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ochriso

Scheibtruchn Fahrer

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Saturday, February 11th 2012, 11:47am

Weils bei einem Traktor zum Beispiel so sein kann, dass de Felge nur a kleine minusbiegung hat (nach innen gewölbt)
Wennst de jetzt runter schraubst und umdrehst, und raufschraubst hast de Spurweite zum Beispiel um 10cm (hausnummer) verbreitert, weil de Felge ja jetzt nach aussen gewölbt ist.
a-haa.
gut erklärt, danke.

und das darf man einfach so? also das is so gedacht bei den rädern?
also muss man nit vorher zum tüv bevor man losfährt ;) ? (die frage is nur zum verständnis der vorhergenden)

kranfred09

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Saturday, February 11th 2012, 2:39pm

Na da brauchst ka TÜV vorher, da der Trekker ohnehin auf de maximalst mögliche Breite Typsiert ist.
Breiter wie 2,55 darfst mitn Trekker ned werden, Anbaugeräte bis 2,7 mit normaler beleuchtung und von 2,7 bis 3 m mit Rundumkennleuchte, so habs i damals gelernt.

Beim LKW siehts da wieder bissl anders aus mit breite und vorgeschr. beleuchtung.
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ochriso (11.02.2012)

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Saturday, February 11th 2012, 5:32pm

du darst mit den Zusatzreifen egal wie umgedreht oder zusätzliche Zwillingsreifen am Traktor höchstens 3,00 Meter breit sein
:austria:

kranfred09

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Sunday, February 12th 2012, 10:33am

mit den 2,55 hab ich ja auch den Traktor mit normaler Single Bereifung gemeint.
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Tuesday, February 14th 2012, 9:09pm

ach sicher hast du das gehört kommt bei den Hängerfragen beim Sattelvormaß musst bei Kurvenausgängen aufpassen auf genügend Abstand von Aufliegervorderteil und Fahrzeughinterbereich aufpassen das genug Platz ist also der Platz von Führerhaus bis zur Aufliegervorderwand

es darf mich aber gerne jeder ausbessern lern nämlich gerade die Anhängerfragen und hab sie auch noch nicht so drauf


Gilt für Sattelzugmaschinen(SZM) die ihr Sattelvormaß verändern können, ist meist bei 3-Achs SZM. :germany:
:germany: Entscheidungen und nicht der Zufall, bestimmen das Schicksal :vain:

-andere entlassen- wir stellen ein!- :borg: