Busunfall: 18 Monate Haft für Lenker
18 Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Gemeingefährdung, so lautete am Dienstag im Landesgericht Wiener Neustadt das Urteil für einen 57-jährigen serbischen Buslenker. Bei dem Busunfall im Februar 2010 wurden sechs Menschen getötet.
Das Gericht versuchte am Prozesstag den folgenschweren Unfall aufzuklären, doch auch anhand der Gutachten und der Zeugenaussagen konnte der Unfallhergang nicht festgestellt werden.
Gutachten: Buslenker beging Fahrfehler
Fest steht laut Expertisen, dass der 57-jährige Buslenker einen Fahrfehler beging. Er hat entweder zu wenig Abstand zu dem vor ihm fahrenden Lkw eingehalten oder er hat zu spät reagiert, hieß es im Gerichtssaal. Dann kam es zum Aufprall.
Im Bus herrschte Chaos. Die Insassen, die teilweise geschlafen haben, wurden aus ihren Sitzen gerissen. Sechs Menschen kamen bei dem Unfall ums Leben. Der Buslenker selbst wurde dabei schwer verletzt, ihm musste ein Bein amputiert werden. Genau das sah der Richter auch als Milderungsgrund an.
Mehrere Gutachten wurden eingeholt
Der Mann sei schwer gezeichnet, es müsse keine weitere Strafe geben um ihm zu zeigen, dass er nicht richtig gehandelt hat. Der 57-Jährige nahm das Urteil, 18 Monate bedingt, an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Für den Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt sind mehrere Gutachten eingeholt worden. So wurden etwa die Fahrtenschreiber aller in den Unfall verwickelten Fahrzeuge ausgewertet. Zudem wurden ein Obduktionsgutachten und eines zur Betriebstauglichkeit des Reisebusses erstellt.
Angeklagte beschönigte nichts
Der Angeklagte - seit 1975 Berufschauffeur - hatte nichts beschönigt, aber sich damit verantwortet, dass plötzlich eine Nebelwand dagewesen sei und ebenso unmittelbar der Lkw vor ihm. Bremslichter hätte er keine gesehen.
Alle beteiligten Kraftfahrer bestätigten, dass die Sicht in dieser an sich relativ klaren Winternacht im Bereich von Gaaden durch Rauch beeinträchtigt wurde. Der erste bremste sein Fahrzeug nach seinen Angaben auf etwa 20 km/h, laut Auswertung der Tachoscheibe nahezu bis zum Stillstand, ein weiterer Lkw bremste ebenfalls und der Buslenker prallte gegen dessen Heck. Zu diesem Zeitpunkt hatte er den Bus laut dem Sachverständigen von zuvor 106 auf 90 km/h abgebremst - zu wenig, um ein Auffahren verhindern zu können. Nicht feststellbar war für die Experten, ob zuerst der Bus oder die beiden Lkw kollidiert waren.
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