Ab 01.01.2009 sind neue, zum Teil wesentlich verschärfte Verkehrsbestimmungen in der Slowakei in Kraft getreten. Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:
Tempolimits:
Im Ortsgebiet darf künftig nur mehr 50 km/h (früher 60 km/h) gefahren werden. Auf Stadtautobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h (früher 80 km/h). Das Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen außerhalb des Ortsgebietes bleibt bestehen. Auch die Mindestgeschwindigkeiten wurden zum Teil kräftig angehoben. Auf Stadtautobahn müssen Autofahrer künftig mindestens mit 65 km/h unterwegs sein. Auf den anderen Autobahnabschnitten ist die Mindest-Speed ab Jänner 80 km/h statt 50 Kilometer pro Stunde.
Lichtpflicht:
Die Verwendung von Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht auch tagsüber wurde auf das ganze Jahr ausgedehnt. Früher galt diese Verpflichtung nur während der Wintermonate vom 15.10 bis 15.03. Wer ohne Licht unterwegs ist, riskiert Strafen bis zu EUR 135,-.
Winterreifenpflicht:
Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen müssen ähnlich wie in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Winterreifen unterwegs sein. Als Winterreifen gelten Reifen, die mit M+S oder einer Schneeflocke gekennzeichnet sind (dies gilt auch für Ganzjahresreifen). Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht müssen so wie in Österreich vom 15.11. bis zum 31.03 unabhängig von der Witterung mit Winterreifen unterwegs sein. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu EUR 135,- bestraft.
Verwendung von Mobiltelefonen:
Ab Jänner heißt es für die Verwendung von Handys beim östlichen Nachbarn ebenfalls „Im Auto nie ohne“ (ãMobilkom Austria). Wer ohne Freisprecheinrichtung beim Telefonieren im Fahrzeug erwischt wird, muss eine Strafe von ebenfalls EUR 135,- bezahlen.
Blaulichtsteuer auch in der Slowakei
Auch in der slowakischen Republik wird ab 2009 wie bereits in Österreich eine sogenannte „Blaulichtsteuer“ eingeführt. Bei Verkehrsunfällen muss der Unfallverursacher künftig eine Gebühr von rund EUR 165,- bezahlen. Nur noch bei hohen Sach- und/oder Personenschäden ist der Polizeieinsatz künftig kostenlos.
Überholverbot für LKW:
Ab Jänner gilt auf den Autobahnen und Schnellstrassen in der Slowakei ein generels Überholverbot für Lkw mit einen zulässigen Höchtsgewicht von 3,5 to.
Fußgänger und Radfahrer:
Auch die Fußgänger und Radfahrer werden künftig stärker zur Ordnung gerufen. Fußgänger, die mit dem Handy am Ohr, einem eingeschalteten Walkman oder iPod die Straße überqueren müssen mit einer Strafe von EUR 132,- rechnen.
Radfahrer müssen ab Jänner außerhalb des Ortsgebietes mit Helm unterwegs sein. Im Ortsgebiet gilt die Helmpflicht zusätzlich für Radfahrer unter 15 Jahren. Bei Nichtbeachtung kassiert die Polizei EUR 135,-.(gilt auch für Zebrastreifen)
Fußgänger und Radfahrer müssen künftig bei Dunkelheit oder schlechter Sicht reflektierende Kleidung tragen. Eine Verpflichtung für das Tragen von Warnwesten bei Panne oder Unfall nach österreichischem Vorbild gilt schon seit längerem für Auto- und Motorradlenker.
Diverses:
Sämtliche Radarwarngeräte sind verboten (außer GPS Navis mit Radaranzeige in Form von POIs).
Parken am Bürgersteig ist zukünftig erlaubt, wenn die Restbreite für Fußgänger noch mindestens 1,5 m beträgt.
Geldbußen und Strafen werden kräftig erhöht:
Ab Jänner werden die Geldstrafen bei Verkehrsstrafen kräftig angehoben. Die Obergrenze für Geldbußen liegt künftig bei rund EUR 1.320,-. Wer seine Strafe direkt vor Ort bezahlt, kommt mit maximal EUR 660,- davon. Wenn der Verkehrssünder die Buße vor Ort (Bezahlung ist auch mit Kreditkarte möglich) bezahlt, kann der Führerschein bis zur Bezahlung der Strafe für die Dauer von maximal 15 Tagen einbehalten werden.
Ein Führerscheinentzug ist möglich, wenn ein Kraftfahrer dreimal innerhalb eines Jahres mit einem schweren Verkehrsregelverstoß „erwischt“ wird. Slowakische Lenker können den Führerschein verlieren und zu dem erneuten Besuch der Fahrerschule mit der Führerscheinprüfung verpflichtet werden. Für ausländische Lenker ist ein Fahrverbot in der Slowakei von mindestens drei bis maximal zwölf Monaten möglich.
Einige Beispiele für Strafen:
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Fahren ohne Licht am Tag 135 Euro
Vorfahrtsverletzung, Überfahren eines Stop-Schildes sowie Rotlichtverstoß 66 bis 330 Euro
Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss 230 bis 1.000 Euro
Slowakei als 16. Euro-Staat - Kronen seit 1. Jänner 2009 Geschichte