Abzocke am Geldautomaten
Seit zwei Jahren streiten Verbraucherschützer und Geldinstitute über die
Gebühren, die an Geldautomaten von Fremdbanken kassiert werden. Zwar
ist inzwischen gesetzlich geregelt, dass beim Abheben vor der Buchung
angezeigt werden muss, wie hoch die zu zahlende Gebühr ist, so dass der
Abheber den Vorgang noch abbrechen kann. Einen gesetzlichen Höchstbetrag
gibt es aber nicht. Immerhin haben sich Privatbanken laut
Verbandsangaben selbst eine Obergrenze von 1,95 Euro auferlegt, an die
sich "fast alle Privatbanken halten". Bei den Volks- und
Raiffeisenbanken ist der Abhebe-Obulus von sechs auf unter vier Euro
gesunken. Viele LKW-Fahrer spüren davon wenig. Gerade entlang der
Autobahnen gibt es offenbar reichlich Automaten, bei denen bis zu sieben
Euro abgezockt werden. Da hilft es auch nicht, dass man darauf
hingewiesen wird, denn Trucker sind oft darauf angewiesen, sich ihr
Bargeld unterwegs auf der Autobahn zu holen.
Quelle:
www.trucker.de