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dalmatino

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1

Monday, June 1st 2009, 3:12pm

Belgische Polizei weckt nachts schlafende Fahrer auf

WAVER - In België wordt door de politie een onderzoek gestart tegen acht overijverige politieagenten die op 5 mei 24 rustende chauffeurs lieten blazen. De chauffeurs stonden op de parkeerplaats in Waver aan de E411.

"We waren aan het rusten, sommigen zelfs aan het slapen en toch lieten ze ons in het zakje blazen. Dat is tegen de wet!", zegt vrachtwagenchauffeur Jos Schonkeren, die een klacht bij het Comité P(Vast Comité van Toezicht op de politiediensten) indiende.
bron:transport-online.nl
ÜBERSETZUNG:
Waver - In Belgien wird von der Polizei eine Untersuchung eingeleitet gegen 8 übereifrige Polizisten die am 5. Mai 24 ruhende LKW-Fahrer zwecks Alkoholkontrolle in der Nacht aufgeweckt haben. Die Fahrer standen am Parkplatz Waver an der E411.

"Wir waren dabei unsere Ruhezeit einzuhalten, manche schliefen sogar und doch ließ man uns blasen. Das is illegal!", sagt LKW-Fahrer Jos Schonkeren, der eine Beschwerde beim Komitee P (Aufsichtskomitee für Polizeidienste) eingereicht hatte.
Quelle: Transport-online.nl

Pashman

Daddelgott

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2

Monday, June 1st 2009, 3:26pm

Nr. 1: Wenn der mitten in der Nacht anklopft um ne Kontrolle zu machen, dann hat er höchstens meine Jausenabfälle im Gesicht.
Nr.2: Und auch wenn ich in meiner Ruhezeit hackedicht im Lkw liege hat das die Polizei absolut nicht zu interessieren,
solange ich meinen Truck nicht starte oder wegfahre.
Also tritt automatisch wieder Nr.1 in Kraft... :013
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kranfred09

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Monday, June 1st 2009, 3:28pm

Sobald Du den Schlüssel im Zündschloss stecken hast ist der Truck nach Gesetz in Betrieb genommen, und dann interessierts den Polizisten auch.
Wo ein Scania, da ein Weg.
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Pashman

Daddelgott

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4

Monday, June 1st 2009, 3:32pm

Quoted from ""kranfred09""

Sobald Du den Schlüssel im Zündschloss stecken hast ist der Truck nach Gesetz in Betrieb genommen, und dann interessierts den Polizisten auch.


Bullshit!Polizei kann mich nur während meiner Ruhezeit kontrollieren wenn sie "Gefahr in Verzug" vermuten.
Und in dem Fall kann er ja bei vorgezogenen Vorhängen 2 Sachen nicht erkennen.
1.:Ob Gefahr besteht..
2.: Ob (wie du glaubst) der Schlüssel steckt.

Was würd den da n Mercedes-Fahrer im Winter sagen?Beim Mercedes muß der Schlüssel stecken damit die Standheizung auf Dauerlauf rennt.
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dalmatino

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Monday, June 1st 2009, 4:58pm

Ich finde es auch eine Sauerei! Mir ist selber mal so was unterlaufen - zwar nicht von der Polizei, aber ich hatte bei VW in Wolfsburg abgeladen (und das dauert) und hatte danach natürlich keine Einsatz- oder Lenkzeit mehr. Habe ich dort aufn Warteplatz meine gesetzliche Ruhezeit gemacht, und wurde bei der Nacht wachgeklopft von so irgendeiner Privatwache dort, der meinte ich soll da wegfahren oder er zeigt mich an. :013 Ich habe ihn darauf gesagt er hat zu sorgen das entweder in 5 Minuten die Polizei dai ist oder er soll se schleichen. Hab herrlich geschlafen danach... :008

Kapfi

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Monday, June 1st 2009, 5:26pm

Gleich wieder eine Frage an MARBIN:

Muss man da mitspielen oder darf ich weiterschlafen (wenn es bei uns auch mal dazu kommt)???
Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

marbin

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Monday, June 1st 2009, 6:02pm

Gegenfrage, woher soll der Polizist wissen, dass da jemand drinnen ist?

