Abstellen von LKW mit Gefahrgut in Wohnsiedlungen

  • Wie schaut des eigentlich mit dem Abstellen von LKW in Wohnsiedlungen aus. Gibts da nicht was mit Mindestabstand zu Wohnhäuser.
    Ich bild mir ein 200 m Luftlinie kann das sein??

    Was meint Ihr dazu?? :126

    In Boost I Trust

  • Bei Gefahrgut hab ich keine Ahnung, aber bei normaler Beladung Mindestabstand 360° um den Lkw 25m Abstand zu dallen WOHNhäusern.

  • ich hab meinen 2005 verlängern lassen also ist mein stand von 2005, da waren es 100m von einen für überwiegend zu wohnzwecken genutztes gebäude.
    (2010 muss ich wieder verlängern lassen)

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • @ highwaycharly: ?? Es hat noch nie (seit 1992 verfolge ich das ADR) einen Mindestabstand für Gefahrgut-Lkw gegeben.

    Es gibt Überwachungsvorschriften die ab einer gewissen Ladungsmenge vorgeschrieben sind (Code S14 - S 21 und Code 1 der Spalte 19).

    Diese Überwachungsvorschriften sind aber sehr gummimäßig geschrieben, sodass sie nicht zu vollziehen bzw. einzuhalten sind.

    8.4 ADR
    Fahrzeuge, die gefährlichen Güter in den Mengen befördern, die in den besonderen Vorschriften S1 (6) und S14 bis S21 des Kapitels 8.5 für ein bestimmtes Gut gemäß Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 19 angege-ben sind, müssen überwacht werden; ohne Überwachung dürfen sie in einem Lager oder im Werksbe-reich parken, wenn dabei ausreichende Sicherheit gewährleistet ist. Sind solche Parkmöglichkeiten nicht vorhanden, darf das Fahrzeug, nachdem geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, abseits an einem Platz geparkt werden, der den in den nachstehenden Absätzen a), b) oder c) genannten Bedingungen entspricht:
    a) ein Parkplatz, der von einem Beauftragten, der über die Art der Ladung und den Aufenthaltsort des Fahrzeuglenkers unterrichtet sein muss, bewacht wird;
    b) ein öffentlicher oder privater Parkplatz, auf dem für das Fahrzeug wahrscheinlich nicht die Gefahr besteht, durch andere Fahrzeuge beschädigt zu werden; oder
    c) eine abseits von öffentlichen Hauptverkehrswegen und Wohngebieten gelegene geeignete Freifläche, die normalerweise nicht als öffentlicher Durchgangs- oder Versammlungsort dient.
    Die Parkplätze nach Absatz b) dürfen nur benutzt werden, wenn solche nach Absatz a) nicht vorhanden sind; die nach Absatz c) dürfen nur benutzt werden, wenn solche nach Absatz a) und b) fehlen.

    Sonst gibt es nur die normalen Parkvorschriften nämlich die 25 Meter zwischen 22:00 und 05:00 Uhr von Häusern die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen.

    lg

  • nun dann müssn meine unterlagen die ich seit 1982 immer wieder erneuer bekommen habe falsch sein,
    ich kann nur das wieder geben was man mir auf den verschieden kursen gesagt hat, und diese in den unterlagen zum kurs auch drinnen stehen.
    tut mir leid wenn mir in den kursen was falsche beigebracht wurde und ich das so weitergegeben habe, auch wurde mir gesagt das man mit autobus 25 m und normalen kein gefahrgut lkw 50m jetzt von einen wohnhaus weg stehen muss.
    sorry, aber ich wollte hier nichts falsches sagen, ich dachte das das so stimmt

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  • Zitat von "Highwaycharly"

    nun dann müssn meine unterlagen die ich seit 1982 immer wieder erneuer bekommen habe falsch sein,
    ich kann nur das wieder geben was man mir auf den verschieden kursen gesagt hat, und diese in den unterlagen zum kurs auch drinnen stehen.
    tut mir leid wenn mir in den kursen was falsche beigebracht wurde und ich das so weitergegeben habe, auch wurde mir gesagt das man mit autobus 25 m und normalen kein gefahrgut lkw 50m jetzt von einen wohnhaus weg stehen muss.
    sorry, aber ich wollte hier nichts falsches sagen, ich dachte das das so stimmt

    kein Problem - deswegen diskutieren wir ja hier darüber - lasse mich auch gerne eines besseren belehren - kann ja auch nicht alles wissen.

    lg

    PS: wenn du diese Seite in deinem Skriptum findest - wäre es möglich mir die einzuscannen und zu schicken?

  • ja klar
    ich hab sie gestern erst deswegen rausgesucht um eben nichts falsches zu sagen, wollte die erst einscennen und gleich reinstellen, dann dachte ich eben weil da so viel dabei stand es verkürzt wieder zugeben

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  • Ich hab nächstes Wochenende ADR-Kurs--mal sehen was der Kursleiter sagt.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.


  • Nachdem ich ja dieses Wochenende den ADR Kurs mache und die Gscheitheit punkto ADR mit Löffeln fressen darf,kann ich bestätigen was Marbin geschrieben hat.
    Das steht auch so in meinen Lehrunterlagen---9.Auflage/Stand 2009-----SV Büro--Ing.H.Lindl

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  • Hallo
    also mein Lehrer sagt:

    habe vor 5 Monat verlängert,alle Transporte mit Gefahrg. egal welche Menge

    müssen gesichert abgestellt werden sprich in abgesperrtes nicht leicht zugängliches Gelände

    ausnahme zur Ruhepause wobei man sich wenn möglich etwas abseitz stellen sollte

    oder gibt es wieder Bundesland mässig andere Regelung

    (so wie bei manchen anderen Freundlichen) aber was hilfts musst du gugen zu

    lg.Gerhard

  • Servus Tschabuk

    Wenn du bis zu diesem Datum hochscrollst (Montag, 1. Juni 2009, 13:10Von marbin) da hat uns Marbin von der Rennleitung , einige Vorschriften zu diesem Thema gepostet.

    Wenn ich z.B. übers Wochenende den Tankzug mit ADR abstelle und diesen verlasse, dann nur In der Firma oder am Autohof. Bewachte Parkplätze :?: wo findest du die so schnell, und ist der Autohof bewacht :?: kann dir das Personal von diesem, das auch meistens gar nicht beantworten.http://s2b.directupload.net/file/d/2091/2ppwd9b2_gif.htm

    Einmal editiert, zuletzt von hisco (7. März 2010 um 10:22)

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