich das wünscht, dann hat sich ein anderer fahrer dazugesellt und sich über dessen vorstellungen beschwert, daß die in seinem job nicht zumutbar wären...

    bis jetzt hab ich nur folgendes rausbekommen: ca 80 - 90% der (hauptsächlich) fernfahrer finden die aktuellen vorschriften wenig beglückend und (durch die minutengenaue abkassiererei) sehr stressfördernd, dabei wird doch überall herumerzählt, daß diese vorschriften den druck von den fahrern nehmen sollen...

    liebe grüsse

  • das ist auch meine meinung, der druck auf die fahrer wird immer grösser, finde es auch schwachsinn, das man das auf minuten genau einhalten muss,
    zb du kennst einen rastplatz, der geht sich in 4,5 stunden aus, 3 km davor ein unfall, stau, jetzt überziehst, super, und bist somit auf die gutmütigkeit von der polizei angewiesen, wenn du ihm nicht so sehr zugesicht stehst zahlst.
    ich denke man muss ja nicht gleich auswandern, wir über nehmen von so vielen anderen gesetze, warum dann nicht mal was vernünftiges.
    genauso ist es mit der länge der lkw, wieso kann man die ladefläche nicht begrenzen, und nimmt den ganzen zug her? ist auch dann wieder auf die kosten der fahrer (topsleeper)
    es gäbe da einiges zu verbessern, in keinen anderen beruf zb wird deine privatsphäre so durchleuchtet wie bei uns,
    in keinen beruf musst alle 5 jahre eine schulung machen sonnst darfst den beruf nicht mehr ausüben.
    man macht sich gedanke, und es freut mich dann zulesen das ich da nicht alleine dastehe.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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  • Highwaycharly:

    Ich weiß ja aus deinen vorangegangenen Postings , dass du mit meinem Berufsstand auf Kriegsfuß stehst, aber:

    Es ist seit dem 01.01.2010 nicht möglich für 5 Minuten Übertretungen 300 Euro zu kassieren (wie du es ausdrückst). Die 30. KFG Novelle sieht vor, dass man bei einem sehr schweren Verstoß eine Mindeststrafe von 300 Euro zu bezahlen hat. Laut der RICHTLINIE 2009/5/EG DER KOMMISSION (Artikel 7) ist eine Überschreitung der 4,5 stündigen Lenkzeit bis zu maximal 30 Minuten ein geringfügiger Verstoß, bei dem keine Mindeststrafe vorgesehen ist.

    http://www.binder9953.at/download/einstufung.pdf


    Nicht in Selbstmitleid verfallen - in vielen Berufen ist eine berufsbegleitende Fortbildung vorgeschrieben:
    Ärzte, Sanitäter, Richter, Rechtsanwälte, Fußballtrainer, Gefahrgutbeauftragten, aber auch Polizeibeamte;

    Ich stimme zu, dass nicht immer ein Berufsverbot mit einer Nichtteilnahme verbunden ist - definitiv weiß ich es bei: Gefahrgutbeauftragten, Fußballtrainern und bei Polizisten (hier nur bedingt, da ein Versäumnis mancher Schulungen nicht direkt zur Entlassung führt, sondern nur zum Abzug vom Außendienst. Zeitgleich wäre aber ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten(in) einzuleiten, da er eine Weisung zum Besuch dieser Schulung nicht beachtet hat und diese kann im strengsten Fall zu einer Entlassung führen.)


    bibi:

    Die Verlängerung der Lenkzeit um 15 Minuten erübrigt sich, da es sowieso möglich ist, die Fahrzeit zu verlängern, um einen Halte- bzw. Zielort zu erreichen.
    siehe diesbezüglich die Leitlinie 1 des Rates: http://www.binder9953.at/download/guidance_1_de.pdf


    § 134 (1b) KFG seit der 30. Novelle:
    Die Verstöße gegen die Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EG) Nr. 3821/85 werden
    anhand des Anhanges III der Richtlinie 2006/22/EG, in der Fassung der Richtlinie 2009/5/EG, ABl.
    Nr. L 29 vom 31. Jänner 2009, S 45, nach ihrer Schwere in drei Kategorien (sehr schwere Verstöße –
    schwere Verstöße – geringfügige Verstöße) aufgeteilt. Die Höhe der Geldstrafe ist nach der Schwere des
    Verstoßes zu bemessen und hat im Falle eines schweren Verstoßes nicht weniger als 200 Euro und im
    Falle eines sehr schweren Verstoßes nicht weniger als 300 Euro zu betragen. Dies gilt auch für Verstöße
    gegen die Artikel 5 bis 8 und 10 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im
    internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), die ebenso nach Maßgabe des
    Anhanges III der Richtlinie 2006/22/EG einzuteilen sind.


    Wenn man die Lenkzeit überschreiten muss (Parkplatzsuche udgl), dann ist es das wichtigste, dass man es dokumentiert!!
    Ein Ausdruck mit dem entsprechenden Vermerk wirkt bei einer Kontrolle Wunder!

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