Aber ja, wenn man sich als anwesend zu erkennen gibt, dann muss natürlich die Kontrolle über sich ergehen lassen.

Ich persönlich mache so etwas nur in wirklich notwendigen Fällen - Fahndungen, Falschparker, Austritt von Flüssigkeiten usw...

lg

Martin

Pashman

Daddelgott

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8

Monday, June 1st 2009, 6:20pm

Quoted from ""marbin""

Gegenfrage, woher soll der Polizist wissen, dass da jemand drinnen ist?

Aber ja, wenn man sich als anwesend zu erkennen gibt, dann muss natürlich die Kontrolle über sich ergehen lassen.

Ich persönlich mache so etwas nur in wirklich notwendigen Fällen - Fahndungen, Falschparker, Austritt von Flüssigkeiten usw...

lg

Martin


Also ignorieren und weiterschlafen wenn man sich sicher ist nichts verparkt zu haben usw.
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Highwaycharly

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9

Monday, June 1st 2009, 6:37pm

ich machs auch so
hab auch schon mal in deutschland der bag gesagt in 8 stunden können sie kontrolieren, haben aber nicht gewartet.
warum nach den sternen greifen, wenn man einen fahren kann

Lisi

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10

Monday, June 1st 2009, 8:45pm

Was die mich können sag ich hier nicht.......

Die Begründungen, die Marbin angeführt hat, sind ja noch akzeptabel aber das war`s dann auch schon.
Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
Mein größter Schatz-- meine Freunde.

Crazy

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11

Monday, June 1st 2009, 10:58pm

Quoted from ""dalmatino""

Ich finde es auch eine Sauerei! Mir ist selber mal so was unterlaufen - zwar nicht von der Polizei, aber ich hatte bei VW in Wolfsburg abgeladen (und das dauert) und hatte danach natürlich keine Einsatz- oder Lenkzeit mehr. Habe ich dort aufn Warteplatz meine gesetzliche Ruhezeit gemacht, und wurde bei der Nacht wachgeklopft von so irgendeiner Privatwache dort, der meinte ich soll da wegfahren oder er zeigt mich an. :013 Ich habe ihn darauf gesagt er hat zu sorgen das entweder in 5 Minuten die Polizei dai ist oder er soll se schleichen. Hab herrlich geschlafen danach... :008


lol, das kenn ich..ist mir im november so ähnlich gegangen bei denen. ich hab zwar noch nicht geschlafen wie er gekommen ist und meinte ich muss da sofort weg, aber egal..hab ihm gesagt das ich nimma fahren darf wegen der zeit und wenn ich da jetzt weg muss ich dafür sorg das mir der lkw vor ihrem tor vereckt und ich so stehnbleibe das alle 4 spuren blockiert sind..5 minuten hats gedauert bis er seinem kollegen dann bescheid gegeben hat das ich heute hier nächtige und er mich nicht wecken soll :001
Keine Macht den Doofen!

Pashman

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12

Tuesday, June 2nd 2009, 2:37pm

Quoted from ""kranfred09""

Sobald Du den Schlüssel im Zündschloss stecken hast ist der Truck nach Gesetz in Betrieb genommen, und dann interessierts den Polizisten auch.


Quoted from ""marbin""

Gegenfrage, woher soll der Polizist wissen, dass da jemand drinnen ist?

Aber ja, wenn man sich als anwesend zu erkennen gibt, dann muss natürlich die Kontrolle über sich ergehen lassen.

Ich persönlich mache so etwas nur in wirklich notwendigen Fällen - Fahndungen, Falschparker, Austritt von Flüssigkeiten usw...


Hat mir keine Ruhe gelassen, und hab daher ein wenig recherchiert, und unter anderem mit Peter Möller (Anwalt am Autohof Berg fürs Fernfahrer-Magazin) telefoniert.
Hier meine Erkenntniss:

Die Fahrer nahmen zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht am Straßenverkehr teil, so dass der §36 Abs. 5 StVO nicht zum Ansatz kam.
§36 Abs. 5 StVO= Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.“

Die Beamten haben in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingegriffen und auch die Menschenwürde nach Artikel 1 Abs. 1 des
Grundgesetzes verletzt.
Grundgesetz Art. 1 Abs. 1= Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das Verhalten der Polizei steht im Wiederspruch zur EU Verordnung 561/2006.
Eu Verordnung 561/2006= Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer
im Straßengüter- und ‑personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern,
insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern.

Meine Meinung:
Es mutet schon skurill an, auf der einen Seite die Einhaltung von Lenk - und Ruhezeiten und Fahrtüchtigkeit kontrollieren zu wollen, auf der anderen Seite die Ruhezeit so zu stören, dass sie wertlos wird.

lg
Pashy

PS:
Die ersten beiden § hab ich mir rausgesucht und interpretiert, und die Eu Verordnung nannte mir der "Autobahn-Anwalt"
mit der Begründung, dass solche Fälle in letzter Zeit vor allem in den Benelux-Ländern und Deutschland immer häufiger vorkommen.
Man kann sich also gegen solche Sachen erfolgreich wehren, nur wer von uns kennt schon alle § auswendig bzw. kann
sie sofort für sich nutzen?
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marbin

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Tuesday, June 2nd 2009, 3:38pm

Klingt alles sehr gut - aber das ist das falsche Land!

§ 36 Abs. 5 StVO gibt es in Österreich nicht, auch das Grundgesetz ist deutsches Recht.


Zuerst möchte ich vorausschicken, dass ich hier nur den rechtlichen Aspekt darlege, ich selbst würde die Ruhezeit eines Lenkers nur unter den bereits angeführten Umständen stören.

Ein auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellter LKW wird auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet. (Erl. § 36 KFG, Verlag MANZ, Autor: Grundtner, Pürstl)
Sobald eine Verwendung auf öffentl. Grund vorliegt, darf kontrolliert werden.

Die Menschenrechte (Würde) werden dadurch nicht verletzt. Habe in der ERMK nichts darüber gefunden.

Ich habe unsere Rechtsabteilung für diese Frage einmal bemüht und werde, sobald ich eine Antwort darüber habe hier Auskunft geben.

lg

Pashman

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Tuesday, June 2nd 2009, 4:48pm

Shit!
Ich wühl mich hier durch endlose Paragraphen, und dann überseh ich bei den Links die DE Endung.
pfffff :011
Aber soviel zum Thema EU und einheitliche Regeln...
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15

Tuesday, June 2nd 2009, 6:32pm

laut rücksprche mit hr grundtner
anzeigen lassen, einspruch machen
warum nach den sternen greifen, wenn man einen fahren kann

Pashman

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16

Tuesday, June 2nd 2009, 7:50pm

Quoted from ""Highwaycharly""

laut rücksprche mit hr grundtner
anzeigen lassen, einspruch machen


Noch nie in Belgien gewesen?
Da gibts nix mit Anzeige machen.
Bargeld oder Radkralle...
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marbin

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17

Wednesday, June 3rd 2009, 7:56am

Quoted from ""Highwaycharly""

laut rücksprche mit hr grundtner
anzeigen lassen, einspruch machen


hat Herbert auch gesagt, nach was einen Einspruch machen, ein Einspruch muss eine Begründung enthalten.

wie gesagt, gebt mir kurz Zeit - unser Fachbereich für Rechtsfragen kümmert sich bereits darum.

lg

Highwaycharly

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18

Wednesday, June 3rd 2009, 7:06pm

na ja wenn du mich jetzt bildlich gesprochen nach dem ich 2 stunden da stehe kontrolierst,
zwei stunden später kommt dein kollege der ja nicht wissen kann das du mich schon kontroliert hast,
und so weiter, was meinst wieviel ich da dann zum schlafen komme?

also einfach ignorieren, und anzeigen lassen, danach einspruch machen.
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marbin

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Thursday, June 4th 2009, 11:47am

ich verstehe schon die sachlage ich lasse nur klären wie viel chancen du bei einem einspruch hast.

behlo

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Thursday, June 4th 2009, 1:09pm

blöde frage

ich schlafe im LKW, Vorhänge zu, plötzlich klopft es und ich sage das Götzzitat
kann ja ned wissen das es polizei ist wenn sie sich ned zu erkennen geben
wenn Dummheit quietschen würde, würden viele mit dem Ölkännchen rumlaufen
in eine partnerin kann man nicht nur gefühle reinstecken :-)